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Mobilitätswende aktiv unterstützen – Behördenfahrzeuge in Carsharing Pool überführen – Senat kommt nicht voran

Kosten und damit Steuergelder sparen und gleichzeitig die Umwelt entlasten – das ist Carsharing für Behörden. – schließlich werden die meisten Behördenfahrzeuge nur werktags von 8 bis 18 Uhr genutzt. Die Hamburger CDU hat mit einem Antrag bereits im Jahr 2020 die Entwicklung eines eigenen Carsharing-Fuhrparks – wie die Stadt Köln es bereits umgesetzt hat – gefordert, welcher bedauerlicherweise abgelehnt wurde.

Ich habe nun noch einmal nachgefragt (22-9095), ob der Ausbau des bestehenden Angebotes trotz allem vorangetrieben wurde. Die Anfrage zeigt deutlich auf, dass dies leider nicht erfolgte.

Am Behördenstandort Hamburger Straße konnten bereits vier FHH-Fahrzeuge ersatzlos aufgegeben werden, nachdem dies an der Wexstraße bereits für zwei Fahrzeuge möglich war. Seit dem 1. März 2021 gibt es nun eine weitere Kooperation zwischen der Firma Cambio und dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Am Standort Lenhartzstraße stehen seitdem zwei Carsharing-Fahrzeuge zur Nutzung durch das Bezirksamt bereit. Eigene Fahrzeuge wurden dadurch bislang nicht eingespart.

Insgesamt ergibt sich eine Gesamtzahl von 3.088 auf die öffentliche Verwaltung zugelassener Fahrzeuge. Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge handelt es sich hierbei um Einsatzfahrzeuge oder Werkstattfahrzeuge, die für ein Carsharing nicht geeignet sind, so der Senat. Hinzukommen 7.245 Fahrzeuge der öffentlichen Unternehmen.

Kooperationen mit Carsharingunternehmen sind an diverse Voraussetzungen gebunden, damit diese wirtschaftlich reizvoll für den Kooperationspartner sind. So ist z. B. frei zugänglicher Parkraum ein wichtiger Aspekt. Sofern die Rahmenbedingungen es ermöglichen, werden Kooperationen mit verschiedenen Carsharinganbietern seitens der Verwaltung unterstützt.

Zwei neue Carsharingfahrzeuge, für die nicht einmal ein eigenes Fahrzeug eingespart werden konnte? Eine ernüchternde Bilanz.

Dabei ersetze laut Umweltbundesamt ein Carsharing-Auto „etwa 5-8 private Fahrzeuge“ und trüge somit zu „einer erheblichen Flächenentlastung“ bei.

Eine umfassende Einschränkung von privaten Kfz-Nutzern ist nicht zielführend – durch attraktivere Angebote sinken die privaten Kfz-Anmeldungen auch ohne Gängelung. Laut einer Studie der Berkeley-Universität fahren Nutzer, die ihr Auto durch das Carsharing ersetzen „71 Prozent weniger Auto als vorher, 40 Prozent nutzen öfter Bus und Bahn, 30 Prozent setzen sich öfter aufs Fahrrad“.

Um die Mobilitätswende zu unterstützen, sollten zivil genutzte Kfz von Hamburger Behörden in einen Carsharing-Pool überführt werden, wie es das Pilotprojekt der BWVI am Standort Neustadt mit dem privaten Carsharing-Anbieter Cambio CarSharing Ende 2014 vorgemacht hat. In dieser Zusammenarbeit wurden jeweils zwei Stellplätze geschaffen und emissionsarme Fahrzeuge angeschafft, die außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende auch von Privatleuten genutzt werden konnten. Dafür konnten drei Behördenfahrzeuge außer Betrieb genommen werden.

Ein Vorbild für die Freie und Hansestadt Hamburg kann die Stadt Köln sein. Seit 1997 nutzt die Verwaltung Carsharing-Angebote. Was klein anfing, hat sich mittlerweile auf über 1.000 Mitarbeiter und 60 Dienststellen ausgeweitet. Der Senat selbst spricht im Mobilitätsprogramm 2013 von „Attraktivitätssteigerung der umweltorientierten Verkehrsmittel“, wofür „die Vernetzung von Serviceangeboten eine wichtige Voraussetzung“ darstelle.

Denkbar und sicher möglich wäre auch eine Kooperation mit switch der HOCHBAHN – laut Drs. 21/20205 „soll die Anzahl der Kooperationen kontinuierlich weiter ausgebaut werden.“ Insofern könnte switch auch endlich in das Umland ausgeweitet werden und nicht nur an den Standorten KFZ zur kurzfristigen Leihe anbieten, an denen private Partner wie Share Now oder Cambio CarSharing lukrative Spots vermuten. „Weiße Flecken“ der umweltfreundlichen Mobilität, wie sie die CDU-Fraktion bereits Ende 2019 (Antrag Drs. 21/19474) benannte, könnten so aktiv bekämpft werden.