Mathias Rahn, Nicolai Timpner und Lena Bertram berichten aus dem Regionalausschuss vom 25. Juni 2026. Im Mittelpunkt standen Schulwegsicherheit, Verkehrsberuhigung, Lärmbelastung, die ärztliche Versorgung in Steilshoop, die Zukunft der ehemaligen Kita „Pusteblume“ sowie verschiedene Maßnahmen im öffentlichen Raum.
Im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne ging es diesmal unter anderem um Schulwegsicherheit, Verkehrsberuhigung, Lärmbelastung, die ärztliche Versorgung in Steilshoop, die Zukunft der ehemaligen Kita „Pusteblume“ sowie verschiedene Maßnahmen im öffentlichen Raum. Wir fassen die wichtigsten Beratungen und Entscheidungen der Sitzung zusammen.
Klicken Sie in der folgenden Übersicht auf ein Thema. Sie gelangen unmittelbar zum entsprechenden Abschnitt.
- TOP 4.1: Eingabe: Verkehrsberuhigung Eckerkoppel im Rahmen der Veloroute 6 – keine Einbahnstraßenregelung zulasten von Gewerbe, Versorgung und Erreichbarkeit
- TOP 4.2: Eingabe: An der Berner Au – Schulwegsicherung, Schutz von Grünflächen und Bäumen, barrierefreie Zugänge
- TOP 4.3: Eingabe: Gefahr durch Falschparker in der Straße Am Luisenhof
- TOP 4.4: Eingabe: Verkehrsberuhigung Karlshöher Weg, Beim Fahrenland
- TOP 4.5: Eingabe: Zwei Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), Einführung von Tempo 30 sowie Prüfung zusätzlicher Sitzgelegenheiten im Neusurenland
- TOP 4.6: Eingabe: Beseitigung einer Gefahrenstelle auf dem Schulweg in der Haldesdorfer Straße: „Dooring“
- TOP 4.7: Eingabe: Verkehrssituation Barmwisch
- TOP 4.8: Eingabe: Jugend und Jugendarbeitslosigkeit, Prüfung der Einrichtung eines Berufsorientierungs- und Zukunftszentrums für Jugendliche in Steilshoop
- TOP 4.9: Eingabe: Unzumutbare Lärmbelästigung durch Großbaustelle Marie-Bautz-Weg 15
- TOP 5.1: CDU-Antrag: Wetterschutz an der Bushaltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße) sicherstellen – Lösungen für wartende Fahrgäste und künftige Schülerinnen und Schüler schaffen
- TOP 5.2: CDU-Antrag: Vorplatz am U-Bahnhof Trabrennbahn entsiegeln, begrünen und beschatten
- TOP 5.3: CDU-Antrag: Schnelle Beseitigung eines Sicherheitsmangels zur Sicherung der kinderärztlichen Versorgung in Steilshoop
- TOP 5.4: CDU-Antrag: Schulwege sicher gestalten: Radweg zwischen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd instandsetzen
- TOP 5.5: CDU-Antrag: Jugendliche und Kinder schützen – Depotcontainer vom Bramfelder Marktplatz verlagern
- TOP 5.6: CDU-Antrag: Ortstermin an der BMX-Bahn mit Vertretern der Radsport-Gemeinschaft Hamburg
- TOP 5.7: CDU-Antrag: Zaun vor dem Haus der Jugend Bramfeld erweitern
- TOP 5.8: CDU-Antrag: Ehemalige Kita „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg – Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnungsbau schaffen
- TOP 5.9: CDU-Antrag: Sanierung vorziehen: Gebäude der Straßensozialarbeit in Steilshoop
- TOP 6.1: Mitteilung: Lärmbelastung Gründgensstraße – Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026
- TOP 6.2: Mitteilung: Intermodale Wegeketten stärken: mehr Fahrradbügel an Bushaltestellen aufstellen – Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026
- TOP 6.3: Mitteilung: Sichere und gute Schulwege schaffen – Verbreiterung des Fußweges vor der Grundschule Am Gut – Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026
- TOP 6.4: Mitteilung: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen – Region Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
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Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
TOP 4.1: Eingabe: Verkehrsberuhigung Eckerkoppel im Rahmen der Veloroute 6 – keine Einbahnstraßenregelung zulasten von Gewerbe, Versorgung und Erreichbarkeit (Drs. 22-3549)
Die Eingabe fordert, bei der Verkehrsberuhigung der Eckerkoppel auf eine Einbahnstraßenregelung zu verzichten. Die Erreichbarkeit der ansässigen Geschäfte, Praxen und Dienstleistungen sowie Liefer- und Rettungsverkehre soll in beiden Richtungen erhalten bleiben.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, bei allen Planungen zur Verkehrsberuhigung der Eckerkoppel im Zusammenhang mit der Veloroute 6 von einer Einbahnstraßenregelung abzusehen.
2. Stattdessen sind ausschließlich Lösungen zu verfolgen, die beidseitige Erreichbarkeit, Lieferverkehre, Kundenverkehr und Notfallzugänge für die anliegenden Gewerbebetriebe und Freiberufler sichern.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, vor weiteren Planungen eine vertretbare, wirtschaftsverträgliche und verkehrlich ausgewogene Alternativenprüfung vorzulegen, die insbesondere die Auswirkungen auf den zentralen Nahversorgungsbereich am Traberweg/Eckerkoppel berücksichtigt.
4. Die betroffenen Gewerbetreibenden, insbesondere der EDEKA aktiv markt Stöver, die Centra Apotheke, sowie weitere ansässige Betriebe und Freiberufler, sind frühzeitig und verbindlich in die Planung einzubeziehen.
5. Eine Entscheidung über eine Einbahnstraßenregelung darf erst erfolgen, nachdem die wirtschaftlichen und städtebaulichen Folgen für den Standort belastbar bewertet wurden.
