E‑Scooter sind aus dem Hamburger Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine flexible Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und werden insbesondere für kurze Wege gern genutzt. Doch immer wieder kommt es zu Problemen, wenn Roller achtlos abgestellt werden und dadurch Gehwege oder Zufahrten blockieren.
Um dem entgegenzuwirken, wurden Maßnahmen ergriffen. So wurden in Hamburg Parkverbotszonen eingerichtet, in denen die Beendigung des Mietvorgangs technisch unterbunden wird. Gleichzeitig gibt es aktuell 45 markierte Flächen, die speziell für das Abstellen von E‑Scootern vorgesehen sind. Im Innenstadtbereich innerhalb des Ring 2 wurde zudem die Gesamtzahl der Fahrzeuge auf 5.000 begrenzt.
In stark genutzten Bereichen sind die Anbieter verpflichtet, falsch abgestellte Roller zeitnah neu zu positionieren. Bürgerinnen und Bürger können außerdem verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge direkt per E‑Mail an hamburg.escooter@gmail.com melden.
Ein weiterer Schritt: Seit dem 1. Januar 2025 ist das Angebot der Verleihfirmen an die Zahlung einer Sondernutzungsgebühr geknüpft. Diese soll dazu beitragen, die Kosten für Infrastruktur und Kontrolle zu decken – und gleichzeitig Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern.
Ob die Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, bleibt abzuwarten. Klar ist: Hamburg will die Nutzung von E‑Scootern besser steuern – zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmenden.