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Nach Schüssen in Bramfeld: Landgericht verhängt mehr als fünf Jahre Haft

Das Hamburger Landgericht hat einen 33-jährigen Mann wegen eines Schussangriffs auf einen damals 18-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Der Fall hatte im vergangenen Sommer für großes Aufsehen gesorgt, nachdem sich das verletzte Opfer in eine nahegelegene Abiturfeier in Hamburg-Bramfeld geflüchtet hatte.

Nach den Feststellungen des Gerichts ereignete sich die Tat im Juli 2025. Der Angeklagte war Stammgast einer Shisha-Bar in Bramfeld, auf die zuvor mehrfach von Unbekannten geschossen worden war. In diesem Zusammenhang kursierten laut NDR Gerüchte, wonach ein Schwarzer Mann für die Angriffe verantwortlich sein könnte.

Als der Angeklagte an jenem Abend einen jungen Mann aus einem Bus aussteigen sah, verfolgte er ihn gemeinsam mit einem Bekannten. Obwohl der 18-Jährige dem Angeklagten persönlich nicht bekannt war, geriet er offenbar aufgrund dieser Vermutungen ins Visier. Als der junge Mann auf die Ansprache nicht reagierte und seinen Weg fortsetzen wollte, gab der Angeklagte Schüsse auf ihn ab.

Trotz seiner Verletzungen gelang es dem 18-Jährigen, zu einer nahegelegenen Abiturfeier zu flüchten. Dort sorgte sein plötzliches Auftauchen unter den Feiernden für große Bestürzung. Rettungskräfte versorgten den Verletzten anschließend medizinisch.

Während des Prozesses zeigte sich der Angeklagte laut NDR mehrfach unruhig und fiel durch Zwischenrufe auf. Zeitweise soll er sogar aufgesprungen sein, um den Tatablauf nachzustellen. Die Vorsitzende Richterin übte deutliche Kritik am Verhalten des Mannes. Er habe sich eigenmächtig zum „Hilfssheriff“ gemacht und versucht, Aufgaben der Strafverfolgung selbst zu übernehmen.

Nach Auffassung des Gerichts wollten der Angeklagte und sein Begleiter sich mit ihrem Auftreten als mögliche Sicherheitskräfte für die Shisha-Bar empfehlen. Die Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass die eigenmächtige Verfolgung und Bewaffnung von Verdächtigen nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei. „Wenn hier jeder mit einer Pistole rumläuft und Polizei spielt, kann unser Rechtsstaat einpacken“, zitierte der NDR die Vorsitzende Richterin.

Mit dem Urteil endet vorerst ein Verfahren, das wegen seiner Umstände und der Auswirkungen auf zahlreiche unbeteiligte Jugendliche besondere Aufmerksamkeit erregt hatte. Ob die Entscheidung rechtskräftig wird, war zunächst nicht bekannt.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/verletzter-fluechtete-zu-bramfelder-abi-feier-schuetze-verurteilt,bramfeld-114.html