Begründung:
Die Eckerkoppel ist Teil der Veloroute 6 und steht seit Langem im Fokus verkehrlicher Umgestaltung. Zugleich handelt es sich aber nicht um eine reine Durchgangsstraße, sondern um einen Abschnitt mit erheblicher Bedeutung für die lokale Versorgung und die gewerbliche Erreichbarkeit im Bereich Traberweg/Centra. Gerade dort sind mit dem EDEKA aktiv markt Stöver und der Centra Apotheke Einrichtungen vorhanden, die auf eine gute, intuitive und beidseitige Erreichbarkeit durch Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Dienstleister sowie mobilitätseingeschränkte Personen angewiesen sind. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Erreichbarkeit künstlich verschlechtern, Umwege erzeugen und damit die Frequenz für die betroffenen Betriebe verringern. Für einen Nahversorgungsstandort ist das besonders kritisch, weil der Alltagseinkauf, die kurzfristige Medikamentenversorgung und viele Besorgungen auf kurze Wege, spontane Anfahrbarkeit und klare Verkehrsführung angewiesen sind. Zusätzliche Umwege wirken sich nicht nur auf die Kundschaft aus, sondern auch auf Lieferfahrzeuge, Handwerksbetriebe, Servicefahrten und freiberufliche Praxis- oder Beratungstermine. Hinzu kommt, dass eine Einbahnstraßenregelung in einem bereits sensiblen Umfeld erfahrungsgemäß zu Verlagerungsverkehr in Nebenstraßen, Suchverkehr und unnötigen Schleifenfahrten führt. Das schwächt nicht nur die Gewerbebetriebe im direkten Umfeld, sondern belastet auch die Anwohnerschaft und führt zu einer faktischen Verdrängung der lokalen Versorgung zugunsten eines ideologisch verengten Verkehrsmodells. Eine Verkehrsberuhigung kann und soll erreicht werden, aber nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Substanz eines funktionierenden Nahversorgungszentrums.
Die Bezirksversammlung hat die Aufgabe, Mobilität, Sicherheit und städtebauliche Funktionsfähigkeit zusammenzudenken. Das Ziel einer fahrradfreundlichen Entwicklung darf nicht dazu führen, dass etablierte Versorgungsangebote geschwächt oder in ihrer Existenz gefährdet werden. Gerade der EDEKA aktiv markt Stöver und die Centra Apotheke sind wichtige Ankerbetriebe für das Quartier und müssen für Kundschaft, Lieferanten und Notfallnutzung dauerhaft erreichbar bleiben.
Der Ausschuss stellt fest, dass das Thema schon im Mobilitätsausschuss behandelt wird. Zudem ist eine Tempo-30-Zone geplant, keine Einbahnstraße. Die Straße soll beidseitig befahrbar bleiben. Der Petent erhält eine Antwort.
TOP 4.2: Eingabe: An der Berner Au – Schulwegsicherung, Schutz von Grünflächen und Bäumen, barrierefreie Zugänge (Drs. 22-3586)
Die Eingabe weist auf widerrechtliches Parken auf einem Grünstreifen in der Straße An der Berner Au hin. Dadurch würden Sichtbeziehungen auf dem Schulweg, der Schutz von Bäumen und Grünflächen sowie barrierefreie Zugänge beeinträchtigt.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
Liebe Mitmenschen der Bezirksversammlung,
ich möchte Sie hiermit bitten, die Straße An der Berner Au für Schulkinder zu schützen, für Klimaschutz und den Erhalt von Baum- und Grünflächen zu sorgen sowie einen barrierefreien Zugang zu Grünanlagen und Häusern zu gewährleisten.
Aktuelle Situation:
Gemäß der Anlage aus dem Geoportal Hamburg ist in der Straße An der Berner Au auf der Ostseite zwischen Erpmannstieg am Südende und Hausnummer 14a am Nordende zum Schutz der Baumwurzeln ein durchgehender Grünstreifen ausgewiesen. Dieser Grünstreifen wird in gesamter Länge ordnungswidrig zum Parken von Kfz verwendet. Im Anhang übersende ich einige Fotos als Beleg.
Dies führt zu folgenden Problemen:
– Durch die falsch geparkten Autos ist die Sicht stark eingeschränkt. Besonders die kleinen Kinder der Grundschule und der Kita können Autoverkehr erst spät sehen. Autofahrende sehen die Kinder ebenfalls erst im letzten Moment.
– Zerstörung der Grünfläche, Bodenverdichtung, Wurzelschäden und in Folge Baumschäden
– Verhinderung des barrierefreien Zugangs und ebenfalls Sichtbehinderung von Besuchenden des Parks
Nördlich des Fußgängerüberwegs wurde im Bereich 1 inzwischen ein Gitter zum Schutz des Grünstreifens angebracht. Ich möchte Sie hiermit bitten, den Grünstreifen und die Bäume als auch die übrigen Bereiche zwei bis vier wirksam zu schützen, Kindern einen sicheren Weg zur Schule und Kita zu ermöglichen und Parkbesuchern einen barrierefreien Zugang zu gewähren.
Vielen Dank im Voraus.
Anlagen:
– Ausschnitt aus dem Geoportal Hamburg, Bereich 1 bis 4 mit Falschparkern
– Dokumentation der Falschparker nach Bereichen 2 bis 4
Der Ausschuss stellt mehrheitlich einen Antrag, in dem die Verwaltung gebeten wird, Lösungen zu prüfen, die nicht mit einer Versiegelung einhergehen. Zudem soll die Rechtslage geprüft werden.
TOP 4.3: Eingabe: Gefahr durch Falschparker in der Straße Am Luisenhof (Drs. 22-3625)
In der Straße Am Luisenhof sollen falsch abgestellte Fahrzeuge den Sicherheitstrennstreifen am Radweg und Baumscheiben blockieren. Die Eingabe schlägt Schutzbügel vor, um das Hochbordparken zu verhindern und Radfahrende sowie Bäume besser zu schützen.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
Sehr geehrte Abgeordnete,
in der Straße Am Luisenhof wurde im vergangenen Jahr der Radweg erneuert. Dabei wurde auch ein Sicherheitsabstand zu den Kfz-Parkständen vorgesehen. Dieser Sicherheitsabstand besteht aus dem Bordstein und Betonsteinpflaster mit ca. 60 cm Breite. Wichtig sind diese Abstände, weil es sonst zu einem Unfall durch eine plötzlich geöffnete Autotür kommen kann. Allein in Hamburg gab es im vergangenen Jahr zwei tödliche Unfälle durch geöffnete Autotüren.
Im Abschnitt Am Luisenhof (Südseite) zwischen Tegelweg und Einmündung Vom-Berge-Weg sind üblicherweise gleich mehrere Fahrzeuge gegen die Verkehrsregeln bis in den Sicherheitsabstand hinein geparkt. Damit ist die Wirkung der Sicherheitstrennstreifen aufgehoben und die Gefahr für Radfahrende steigt.
Ich bitte darum, dass im Bereich des Sicherheitstrennstreifens Schutzbügel montiert werden, so dass ein Hochbordparken ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus sollten die Bäume wirksam gegen das Parken auf den Baumscheiben geschützt werden.
Das Falschparken zum Radweg hin und das Parken auf der Baumscheibe sind auf dem beigefügten Foto zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
– 1 Foto
Laut Foto des Petenten ist kein außergewöhnliches Fehlverhalten durch Falschparken festzustellen, wenngleich die Pkw nur am Straßenrand und nicht auf dem Gehweg stehen dürfen. Der Ausschuss einigt sich darauf: Die Verwaltung wird gebeten, die Problematik an die Polizei weiterzugeben. Der Petent möge sich bei zukünftig beobachteten Verstößen direkt bei der Polizei melden.
