Seit Jahren wird das denkmalgeschützte Pförtnerhaus im Gutspark Berne zum Sinnbild eines strukturellen Problems: Behörden mahnen, Eigentümer vertrösten – und das historische Gebäude verfällt weiter. Dabei liegt seit Dezember 2022 sogar eine Erhaltungsanordnung vor, die den Eigentümer eindeutig verpflichtet, den Bestand zu sichern und Schritt für Schritt zu sanieren. Doch statt Fortschritten sieht man Risse, Feuchtigkeitsschäden und eine weiter bröckelnde Bausubstanz.
Der Senat räumt ein, dass der Zustand sich seit 2022 „erkennbar verschlechtert“ hat. Trotzdem wurde der Eigentümerschaft erst im April 2025 eine Anhörung zur möglichen Erhaltungsverfügung übermittelt – also mehr als zwei Jahre nach Erlass der Erhaltungsanordnung. Und obwohl einzelne Sicherungsmaßnahmen wie die Abdichtung von Schornsteinen oder die Absicherung von Dachflächen inzwischen vorgenommen wurden, bleibt der Kern des Problems bestehen: Es gibt keine echte Sanierungsperspektive, nur ein langsames Dahinvegetieren eines geschützten Denkmals.
Behörden schauen zu – das Denkmal bröckelt weiter
Nach Darstellung des Senats prüft das Denkmalschutzamt den Zustand „regelmäßig“. Dennoch beschränken sich die Maßnahmen weiterhin weitgehend auf kosmetische Eingriffe und akute Gefahrenabwehr. Von einer strukturierten, verbindlichen und zeitlich definierten Sanierungsstrategie ist nichts erkennbar.
Auch die Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen seit August ergriffen wurden, fällt ernüchternd aus: Die Behörde befindet sich „weiterhin im Austausch“ mit der Eigentümerschaft – und sieht deshalb keine Notwendigkeit, eine verbindliche Erhaltungsverfügung nach § 7 Abs. 6 DSchG zu erlassen. Diese könnte den Eigentümer verpflichten, das Gebäude unverzüglich und vollständig instand zu setzen. Doch stattdessen vertraut der Senat darauf, dass freiwillige Schritte ausreichen – obwohl der Verfall seit Jahren das Gegenteil beweist.
Der Hinweis des Denkmalschutzamts, eine Verfügung sei „redundant“, weil der Eigentümer ja bereits einzelne Sicherungsmaßnahmen ergreife, klingt wie eine Ausrede, um Konflikte zu vermeiden. Faktisch bedeutet diese Haltung jedoch: Das Denkmal bleibt ohne echten Schutz, und die Verantwortung wird aufgeschoben.
Bewusste Untätigkeit – mit historischen Folgen
Der Senat nimmt damit billigend in Kauf, dass ein wichtiges Stück der Stadtteil- und Baugeschichte im Gutspark Berne weiter zerfällt. Das Pförtnerhaus ist eines der wenigen verbliebenen Zeugnisse der historischen Anlage – doch gerade bei solchen Gebäuden gilt: Wer zu spät handelt, handelt gar nicht mehr.
Die Kernfrage drängt sich daher auf: Warum hat der Senat trotz des fortschreitenden Verfalls und trotz bestehender Erhaltungsanordnung bis heute keine Erhaltungsverfügung nach § 7 Absatz 6 DSchG erlassen, um den Eigentümer zur vollständigen Sanierung zu verpflichten?
Solange die Behörde weiter abwartet und sich mit minimalen Sicherungsmaßnahmen begnügt, bleibt das Pförtnerhaus gefährdet – und mit ihm ein Stück Identität und Geschichte des Stadtteils. Hamburg rühmt sich gerne seines kulturellen Erbes. Doch im Gutspark Berne zeigt sich, wie wenig davon in der Praxis übrig bleibt, wenn konsequentes Handeln ausbleibt.
Quelle: Drucksache 23/2165

