Nach der öffentlichen Diskussion um die Geflüchtetenunterkunft Am Luisenhof zeichnet sich eine erste Konsequenz ab: Die Wandsbeker Ampel will laut ihrer Pressemitteilung an der bisherigen Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Fachbehörde festhalten. Damit dürfte der von mir durch eine parlamentarische Anfrage aufgedeckte und deutlich kritisierte Antrag von Fördern & Wohnen auf eine Baugenehmigung ohne festes Enddatum vom Tisch sein. Denn die Frage liegt auf der Hand: Warum beantragt man eine Genehmigung ohne festes Enddatum, wenn am vereinbarten Rückbau festgehalten werden soll?
Offen bleibt allerdings die entscheidende Frage: Was passiert Ende 2027? Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über Jahre schriftlich 2027 als Endpunkt genannt. Nun erklärt die Sozialbehörde plötzlich August 2029 zum maßgeblichen Datum. Deshalb muss die Ampel auch hier Klarheit schaffen: Wird sie einer befristeten Verlängerung über 2027 hinaus zustimmen – oder hält sie an dem bislang gegenüber den Bürgern kommunizierten Endpunkt fest?
Die Diskussion um die Unterkunft Am Luisenhof hat in den vergangenen Tagen viele Menschen in Farmsen bewegt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, ob Hamburg Unterbringungsplätze benötigt. Es geht um eine viel grundsätzlichere Frage: Kann man sich auf schriftliche Aussagen von Politik und Verwaltung verlassen? Vor der Eröffnung erklärte das Bezirksamt, in der Geflüchtetenunterkunft sollten „Familien und Alleinstehende aus dem Personenkreis der Geflüchteten und Schutzsuchenden aus der Ukraine“ untergebracht werden. (BV-Drs. 21-5567 (Bezirksversammlung Wandsbek) Die Realität sah schon kurz nach der Eröffnung völlig anders aus: Im Oktober 2024 waren von 228 Bewohnerinnen und Bewohnern gerade einmal fünf ukrainische Staatsangehörige. Heute sind es 20 von insgesamt 304 Menschen – nur 6,58 Prozent. (Drs. 23/5242) Das Versprechen wurde schon gebrochen.
Nun geht es um die Laufzeit der Unterkunft. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in die Drucksachen. Denn dort steht schwarz auf weiß, was über Jahre kommuniziert wurde.
Bau- und Nutzungsgenehmigung: schriftlich bis Ende 2027
Bereits 2023 fragte ich den Senat ausdrücklich nach der Laufzeit der Genehmigung. Die Antwort war eindeutig:
„Die Bau- und Nutzungsgenehmigung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.“
(Drs. 22/10817)
Auch in einer weiteren Schriftlichen Kleinen Anfrage wurde dieses Datum bestätigt. In der Drucksache 22/12629 heißt es:
„Die Baugenehmigung der Geflüchtetenunterkunft ist aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2027.“
(Drs. 22/12629)
Noch wichtiger: Ich fragte damals ausdrücklich, was für eine Verlängerung über den 31. Dezember 2027 hinaus erforderlich wäre. Der Senat antwortete, dass dafür grundsätzlich ein genehmigungsfähiger Antrag von Fördern & Wohnen notwendig sei. Eine Verlängerung nach § 246 BauGB sei unter den damaligen gesetzlichen Voraussetzungen höchstens bis Ende 2030 möglich.
Es war also völlig klar: 2027 war der bestehende Endpunkt. Eine Zeit danach wäre eine Verlängerung.
Auch beim Belegungsende wurde 2027 genannt
Und es ging nicht nur um die formale Bau- und Nutzungsgenehmigung.
Noch 2024 führte die Sozialbehörde selbst den Standort Am Luisenhof mit einem Belegungsende 31. Dezember 2027. In der offiziellen Übersicht stehen nebeneinander: Belegungsende 31.12.2027.
Später wurde sogar noch konkreter mitgeteilt, dass nach damaligem Stand das Belegungsende für den 31. August 2027 vorgesehen sei. (23/2865)
Das sind keine Erinnerungen, Interpretationen oder Aussagen vom Hörensagen. Das sind schriftliche Angaben der zuständigen Stellen.
