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Räum- und Streupflicht in Hamburg: Tausende Verwarnungen – aber kaum Bußgelder

In Hamburg sind auf vielen Gehwegen die Anliegerinnen und Anlieger selbst für das Räumen und Streuen im Winter verantwortlich. Doch wie konsequent wird diese Pflicht kontrolliert und durchgesetzt? Eine aktuelle Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zeigt: Es gibt zwar zahlreiche Hinweise und Verwarnungen – Bußgelder bleiben jedoch selten.

Kontrollen erfolgen, werden aber nicht systematisch erfasst

Die Kontrolle der Räum- und Streupflicht erfolgt in Hamburg durch die Wegeaufsicht der Bezirksämter. Eine genaue Zahl der durchgeführten Kontrollen kann der Senat jedoch nicht nennen. Der Grund: Die Überprüfungen sind häufig Teil routinemäßiger Begehungen und werden statistisch nicht gesondert erfasst.

Auch Hinweise aus der Bevölkerung werden nicht systematisch dokumentiert. Meldungen können direkt an die Bezirksämter oder an die Stadtreinigung Hamburg erfolgen, doch eine zentrale statistische Auswertung gibt es nicht.

Mehr als 5.200 Hinweise zum Winterdienst

Seit Beginn der Wintersaison am 15. Oktober 2025 bis zum 20. Februar 2026 registrierte die Stadtreinigung Hamburg 5.213 Kundenkontakte zum Winterdienst. Davon entfielen:

  • 2.253 allgemeine Auskünfte
  • 1.784 Anfragen zum Winterdienst-Primärnetz (z. B. Hauptverkehrsstraßen und Buslinien)
  • 1.176 Anfragen zu Bereichen mit Anliegerpflichten oder zum Sekundärnetz

Diese Kontakte werden jedoch nicht danach unterschieden, ob es sich um Beschwerden, Meldungen oder reine Auskünfte handelt.

4.364 Verwarnungen wegen nicht geräumter Gehwege

Trotz fehlender systematischer Erfassung zeigen die Zahlen der Bezirksämter, dass es durchaus zu Maßnahmen kommt. Seit Beginn der Wintersaison gab es insgesamt 4.364 Ansprachen und Verwarnungen wegen nicht erfüllter Räum- und Streupflicht.

Aufgeteilt nach Bezirken:

  • Hamburg-Mitte: 2.050
  • Wandsbek: 890
  • Harburg: 521
  • Bergedorf: 253
  • Altona: 270
  • Eimsbüttel: 200
  • Hamburg-Nord: 180

Diese Zahlen beruhen teilweise auf Schätzungen, da mündliche Hinweise nicht vollständig dokumentiert werden.

Nur 39 Bußgeldbescheide

Deutlich seltener kommt es zu Bußgeldern. Insgesamt wurden 224 Bußgeldverfahren eingeleitet, aber bislang nur 39 Bußgeldbescheide erlassen. Die bisher verhängte Gesamtsumme beträgt 8.545 Euro.

Besonders auffällig: In einigen Bezirken wurden zwar Verfahren eingeleitet, aber noch keine Bußgeldbescheide erlassen, da viele Verfahren noch laufen.

Ersatzräumungen nur selten

In einzelnen Fällen mussten Bezirksämter sogar selbst räumen lassen:

  • Altona: 3 Ersatzvornahmen
  • Hamburg-Nord: 23 Fälle
  • Bergedorf: 1 Maßnahme (betraf 22 Anlieger)

Die Kostenabrechnung hierfür ist laut Senat teilweise noch nicht abgeschlossen.

Transparenz bleibt begrenzt

Die Antwort des Senats zeigt ein strukturelles Problem: Obwohl tausende Hinweise eingehen und zahlreiche Verwarnungen ausgesprochen werden, fehlt eine systematische statistische Erfassung der Kontrollen und Meldungen. Damit bleibt unklar, wie effektiv die Durchsetzung der Räum- und Streupflicht tatsächlich ist und wie häufig Verstöße vorkommen.

Gerade bei winterlichen Bedingungen wäre mehr Transparenz hilfreich, um beurteilen zu können, ob die bestehenden Regelungen ausreichend kontrolliert werden.

Quelle: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 23/3229.