In Bramfeld soll die Entsorgung von Wertstoffen künftig deutlich erleichtert werden: In der Straße Am Dorfgraben gegenüber Hausnummer 3 ist die Einrichtung eines neuen Depotcontainerstandplatzes geplant. Das geht aus der aktuellen Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes (BV Drucksache 22-3326) hervor.
Mehr Entsorgungsmöglichkeiten im Wohnumfeld
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) verfolgt das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten. Konkret ist vorgesehen, auf dem Parkstreifen Depotcontainer für folgende Abfälle aufzustellen:
- Glas (Weiß- und Mischglas)
- Textilien
- Elektrokleingeräte
- Kartonagen
Hintergrund: Nur wenn die Entsorgungsangebote fußläufig erreichbar sind, werden Wertstoffe auch tatsächlich getrennt gesammelt. Sind die Wege zu weit, landen viele dieser Materialien im Restmüll – und gehen damit dem Recycling verloren.
Standort geprüft und angepasst
Der geplante Standort wurde gemeinsam vom Bezirksamt, der Stadtreinigung Hamburg und dem Polizeikommissariat 36 intensiv geprüft. Ergebnis:
- Technisch umsetzbar
- Rechtlich zulässig
- Verkehrssicher
Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 12 Metern zur Wohnbebauung wird eingehalten.
Aufgrund des hohen Parkdrucks vor Ort wurde die ursprüngliche Planung allerdings reduziert: Statt fünf Containern sollen nur zwei Depotcontainer aufgestellt werden. Dadurch fällt lediglich ein einziger Parkplatz weg – ein Kompromiss zwischen besserer Entsorgung und Erhalt von Parkraum.
Umsetzung nach Kenntnisnahme
Nach der Befassung im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 26. März 2026 kann der Standort eingerichtet werden.
Ein Schritt in die richtige Richtung – aber mit Augenmaß
Die Einrichtung zusätzlicher Depotcontainer ist grundsätzlich sinnvoll: Kurze Wege fördern Recycling und entlasten den Restmüll. Gleichzeitig zeigt die Reduzierung der Containerzahl, wie groß der Nutzungskonflikt im öffentlichen Raum inzwischen ist.
Gerade in dicht besiedelten Quartieren wie Bramfeld braucht es daher ausgewogene Lösungen, die sowohl Umweltaspekte als auch die Alltagssituation der Anwohner berücksichtigen.
Quelle: Drucksache 22-3326