Gleichzeitig wurde zugesichert, dass die Wiese nach Ende der Flüchtlingsnutzung wieder für die Naherholung zur Verfügung stehen soll. Auch der Rückbau und die Wiederherstellung der Grünfläche waren Bestandteil der damaligen Kommunikation (Drs. 22/9577; Drs. 22/11139).
Darauf haben sich die Menschen verlassen.
Dann kam der Antrag auf eine Genehmigung ohne festes Enddatum
Durch meine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage wurde nun bekannt, dass Fördern & Wohnen nicht lediglich eine Verlängerung um einen klar bestimmten Zeitraum anstrebt. Beantragt wurde vielmehr eine Baugenehmigung ohne festes Enddatum mit Widerrufsvorbehalt.
Das ist ein erheblicher Unterschied.
Denn noch 2023 hatte der Senat auf meine ausdrückliche Frage nach einer Verlängerung erklärt, dass die bestehende Genehmigung Ende 2027 ausläuft und eine Verlängerung anschließend neu beantragt werden muss (Drs. 22/12629).
Dass nun eine Genehmigung ohne festes Enddatum beantragt wurde, wurde vorher weder den Anwohnern öffentlich erläutert noch mit ihnen diskutiert. Bekannt geworden ist dieser Vorgang erst durch meine parlamentarische Anfrage.
Druck wirkt: Ampel will unbefristeten Antrag offenbar nicht mittragen
Nach der öffentlichen Diskussion reagiert nun auch die Wandsbeker Ampel. Sie erklärt, an der Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Fachbehörde festhalten zu wollen.
Das ist zunächst eine gute Nachricht. Der Antrag auf eine Genehmigung ohne festes Enddatum dürfte damit politisch keine Mehrheit finden.
Allerdings wirft das eine weitere Frage auf: Warum hat Fördern & Wohnen überhaupt eine Genehmigung ohne festes Enddatum beantragt, wenn Bezirksamt und Fachbehörde eine andere Vereinbarung getroffen hatten?
Jetzt die nächste Überraschung: 2027 soll plötzlich 2029 bedeuten
Und genau hier wird es besonders unverständlich.
Die Sozialbehörde erklärt jetzt, die fünfjährige Nutzungsdauer habe erst mit der tatsächlichen Inbetriebnahme im August 2024 begonnen. Deshalb seien die fünf Jahre erst im August 2029 erreicht.
Das Problem: Das passt nicht zu den zuvor schriftlich genannten Daten.
Wenn über Jahre der 31. Dezember 2027 als Ende der Bau- und Nutzungsgenehmigung genannt wird und die zuständigen Stellen selbst 2027 als Belegungsende führen, kann man den Bürgern jetzt nicht einfach erklären, der maßgebliche Endpunkt sei eigentlich immer 2029 gewesen.
Das Mindeste wäre, diesen Widerspruch offen zu erklären.
Die entscheidende Frage bleibt: Was passiert 2027?
Die Ampel hat sich nun gegen eine Genehmigung ohne festes Enddatum positioniert. Was sie bislang jedoch nicht beantwortet hat: Wird sie einer Verlängerung über 2027 hinaus zustimmen?
Genau darum geht es jetzt.
Niemand bestreitet, dass sich die Unterbringungssituation verändern kann und politische Entscheidungen deshalb überprüft werden müssen. Aber wenn eine frühere Zusage geändert werden soll, muss man das offen sagen. Dann muss man erklären, warum eine Verlängerung notwendig ist, für welchen Zeitraum sie gelten soll und wie anschließend mit der Fläche umgegangen wird.
Vertrauen entsteht nur, wenn Politik und Verwaltung zu ihren Aussagen stehen. Und wenn sich Rahmenbedingungen ändern, müssen die Bürger frühzeitig informiert und in die Diskussion einbezogen werden – bevor Fakten geschaffen werden. Anders stärkt man die politischen Ränder.
Ich bin froh, dass die Ampel Regierung in Wandsbek erstmal einer unbefristeten Genehmigung eine Absage erteilt hat. Nun muss die Ampel erklären, ob sie einer Verlängerung über 2027 zustimmen werden? Wir bleiben weiter dran. Schließlich steht für mich fest: Zusagen müssen eingehalten werden, oder es muss erklärt werden, warum eine Änderung erforderlich ist.

