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Nur 31 von 1.155 städtischen Gebäuden mit Solaranlage: Hamburger Senat kommt mit Klimaschutzmaßnahmen nicht voran

Die städtischen Gebäude sind aus CDU-Sicht ein wichtiger Hebel im Klimaschutz. Doch der rot-grüne Senat setzt die eigenen hohen Klimaziele nicht um.

Klimaneutral bis 2045 kann Hamburg so nicht werden, wie es der Klimaplan vorsieht.

Nur 2,7 Prozent der städtischen Gebäude sind mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet. In absoluten Zahlen 31 von 1.155 Gebäuden.

Zum Vergleich Selbst die chaotisch regierte Hauptstadt Berlin kann 12,5 Prozent öffentliche Gebäude mit Solaranlagen nachweisen.

Die Gesamtfläche in Quadratmetern ist dem Hamburger Senat nicht einmal bekannt, wie die jüngste Große Anfrage der CDU-Fraktion ergeben hat.

Erst bei 126 von 1.155 öffentlichen Gebäuden wurden Prüfungen hinsichtlich PV-Anlagen durchgeführt (22/10089,5). Es wurden bei 96 stadteigenen Immobilien die Dachfläche von 102.421 m² ermittelt.

Zusammen mit den bereits ertüchtigten PV-Anlagen wurden somit erst knapp 14 Prozent aller Gebäude auf PV-Tauglichkeit geprüft.

Auch konnte der Senat die PV-Leistung von städtischen Immobilien nicht steigern. Seit 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt beträgt diese 12 Megawatt.  

Derzeit liegen für 25 Objekte Planungen vor, die eine PV-Anlage mit einer Gesamtfläche von 8.872 m² in die Sanierung- oder Neubauplanungen mit einbeziehen. 

Dabei müssen wir beachten, dass für Häuslebauer in Hamburg ab 2023 eine Solardachpflicht gilt und bei Dachsanierungen (Erneuerung der Dachhaut) ab 2025.

Mit Fotovoltaikanlagen kann die Stadt sogar Geld verdienen.

Die Stadt Hamminkeln konnte durch die Verpachtung der Flächen für FV-Anlagen jährlich einen Ertrag durch Pachteinnahmen in Höhe 1.200 Euro generieren und die Stromkosten um über 5.000 Euro reduzieren.

Die CDU-Fraktion hat bereits die Installierung von FV-Anlagen auf allen städtischen Gebäuden durch Ausschreibung an Private gefordert (Drs. 22/3875). Dies hat die rot-grüne Koalition unverständlicherweise abgelehnt. 

Im Zwischenbericht zum Hamburger Klimaplan (Drs. 22/9804) ist sogar von der Einstellung der Förderung von Solaranlagen auf städtischen Dächern zu lesen.