Die Stadt Hamburg verfolgt mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden 2025 das Ziel, ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte stärker in die öffentliche Beschaffung zu integrieren. Besonders im Bereich der IT-Beschaffung sollen Nachhaltigkeitskriterien künftig eine größere Rolle spielen. Mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von rund 340 Millionen Euro trägt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) eine besondere Verantwortung für ressourcenschonende und wirtschaftliche Beschaffungsentscheidungen.
Aktuelle Ausstattung und Nutzungsdauer
Laut Angaben des Senats verfügt die Verwaltung derzeit über 54.344 Computer und Laptops. Die standardmäßige Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die technische Wartung und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Defekte Geräte werden nach Möglichkeit repariert und erneut in den Verwaltungsbetrieb integriert.
Weiterverwendung und Entsorgung von IT-Hardware
Nicht mehr genutzte Computer und Laptops werden auf verschiedene Weise weiterverwendet:
- Ein Teil der Geräte wird für Schulungs- und Testzwecke eingesetzt.
- Einige Geräte werden an den ursprünglichen Lieferanten zurückgegeben und über ein Re-Marketing dem Zweitmarkt zugeführt.
- Hardware, die weiterhin funktionsfähig ist, kann an gemeinnützige Organisationen gespendet werden.
- Nicht mehr nutzbare Geräte werden nach den Vorgaben des Elektrogesetzes entsorgt.
Ein Erwerb ausrangierter Computer durch Mitarbeitende der Verwaltung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gründe hierfür sind unter anderem die mit dem Verkauf verbundenen Gewährleistungsfragen sowie der organisatorische Verwaltungsaufwand. In Einzelfällen kann jedoch eine Ausnahmeprüfung erfolgen.
Kriterien für nachhaltige IT-Beschaffung
Bei der Ausschreibung neuer IT-Geräte berücksichtigt die Verwaltung verschiedene Nachhaltigkeitskriterien. Dazu gehören unter anderem:
- Energieeffizienz: IT-Produkte müssen bestimmte Umweltstandards wie EPEAT Gold oder TCO-Zertifizierungen erfüllen.
- Langlebigkeit: Eine lange Verfügbarkeit von Ersatzteilen und eine hohe Reparaturfähigkeit sind wesentliche Kriterien.
- Soziale Standards: Unternehmen, die sich an Vergaben beteiligen, müssen Umwelt- und Energiemanagementsysteme nachweisen.
- Lebenszykluskosten: Neben dem Anschaffungspreis wird der langfristige Energieverbrauch bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Überprüfung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitfadens
Der Senat betont, dass bereits vor dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeitsleitfadens verschiedene Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung umgesetzt wurden. Zukünftig sollen diese weiterentwickelt und regelmäßiger überprüft werden. Eine konkrete messbare Zielvorgabe für Einsparungen oder CO₂-Reduktion liegt derzeit jedoch nicht vor.
Durch die Zusammenarbeit mit der Organisation Electronics Watch wird zudem die Einhaltung nachhaltiger Produktions- und Lieferketten überwacht. Verstöße gegen soziale oder ökologische Standards können zur Disqualifikation eines Unternehmens bei Ausschreibungen führen.