TOP 4.4: Eingabe: Verkehrsberuhigung Karlshöher Weg, Beim Fahrenland (Drs. 22-3600)
Die Eingabe beschreibt Gefahren für den Radverkehr im Karlshöher Weg und Beim Farenland. Gefordert wird Tempo 30 mindestens auf diesem Straßenzug.
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Mobilität überweist die Eingabe in seiner Sitzung vom 18.06.2026 einstimmig in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir bitten Sie höflichst um Weiterleitung dieses Schreiben an den Verkehrsausschuss.
Unser Anliegen bezieht sich auf folgende Situation:
Meine Frau und ich fahren oft mit dem Fahrrad über die Kreuzung Berner Heerweg / Berner Brücke / Karlshöher Weg Richtung Sasel und Wellingsbüttel. Nun findet sich ja auf dem Straßenzug Karlshöher Weg / Beim Fahrenland kein Radweg und gerade im Bereich der Kreuzung kommen Fahrzeuge mit teilweise hoher Geschwindigkeit von der Berner Brücke und Berner Heerweg Richtung Karlshöher Weg. Das Fahren mit dem Rad ist in diesem Bereich sehr gefährlich um nicht zu sagen lebensgefährlich (der Bürgersteig ist ja wohl nicht zu benutzen) – einen tödlichen Unfall hat es im Kreuzungsbereich im September letzten Jahres ja bereits gegeben.
Wir plädieren deshalb im gesamten Bereich – mindestens aber im Straßenzug Karlshöher Weg / Beim Fahrenland mit extrem schmalem Bürgerstein für ein Tempolimit von 30 Km/h!
Mit freundlichen Grüßen
Das Polizeikommissariat 36 und 38 waren sich offenbar nicht einig, welches die Eingabe bearbeiten solle. Nun sollte sie beim zuständigen PK 38 liegen. Der Petent wird von diesem eine Antwort erhalten.
TOP 4.5: Eingabe: Zwei Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), Einführung von Tempo 30 sowie Prüfung zusätzlicher Sitzgelegenheiten im Neusurenland (Drs. 22-3793)
Für das Neusurenland werden zwei zusätzliche Zebrastreifen, Tempo 30 und weitere Sitzgelegenheiten angeregt. Ziel sind sicherere und barriereärmere Wege insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe ist bei der BV-Geschäftsstelle über das Online-Formular am 08.06.2026 eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich die Bezirksversammlung Wandsbek,
die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit im Bereich Neusurenland zu verbessern und die folgenden Maßnahmen zeitnah zu prüfen und umzusetzen:
1. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im mittleren Abschnitt des Neusurenlands zwischen August-Krogmann-Straße und Bramfelder Weg.
2. Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs im Bereich Swartenhorst an der Kreuzung Neusurenland/Bramfelder Weg.
3. Einführung einer Tempo-30-Regelung auf dem entsprechenden Abschnitt des Neusurenlands.
4. Prüfung zusätzlicher Sitzgelegenheiten an geeigneten Standorten.
Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten liegen derzeit in einem großen Abstand zueinander. Dies führt dazu, dass viele Menschen die Straße regelmäßig außerhalb der vorgesehenen Übergänge queren, um lange Umwege zu vermeiden. Besonders häufig ist dies bei Kindern auf dem Schulweg, aber auch bei älteren Menschen sowie Personen mit Mobilitäts- oder Geheinschränkungen zu beobachten. Neusurenland ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen mehreren Bildungseinrichtungen. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zwei Schulen, zwei Kindertagesstätten sowie ein Gymnasium. Darüber hinaus befinden sich in der Nachbarschaft ein Seniorenheim und Pflegeeinrichtungen. Entsprechend hoch ist das tägliche Aufkommen von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
Die vorgeschlagenen Zebrastreifen würden dort sichere Querungsmöglichkeiten schaffen, wo bereits heute ein tatsächlicher Querungsbedarf besteht. Sie würden Kindern ermöglichen, ihren Schulweg sicherer und selbstständiger zurückzulegen, und gleichzeitig die Barrierefreiheit für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderungen verbessern.
Die Einführung von Tempo 30 würde die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöhen. Niedrigere Geschwindigkeiten verkürzen den Bremsweg, verbessern die Reaktionsmöglichkeiten aller Verkehrsteilnehmenden und reduzieren die Schwere möglicher Unfälle. Auf einem Weg, der täglich von zahlreichen Kindern und älteren Menschen genutzt wird, erscheint dies besonders sinnvoll.
Die Maßnahmen würden darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven, familienfreundlichen und generationengerechten Nachbarschaft leisten. Eine hohe Lebensqualität zeichnet sich dadurch aus, dass Kinder ihre Wege selbstständig bewältigen können, ältere Menschen sicher am öffentlichen Leben teilnehmen können und sich alle Menschen unabhängig von Alter oder Mobilität im öffentlichen Raum willkommen und geschützt fühlen.
Ergänzend rege ich an, die Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke an geeigneten Standorten – beispielsweise im Bereich der Kreuzung Neusurenland / In der Hörsten – zu prüfen. Sitzgelegenheiten unterstützen insbesondere ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und fördern zugleich Begegnungen und den sozialen Austausch im Quartier. Ich bitte die Bezirksversammlung, die Situation vor Ort zeitnah zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Lebensqualität umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen“
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Vorschläge zu prüfen und dem Regionalausschuss zu antworten.
TOP 4.6: Eingabe: Beseitigung einer Gefahrenstelle auf dem Schulweg in der Haldesdorfer Straße: „Dooring“ (Drs. 22-3794)
Eine Eingabe weist auf mögliche Gefahren für Schulkinder am Radweg der Haldesdorfer Straße hin. Ein- und ausparkende Fahrzeuge kreuzen dort den Radweg; deshalb werden geeignete Sicherungsmaßnahmen gefordert.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe ist bei der BV-Geschäftsstelle über das Online-Formular am 08.06.2026 eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mutter eines Kindes, das künftig die neue Schule „Academy of Life“ besuchen wird, möchte ich Sie auf eine aus meiner Sicht akute Gefahrenstelle auf dem Schulweg vieler Kinder in der Haldesdorfer Straße aufmerksam machen. Der dortige Fahrradweg wird täglich von Schülerinnen und Schülern genutzt. Besonders besorgniserregend ist, dass die Fahrzeuge nicht parallel zur Fahrbahn parken, sondern vorwärts oder rückwärts über den Fahrradweg ein- und ausfahren müssen. Dadurch kreuzen Autos regelmäßig den Weg von Radfahrenden – darunter auch Kindern, die aufgrund ihres Alters Verkehrssituationen oft noch nicht so schnell einschätzen können wie Erwachsene.
Die Situation stellt nicht nur ein erhöhtes Dooring-Risiko dar, sondern schafft zusätzliche Gefahren durch die ständigen Fahrbewegungen über den Radweg. Gerade für Kinder auf dem Schulweg ist dies eine schwer vorhersehbare und damit besonders gefährliche Verkehrssituation. Vor dem Hintergrund der Bemühungen, Schulwege sicherer zu gestalten und den Radverkehr zu fördern, bitte ich Sie eindringlich, diese Gefahrenstelle zeitnah zu prüfen und schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umzusetzen.
Die Sicherheit von Schulkindern sollte hier höchste Priorität haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn eine zeitnahe Lösung gefunden werden könnte, bevor es zu einem Unfall kommt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen“
Es wird festgestellt, dass die Eingabe teilweise widersprüchlich formuliert ist. Abhilfefähig ist die Eingabe auch nicht, da die Haldesdorfer Straße frisch hergestellt wurde. Es gäbe zudem nur zwei Unfälle in den letzten drei Jahren, die nicht mit Dooring in Zusammenhang stünden. Dem Petenten wird von der Polizei geantwortet.
TOP 4.7: Eingabe: Verkehrssituation Barmwisch (Drs. 22-3795)
Die Eingabe beschreibt einen zugewachsenen Gehweg, fehlende Radverkehrsanlagen und riskante Überholvorgänge im Barmwisch. Sie fragt nach Tempo 30, einem Rückschnitt der Pflanzen und einer sichereren Trennung der Verkehrsarten.
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Sachverhalt:
Folgende Eingabe ist bei der BV-Geschäftsstelle per Mail am 05.06.2026 eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen der Verkehrssituation im Barmwisch an Sie und bitte um eine Zuweisung dieser Eingabe an den zuständigen Regionalausschuss.
Ich fahre dort regelmäßig mit meinem Kleinkind (1) im Fahrradanhänger und für Fahrradfahrende als auch Fußgänger ist die Situation dort unzumutbar. Der Fußweg ist zugewuchert, sodass man kaum noch dort gehen kann. Einen Fahrradweg gibt es in diese Richtung überhaupt nicht. Daher wird man von schnell fahrenden Autos in der schlecht einsehbaren Kurve mit viel zu wenig Abstand ohne Ausweichmöglichkeit überholt. Und das in einer Straße, die direkt zum Gymnasium und zur Stadtteilschule Osterbek führt. Dies hat zur Folge, dass Kinder sich auf dem Schulweg nicht sicher fühlen und viele von Elterntaxis gebracht werden, sodass sich der KFZ-Verkehr im Turnierstieg vor den Schulen staut.
Welche Maßnahmen planen Politik und Verwaltung, um die Sicherheit für Fahrradfahrende, Fußgänger und insbesondere Kinder auf dem Schulweg wieder herzustellen? Wann werden die Pflanzen so zurückgeschnitten, dass der Gehweg wieder nutzbar ist? Kann in dieser Straße Tempo 30 angeordnet werden? Ist eine Trennung von KFZ-, Rad- und Fußverkehr geplant?
Mit freundlichen Grüßen“
Anlagen:
Fotos
In dieser Straße ist weder Tempo 30 noch das doppelseitige Fahren mit dem Rad auf der breiteren Radwegseite möglich. Für das Zurückschneiden der Hecken wird der Wegewart kontaktiert. Die Eingabe ist vertagt.
TOP 4.8: Eingabe: Jugend und Jugendarbeitslosigkeit, Prüfung der Einrichtung eines Berufsorientierungs- und Zukunftszentrums für Jugendliche in Steilshoop (Drs. 22-3801)
Angeregt wird ein Berufsorientierungs- und Zukunftszentrum in Steilshoop, das junge Menschen frühzeitig mit Unternehmen und möglichen Ausbildungswegen zusammenbringt. Als möglicher Standort wird die ehemalige Kita „Pusteblume“ genannt.
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Sachverhalt:
Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Steilshoop steht seit vielen Jahren vor besonderen sozialen und bildungspolitischen Herausforderungen. Insbesondere junge Menschen benötigen gute Perspektiven, konkrete Zukunftschancen und frühzeitige Kontakte zur Arbeitswelt. Gleichzeitig beklagen zahlreiche Unternehmen in Hamburg und insbesondere im Bezirk Wandsbek einen zunehmenden Mangel an Auszubildenden, Fachkräften und Nachwuchskräften.
Vor diesem Hintergrund wird angeregt zu prüfen, ob in Steilshoop ein Berufsorientierungs- und Zukunftszentrum nach dem Vorbild bereits erfolgreich umgesetzter Projekte in anderen Regionen Deutschlands (ich lade Sie gerne nach Melle oder Osnabrück ein) eingerichtet werden kann.
Ziel eines solchen Zentrums wäre es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit Unternehmen, Handwerksbetrieben, sozialen Einrichtungen und weiteren Arbeitgebern zusammenzubringen. Berufsbilder könnten praxisnah erlebt werden, Ausbildungswege sichtbar gemacht und Hemmschwellen beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Beruf abgebaut werden.
Ein solches Zentrum könnte:
• Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersgruppen praxisnahe Berufsorientierung bieten,
• regionale Unternehmen als Partner einbinden und gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Bezirk leisten,
• Hemmschwellen beim Übergang von Schule in Ausbildung abbauen,
• Praktika, Ausbildungsplätze und berufliche Perspektiven sichtbar machen, direkt passgenau „matchen“!
• soziale Teilhabe und Aufstiegschancen fördern.
Als möglicher Standort bietet sich aus heutiger Sicht die ehemalige Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg an. Das Gebäude steht seit seiner Schließung im Jahr 2023 leer. Nach aktuellen Aussagen des Senats ist eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung erst in mehreren Jahren zu erwarten. Gleichzeitig wird inzwischen bezweifelt, ob eine erneute Nutzung als Kindertagesstätte aufgrund des baulichen Zustands, der notwendigen Investitionen sowie veränderter Bedarfe überhaupt sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.
Die ehemalige Kita wird dabei ausdrücklich nur als möglicher Standortvorschlag genannt. Sollte sich dieser Standort als ungeeignet erweisen, sollten auch andere geeignete Flächen oder Gebäude in Steilshoop geprüft werden. Entscheidend ist aus Sicht des Einreichers nicht der konkrete Standort, sondern die Schaffung eines solchen Angebots im Stadtteil Steilshoop, wo der Bedarf an Berufsorientierung, Perspektivförderung und direkter Vernetzung mit der Arbeitswelt besonders hoch erscheint.
