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Nachverdichtung in Steilshoop: Wie wurden die Steilshooper beteiligt? – Zusammenfassung von Philipp Hentschel

Am 16. September 2013 erfolgte ein Themenworkshop zur Rahmenplanung Steilshoop Nord.  Die 60 anwesenden Steilshooperinnen und Steilshooper wurden gefragt, welche Wohnungsangebote ihrer Meinung nach fehlen. Welche Sport- und Freizeitangebote Steilshoop braucht? Und wie die Gestaltung der Grün- und Freiflächen in Steilshoop-Nord aussehen soll?

Für die Anwesenden ist Steilshoop Heimat. Sie kennen sich im Stadttteil sehr gut aus und haben ein sehr gutes Gespür dafür, was dem Stadtteil fehlt und was er braucht. 

Damals wurden folgende Wünsche/Vorstellungen geäußert: eine maßvolle Bebauung mit Eigentums- oder Genossenschaftswohnungen für Steilshoop-untypische Zielgruppen und Wohnungen für große Familien, einen Sportcampus, der sich an den neuen Bildungscampus angliedert und die Nutzung des Potentials des Bramfelder Sees durch eine kluge Freiraumgestaltung und ein Café am See. 

Die Bewohner haben somit bereits 2013 alles benannt, was zur Aufwertung der Großwohnsiedlung nötig ist. Ihre Aussagen könnten auch aus jedem Strategie- und Maßnahmenpapier zur Aufwertung von Großwohnsiedlungen stammen. Bei der Aufwertung von Großwohnsiedlungen lassen sich grundsätzlich vier Typen von Maßnahmen unterscheiden. Es gibt die „kosmetischen Maßnahmen“, wie etwa die Fassadengestaltung und Dachausbauten. Dabei geht es vor allem um die Imageverbesserung. Solche Maßnahmen laufen gerade und alle haben die Hoffnung, dass dies auch beim Einkaufszentrum Steilshoop gelingt. 

Die etwas komplexeren Umbaumaßnahmen zielen auf Veränderungen im Wohnungsgrundriss oder im Wohnungsmix, auch durch Ergänzungsbauten. Ein weiterer strategischer Ansatz ist die Aufwertung der öffentlichen Räume und die Verbesserung des Wohnumfeldes. Schließlich kommen kulturelle Ansätze zum Einsatz, mit denen angestrebt wird, die Bewohner zu aktivieren, sie in diese Prozesse einzubeziehen und gemeinsam Verbesserungen für den Stadtteil zu erreichen. 

Seit 30 Jahren arbeitet der Senat an einer Verbesserung der Situation in Steilshoop. Steilshoop war von 1991 bis 2000 als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Aufgrund der nach Abschluss der Sanierungen verbliebenen Defizite war Steilshoop ab 2007 für zwei Jahre Projektgebiet der Senatsinitiative Lebenswerte Stadt Hamburg und wurde noch während der Laufzeit der Senatsinitiative 2008 in das Programm Aktive Stadtteilentwicklung, jetzt Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung, aufgenommen. Im Zeitraum von 2008 bis 2021 wurden rund 18,8 Millionen Euro für die Stadtreparatur in Steilshoop ausgegeben. 

Aufgrund der langen und intensiven Beschäftigung mit dem Thema Stadtreparatur der Großwohnsiedlungen Steilshoop unter anderem durch Professor Michael Koch von der Hafen City Universität ist wissenschaftlich klar belegt, was es braucht und was eben nicht. 

Allen Bemühungen und Erkenntnissen zum Trotz ignorieren der rot-grüne Senat und die rot- grüne Fraktion die Fakten und die Interessen der Menschen im Quartier. 

Die Siedlung Steilshoop wird oftmals als „Programmfresser“ bezeichnet und die vorgesehene Bebauung mit 400 bis 500 Wohnungen in Steilshoop konterkariert in besonderer Weise den 30jährigen Versuch einer Stadtreparatur. Zur Erinnerung: das Ziel der kulturellen Ansätze zur Aufwertung ist der Versuch, die Bewohner zu aktivieren, sie in diese Prozesse einzubeziehen und Imagearbeit zu leisten. 

Seit acht Jahren teilt der Senat mit: Wir haben die Bewohnerinnen und Bewohner aktiviert. Jetzt jedoch sollen die Rückmeldungen und Vorstellungen dieser Menschen nicht bedacht werden, denn die Stadt braucht dringend bezahlbaren Wohnraum. 

Die Bewohnerinnen und Bewohner kämpfen weiter für ihre Wünsche. In der Steilshooper Erklärung fordern sie daher folgerichtig „erneut den Hamburger Senat und den Bezirk Wandsbek auf, mit uns in einen Dialog auf Augenhöhe einzutreten und gemeinsam in eine nachhaltige Quartiersentwicklung für unser Quartier aufzubrechen.“ 

In der Bezirksversammlung Wandsbek haben SPD und Grüne die Vorstellung der aktuellen Planungen beantragt. Wer aber glaubt, dass dies der Beginn eines Dialoges auf Augenhöhe ist, hat sich geirrt. Denn der maximal zulässige Rahmen der Einbeziehung wird in der Beschlussvorlage gleich vorgegeben, denn „es handelt sich bei den angestrebten Wohnungszahlen um eine Vorgabe des Senats, die im Bezirk umzusetzen ist.“ 

Das ist kein Aufbruch für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, sondern die Unfähigkeit zu einem klaren Bekenntnis zu einer sozialverträglichen Nachverdichtung in Steilshoop. Darüber hinaus haben Erhebungen des Senats ergeben, dass die Maßgabe des acht Euro Baus aufgrund der gestiegenen Kosten nicht mehr realisierbar ist. 

Des Weiteren bleibt fraglich, ob das Grundstück im Erbbaurecht vergeben werden soll. Der Senat teilt mit: Der nachhaltige und vorausschauende Umgang mit dem Grund und Boden im städtischen Eigentum in Zeiten von zunehmender Flächenknappheit in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist von großer Bedeutung. Gemäß der Drucksache zur Neuausrichtung der Bodenpolitik (siehe Drs. 21/18514) ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gehalten, städtischen Grundbesitz vorzugsweise im Erbbaurecht zu vergeben oder laufende Erbbaurechte zu verlängern und nicht zu verkaufen. Daneben ist insbesondere in Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial aus strategischen Gründen eine Sicherung von vornehmlich städtischen Flächen vorzunehmen, um diese langfristig für das Allgemeinwohl entwickeln zu können. (22-6356)