Die Bezirksversammlung wird daher gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Sprinkenhof GmbH, der Schulbehörde, der Wirtschaft sowie weiteren Beteiligten dafür einzusetzen, die Machbarkeit eines Berufsorientierungs- und Zukunftszentrums in Steilshoop zu prüfen. Bitte binden Sie uns bei der Suche nach koop. Trägern, Partnerunternehmen sowie Fördermöglichkeiten frühzeitig ein.
Die CDU spricht sich für den Vorschlag wohlwollend aus. Die Eingabe wird jedoch vertagt, da sie zugleich im Jugendhilfeausschuss behandelt wird.
TOP 4.9: Eingabe: Unzumutbare Lärmbelästigung durch Großbaustelle Marie-Bautz-Weg 15 (Drs. 22-3896)
Die Eingabe beklagt erhebliche Lärmbelastungen durch die Großbaustelle am Marie-Bautz-Weg 15. Gefordert werden Kontrollen der Bauzeiten und Lärmgrenzwerte sowie eine bessere Information der Anwohnerschaft.
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Sachverhalt:
Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:
Eingabe gemäß § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich mit einer Eingabe an den Eingabenausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek und bitte um Prüfung und Abhilfe in folgender Angelegenheit.
Sachverhalt:
In unmittelbarer Nähe meines Wohnsitzes […] befindet sich seit 02.2026 eine Großbaustelle Marie-Bautz-Weg 15, auf der Abriss- und Neubauarbeiten durchgeführt werden. Die damit verbundenen Lärmimmissionen belasten mich und weitere Anwohnerinnen und Anwohner erheblich und dauerhaft.
Insbesondere beanstande ich folgende Punkte:
1. Baggerbetrieb und schweres Baugerät nach 22:00 Uhr, entgegen der nach TA Lärm und § 22 BImSchG geltenden Nachtruhe.
2. Lärmpegel, der die Immissionsrichtwerte für Wohngebiete (55 dB(A) tagsüber, 45 dB(A) nachts) erkennbar überschreitet.
3. Eine Anhörung der Anwohner im Wohnbezirk zum Bauvorhaben fand ausschließlich nicht statt. Eine entsprechende Einladung wurde nicht versendet.
4. Es wird regelmäßig vor 7 Uhr mit den Bauarbeiten begonnen. Auch dies verstößt gegen die geltenden Bestimmungen.
Mein Anliegen:
Ich bitte den Eingabenausschuss:
1. Die zuständigen Behörden (Bauaufsicht, Umweltbehörde) aufzufordern, die Einhaltung der genehmigten Bauzeiten und Lärmgrenzwerte zu kontrollieren.
2. Zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit vorliegt und ob diese rechtmäßig erteilt wurde.
3. Auf eine verbesserte Anwohnerkommunikation durch den Bauherrn hinzuwirken, insbesondere bei lärmintensiven Arbeitsabschnitten.
4. Mich über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu unterrichten.
Ich weise darauf hin, dass ich bereit bin, weitere Dokumentationen (Videos der Baustelle) vorzulegen, sofern dies für die Prüfung erforderlich ist.
Der Ausschuss beschließt, die Eingabe an das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) weiterzuleiten. Der Ausschuss wünscht sich eine Rückmeldung, die dann im nichtöffentlichen Teil verkündet würde.
Anträge der CDU-Fraktion
TOP 5.1: CDU-Antrag: Wetterschutz an der Bushaltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße) sicherstellen – Lösungen für wartende Fahrgäste und künftige Schülerinnen und Schüler schaffen (Drs. 22-3324)
Die CDU-Fraktion fordert einen Wetterschutz an der Haltestelle Haldesdorfer Straße in Richtung stadtauswärts. Mit Blick auf den geplanten Schulstandort sollen auch eine Verlegung der Haltestelle oder eine mobile Übergangslösung geprüft werden.
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Sachverhalt:
Während an vielen Standorten in Hamburg in den vergangenen Jahren moderne, barrierefreie und wettergeschützte Fahrgastunterstände errichtet wurden, stellt die Bushaltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße) weiterhin einen auffälligen Negativfall dar. Trotz wiederholter Hinweise aus der Nachbarschaft besteht dort bis heute kein Wetterschutz für wartende Fahrgäste.
Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich in unmittelbarer Nähe ein neuer Schulstandort in Planung befindet. Mit der Inbetriebnahme der Schule ist absehbar, dass die Haltestelle künftig verstärkt von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften genutzt werden wird. Gerade an einem schulnahen Standort ist ein sicherer, übersichtlicher und vor allem witterungsgeschützter Wartebereich zwingend erforderlich. Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler künftig bei Regen, Wind oder Schnee ohne jeden Schutz auf den Bus warten müssen.
Der Senat führt in seinen Antworten auf verschiedene Anfragen aus (Drs. 23/2865, 23/2285 und 23/2165), dass die Errichtung eines festen Fahrgastunterstandes aufgrund unterirdischer Leitungen – unter anderem einer Hochdruckgasleitung – nicht möglich sei. Gleichzeitig wird argumentiert, mobile Unterstände seien lediglich für kurzfristige Einsätze vorgesehen.
Diese Argumentation überzeugt nicht. Wenn es keine Alternativen gibt, muss man in diesen Fällen von den Vorgaben abweichen können. Vor dem Hintergrund der geplanten Schule und der bereits heute bestehenden Nutzung der Haltestelle ist es nicht hinnehmbar, dauerhaft auf jede Form von Wetterschutz zu verzichten.
Wenn ein klassischer Fahrgastunterstand an der bisherigen Position tatsächlich nicht realisierbar sein sollte, müssen pragmatische Alternativen geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise eine Verlegung der Haltestelle, die Versetzung eines vorhandenen Unterstandes aus dem Umfeld oder die Aufstellung eines mobilen Fahrgastunterstandes als Übergangslösung. Entscheidend ist, dass spätestens mit Aufnahme des Schulbetriebs ein angemessener Wetterschutz vorhanden ist.
Der Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, wie spätestens mit Aufnahme des Schulbetriebs im Umfeld der Haltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße, stadtauswärts) ein Wetterschutz für wartende Fahrgäste sichergestellt werden kann.
2. Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft werden:
a) die Verlegung der Haltestelle an einen Standort, an dem ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann,
b) die Aufstellung eines mobilen Fahrgastunterstandes oder einer vergleichbaren Übergangslösung ohne tiefgreifende Fundamentarbeiten.
3. Ziel muss es sein, dass spätestens mit der Inbetriebnahme der Schule ein witterungsgeschützter Wartebereich für Schülerinnen und Schüler sowie andere Fahrgäste vorhanden ist.
4. Dem Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung sowie über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
In der letzten Sitzung wurde seitens Bezirksamtsregionalsprecher Nico Fischer eine Antwort gegeben, die nun im Protokoll verschriftlicht ist. Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück. In Kurzform: Eine Übergangslösung und eine Verlegung der Haltestelle wären nicht sinnvoll. Jedoch ist die Errichtung eines Fahrgastunterstandes in den Maßnahmenspeicher des Fachbereichs Straßen aufgenommen. Sofort sei dies nicht möglich, da Leitungsverlegungen für das Betonfundament durchgeführt werden müssten, was derzeit nicht möglich sei.
Anmerkung der Verwaltung zur Niederschrift:
BVM:
„Im Bereich der Haltestelle Haldesdorfer Straße Richtung stadtauswärts wurden alle in Frage kommenden Positionen zur Installation eines Fahrgastunterstandes geprüft (vgl. Drs. 23/2865 und 23/2285).
Vergleichbare Übergangslösungen ohne Fundamentarbeiten sind der BVM in Zusammenhang mit Fahrgastunterständen, die statischen Regelungen entsprechen, nicht bekannt. Die vorhandenen mobilen FGUs sind für den kurzzeitigen Einsatz an Haltestellen in Bauumfeldern oder für Ersatzverkehre und nicht für den dauerhaften Verbleib an einer Haltestelle vorgesehen. Sie wurden in begrenzter Anzahl nur für diesen Zweck eingeworben und werden entsprechend zeitlich begrenzt disponiert.
Die Option der Verlegung des Haltestellenstandorts wird aus folgenden Gründen als wenig aussichtsreich erachtet:
Ein Haltestellenstandort im möglichst direkten Umfeld des Knotenpunkts Werner-Otto-Straße/Haldesdorfer Straße wird weiterhin als sinnvoll und erforderlich erachtet. An Bedeutung gewinnt die Lage der Haltestelle in diesem Bereich u.a. durch den im Antrag genannten neuen Schulstandort.
Die Werner-Otto-Straße und ebenso die Haldesdorfer Straße wurden erst in den letzten Jahren grundhaft erneuert und dabei der Straßenraum neu aufgeteilt. Teil dieser Baumaßnahmen war auch die Herstellung der beiden zeitgemäß barrierefreien und ausreichend dimensionierten Haltestellen in der Werner-Otto-Straße.
Aufgrund der zeitlichen Nähe scheint eine Verlegung der Haltestelle und Herstellung in vergleichbarer Qualität unverhältnismäßig aufwändig in planerischer, baulicher und vor allem finanzieller Hinsicht.
Im nahen Umfeld des Knotenpunkts (nördlich und südlich) sind die Nebenflächen entlang der Werner-Otto-Straße größtenteils nicht ausreichend dimensioniert für einen geeigneten Haltestellenstandort Richtung Norden. Des Weiteren verlaufen die diversen Versorgungsleitungen, die einen Fahrgastunterstand am jetzigen Haltestellenstandort verhindern, parallel zur Werner-Otto-Straße, womit das Problem auch an alternativen Standorten auftreten würde.
Der Standort beider Haltestellen südlich des Knotenpunkts erlaubt überdies die Bedienung auch durch eine mögliche Buslinie auf der Relation südliche Werner-Otto-Straße <> östliche Haldesdorfer Straße, ohne dass zusätzliche Haltestellen in der Haldesdorfer Straße o.ä. errichtet werden müssen.
Eine Verlegung der Haltestelle könnte dementsprechend, wenn überhaupt Abhilfe bei der Aufstellung eines Fahrgastunterstands schaffen, wenn sie sehr großräumig erfolgt. Dies widerspricht der oben aufgeführten und im Antrag selbst herausgestellten Bedeutung der Haltestelle am heutigen Standort.“
W/MR:
„Der Fahrgastunterstand der Haltestelle Haldesdorfer Straße stadtauswärts konnte bisher nicht errichtet werden, weil die Fundamente wegen diverser Ver- und Entsorgungsleitungen nicht einbaubar sind. Die erforderlichen Leitungsumlegungen sind sehr komplex und erfordern eine detaillierte Ausführungsplanung. Die Maßnahme wurde daher in den Maßnahmenspeicher des Fachbereichs Straßen aufgenommen und wird sukzessive mit anderen ÖPNV-Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Leider kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Fachbereich Straßen derzeit kein verbindlicher Ausführungszeitpunkt genannt werden.“
TOP 5.2: CDU-Antrag: Vorplatz am U-Bahnhof Trabrennbahn entsiegeln, begrünen und beschatten (Drs. 22-3518)
Die CDU-Fraktion beantragt, Möglichkeiten zur Entsiegelung, Begrünung und Beschattung des Vorplatzes am U-Bahnhof Trabrennbahn zu prüfen. Dafür sollen auch Förderprogramme und externe Finanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden.
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Sachverhalt:
Praktisch der gesamte Vorplatz des U-Bahnhofs Trabrennbahn ist versiegelt. Dies führt bei Sonne zu Überhitzung und bei Regen kann das Wasser nicht versickern. Dies schadet sowohl der Umwelt als auch insbesondere den Menschen. Lange Zeit konnten diese Fehler der Vergangenheit nicht behoben werden, weil schlicht das Geld dafür fehlte. Auch gibt es heute neue Erkenntnisse, wie man solchen Missständen wirksam begegnen kann.
Nun gibt es inzwischen neben den Bestrebungen der Bezirke, solche Plätze zu entsiegeln, zu begrünen und damit wieder lebendiger zu machen, auch viele Möglichkeiten der Förderung, Programme von Sponsoren und Fördertöpfe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Diese Programme verfolgen sinnvolle Ziele auf unterschiedlichen Wegen. Deshalb sollte es offen bleiben, wie das Ziel erreicht wird, den Vorplatz des U-Bahnhofs Trabrennbahn ökologisch aufzuwerten.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche „Sponsoren“/Programme sich zur Entsiegelung und Bepflanzung des Vorplatzes des U-Bahnhofs Trabrennbahn anbieten (evtl. auch bei anderen Stellen als der BUKEA, zum Beispiel bei privaten oder institutionellen Initiativen, evtl. EU-Mittel) und sich bei den entsprechenden Stellen um Mittel zu bewerben.
2. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, die Maßnahme des ermittelten „Sponsors“ wohlwollend zu begleiten, damit die Umsetzung möglichst zeitnah erfolgen kann.
3. Dem Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung sowie über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
Auch dieser Antrag wurde für das Aufsetzen einer schriftlichen Antwort vertagt, die nun im Protokoll der letzten Sitzung vorliegt. Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.
Aus dem Protokoll mit der nachträglich eingefügten Verwaltungsantwort:
Herr Fischer informiert, dass das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes eine weitere Begrünung auf dem Platz nicht für sinnvoll erachte, weil bereits wenig Platz vorhanden sei.
Anmerkung der Verwaltung zur Niederschrift:
„Am U-Bahnhof Trabrennbahn plant P + R-Betriebsgesellschaft mbH die Erweiterung ihrer Abstellanlagen. Die Verwaltung sieht in diesem Zusammenhang keine sinnvolle Möglichkeit den Platz zu begrünen, der zum Eigentum bzw. der Zuständigkeit des Bezirks gehört. Dies ist der sich ergebene Vorplatz zwischen dem Traberweg und der Hausnummer 14.“
TOP 5.3: CDU-Antrag: Schnelle Beseitigung eines Sicherheitsmangels zur Sicherung der kinderärztlichen Versorgung in Steilshoop (Drs. 22-3698)
Die CDU-Fraktion fordert eine schnelle Überprüfung des Notausgangs der einzigen Kinderarztpraxis in Steilshoop. Der Vermieter soll gegebenenfalls zur Instandsetzung aufgefordert werden.
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Sachverhalt:
In der einzigen Kinderarztpraxis in Steilshoop, betrieben von [Name in der Sitzungsmappe nicht wiedergegeben], Gründgensstraße 26, im Ärztehaus, ist ein Notausgang versperrt. Dies offenbarte sich in der aktuellen Spiegel-TV-Reportage über den Stadtteil Steilshoop. Der Haustechniker würde sich nicht um dieses Problem kümmern, so die Aussage.
Eine Nachfrage bei der Praxis ergab, dass die letzte Meldung an die Verwaltung des Vermieters etwa vier bis fünf Wochen her ist (Stand: 20.05.2026). Es hätte bisher jedoch nicht einmal eine Antwort gegeben.
Da dieser Notausgang wahrscheinlich aus brandschutzrechtlichen und damit sicherheitsrelevanten Gründen geöffnet sein sollte, ist eine schnelle Überprüfung und die dauerhafte Behebung des Problems angezeigt.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich schnellstmöglich mit dem Vermieter des Ärztehauses in der Gründgensstraße in Kontakt zu setzen mit dem Ziel, den Notausgang der Kinderarztpraxis instandzusetzen. Wenn nötig, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
2. Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne ist über das Ergebnis zu informieren.
Das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt hat die Notausgangstür überprüft. Anders als dargestellt – die CDU-Fraktion hatte auch bei der Praxis nachgefragt – ist das Schloss des Notausgangs nur von außen defekt. So läge kein Sicherheitsmangel vor. Der Schlosszylinder kann ausgetauscht werden, das wäre jedoch eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter. Die CDU hat den Antrag zurückgezogen.
TOP 5.4: CDU-Antrag: Schulwege sicher gestalten: Radweg zwischen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd instandsetzen (Drs. 22-3701)
Der stark beschädigte Weg zwischen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd wird von vielen Kindern als Schulweg genutzt. Die CDU-Fraktion fordert eine zeitnahe Sanierung, möglichst mit weniger versiegelnden Materialien, sowie einen Rückschnitt des Überwuchses.
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Sachverhalt:
Zwischen den Straßen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd in Bramfeld-Nord verläuft entlang der Grundschule Am Gut, der Anne-Frank-Schule sowie der Simeonkirche ein asphaltierter Weg. Dieser wird von vielen Kindern und ihren Eltern als Schulweg genutzt.
Über die vergangenen Jahre ist der Asphalt durch Witterungs- und Umwelteinflüsse zunehmend in Mitleidenschaft gezogen worden. Inzwischen weist der Belag an vielen Stellen Risse auf und ist teilweise deutlich aufgeplatzt. Die Situation ist dem Bezirksamt bekannt, jedoch wurde eine Instandsetzung bislang weder priorisiert noch terminiert.
Vor dem Hintergrund, dass der Weg regelmäßig als Schulweg genutzt wird, halten wir eine zeitnahe Instandsetzung sowie eine entsprechende Priorisierung für erforderlich.
Dies vorausgeschickt, möge der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, den Weg zwischen den Straßen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd entlang der Grundschule Am Gut, der Anne-Frank-Schule sowie der Simeonkirche zeitnah instand zu setzen.
2. Dabei sollen Asphalt und Unterbau möglichst durch weniger versiegelnde Materialien ersetzt werden.
3. In Abstimmung mit den zuständigen Grundstückeigentümern den Überwuchs auf Höhe der Simeonkirche zurück schneiden zu lassen.
4. Dem Regionalausschuss ist bis zum 31. Oktober 2026 über den vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt zu berichten.
Nach der Vertagung aus der letzten Sitzung hat die Verwaltung die Sachlage geprüft. Der Weg ist ein öffentlicher Weg und soll saniert werden. Damit ist der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt.
TOP 5.5: CDU-Antrag: Jugendliche und Kinder schützen – Depotcontainer vom Bramfelder Marktplatz verlagern (Drs. 22-3898)
Die CDU-Fraktion beantragt, alternative Standorte für die Depotcontainer auf dem Bramfelder Marktplatz zu prüfen. Hintergrund sind Glasscherben am Skaterplatz, Einschränkungen bei Veranstaltungen und hygienische Probleme hinter den Containern.
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Sachverhalt:
Die auf dem Bramfelder Marktplatz aufgestellten Altglas-Container führen aus mehreren Gründen zu Problemen.
Zum einen befinden sich die Container unmittelbar neben dem Skaterplatz. Beim Einwurf von Glas sowie bei der Entleerung der Container kommt es regelmäßig vor, dass Glasscherben im Umfeld der Container zurückbleiben. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Skaterplatz besteht hierdurch ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Nutzenden der Anlage. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die den Skaterplatz regelmäßig nutzen, können durch Glasscherben schwere Schnittverletzungen erleiden.
Auf diese Problemlage hat auch die Leiterin des Hauses der Jugend in der jüngsten Sitzung der Stadtteilkonferenz Bramfeld hingewiesen.
Zum anderen müssen die Altglas-Container bei größeren Veranstaltungen auf dem Bramfelder Dorfplatz, zuletzt dem Jahrmarkt, regelmäßig durch die Stadtreinigung entfernt und nach Abschluss der Veranstaltungen wieder aufgestellt werden. In der Praxis führt dies dazu, dass die Container über längere Zeiträume nicht zur Verfügung stehen und die wohnortnahe Entsorgung von Altglas eingeschränkt wird. Dies führt dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr Altglas über die regulären Papierkörbe auf dem Marktplatz entsorgen und die Recyclingquoute entsprechend erheblich reduziert wird.
Darüber hinaus kommt es im Bereich hinter den Containern regelmäßig zu erheblichen hygienischen Beeinträchtigungen. Der abgeschirmte Bereich wird wiederholt als Ort für das Verrichten der Notdurft genutzt, sodass dort regelmäßig Urin und Fäkalien festgestellt werden, bereits im Januar 2025 haben sich die Bezirksversammlung und ihre Gremien mit der Problematik beschäftigt, vgl. Drucksache 22-0883.
Mit der Drucksache 22-3522 hat der Regionalausschuss jüngst eine Aufwertung der Fläche für Kinder und Jugendliche beschlossen, die geplanten Hüpfspiele und Slalomstrecken richten sich primär an Kinder im Kita- und Grundschulalter.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Prüfung eines alternativen Standortes sinnvoll. Das Grundstück des Umspannwerks an der Herthastraße befindet sich in unmittelbarer Nähe und könnte nach erster Einschätzung über geeignete Flächen verfügen. Durch eine Anpassung des Zaunverlaufs könnten dort möglicherweise ausreichend Flächen für die Aufstellung der Altglas-Container geschaffen werden. Eine Prüfung durch das Bezirksamt soll die technische und rechtliche Umsetzbarkeit sowie die Eignung des Standortes bewerten.
Dies vorausgeschickt, möge der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadtreinigung, den Hamburger Energienetzen und den zuständigen Fachbehörden, alternative Standorte für die Depotcontainer auf dem Bramfelder Marktplatz zu prüfen. Hierbei ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu prüfen, ob Flächen des Umspannwerkes in der Herthastraße genutzt werden können.
2. Über die Ergebnisse der Prüfung und der geprüften Flächen ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne bis zum 31.12.2026 zu berichten.
Die Grünen-Fraktion und die CDU-Fraktion schicken ihre Standortvorschläge an die Verwaltung zur Prüfung. Man ist sich einig, dass die Glascontainer möglichst nicht direkt neben dem Skaterplatz auf dem Bramfelder Marktplatz stehen sollten. In einer der nächsten Sitzungen wird der Ausschuss voraussichtlich eine Verwaltungsantwort erhalten. Der Antrag ist bis dahin vertagt.
TOP 5.6: CDU-Antrag: Ortstermin an der BMX-Bahn mit Vertretern der Radsport-Gemeinschaft Hamburg (Drs. 22-3899)
Die CDU-Fraktion möchte einen Ortstermin an der BMX-Anlage Neusurenland organisieren. Gemeinsam mit der Radsport-Gemeinschaft Hamburg sollen die bestehende Anlage, der Erweiterungsbedarf und die Perspektiven für einen Radsport- und Bewegungspark betrachtet werden.
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Sachverhalt:
Über das ehemalige Post-Sport-Gelände am Neusurenland in Farmsen wird seit vielen Jahren diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die aufgrund der Altlastensituation nur eingeschränkt nutzbare Fläche künftig sinnvoll entwickelt werden kann. Die unter der Fläche befindliche Altablagerung stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Eine vollständige Auskofferung der Deponie wird aufgrund der enormen Kosten sowie der jahrelangen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch den damit verbundenen LKW-Verkehr von den zuständigen Fachbehörden als nicht realistisch angesehen.
Vor diesem Hintergrund werden derzeit verschiedene Nachnutzungskonzepte geprüft. Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat hierzu mitgeteilt, dass Sportbedarfe sowie eine Erweiterung der bestehenden BMX-Anlage ausdrücklich in die laufenden Planungen einbezogen werden (Drs. 22-3416). Auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sieht eine Erweiterung der sportlichen Nutzung auf der Fläche als grundsätzlich denkbar an.
Bereits heute befindet sich auf dem Gelände eine BMX-Bahn, die von der Radsport-Gemeinschaft Hamburg betrieben wird. Nach Angaben des Vereins müssen Anfragen von Kitas, Schulen und weiteren Interessierten regelmäßig abgelehnt werden, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen und die bestehende Anlage nicht alle Anforderungen des modernen Radsports abdecken kann.
Die Radsport-Gemeinschaft Hamburg hat deshalb die Idee entwickelt, auf Teilen der Fläche einen modernen Radsport- und Bewegungspark zu schaffen. Dieser könnte Angebote vom Kita- und Schulsport über Breitensport bis hin zum Leistungs- und Spitzensport vereinen. Darüber hinaus könnten soziale, kulturelle und pädagogische Angebote integriert werden. Ziel wäre es, Kindern und Jugendlichen sichere Bewegungsräume zu bieten und gleichzeitig die Fahrradkompetenz als wichtigen Bestandteil der Mobilitätsbildung zu fördern.
Ein vergleichbares und erfolgreiches Beispiel hierfür ist der Mellowpark in Berlin, der Sport, Jugendarbeit und Kulturangebote miteinander verbindet. Auch das Landesportamt hat in seiner Stellungnahme zur Drucksache 22-3416 ausdrücklich hervorgehoben, dass die rund 35.000 Quadratmeter große Fläche grundsätzlich das Potenzial bietet, vielfältige Angebote für den organisierten und nicht organisierten Sport zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge zu leisten.
Da die zuständigen Behörden eine mögliche Erweiterung der BMX-Anlage bereits positiv bewerten und die frühzeitige Einbindung des vor Ort ansässigen Sportvereins ausdrücklich empfehlen, erscheint es sinnvoll, dass sich die Mitglieder des Regionalausschusses unmittelbar vor Ort über die bestehenden Angebote, die aktuellen Herausforderungen sowie die Entwicklungsperspektiven informieren.
Die Radsport-Gemeinschaft Hamburg hat ihre Bereitschaft erklärt, ihre Vorstellungen für die Weiterentwicklung der Fläche und die nachhaltige Realisierung eines Radsportparks näher zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten, ggf. gemeinsam mit der Behörde für Finanzen und Bezirke beziehungsweise dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie Vertretern der Radsport-Gemeinschaft Hamburg einen Ortstermin an der BMX-Anlage Neusurenland zu organisieren. Dabei soll den Mitgliedern des Regionalausschusses sowie interessierten Mitgliedern des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz die Möglichkeit gegeben werden, sich über die bestehende Anlage, den Erweiterungsbedarf sowie die aktuellen Überlegungen zur Nachnutzung und Entwicklung der Fläche Neusurenland zu informieren und Fragen zu stellen.
2. Dem Regionalausschuss und anderen Mitgliedern der Bezirksversammlung ist der Termin mitzuteilen.
Der Antrag wurde vertagt. Der Ausschuss erbittet einen Zeitplan über die nächsten Schritte vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen.
TOP 5.7: CDU-Antrag: Zaun vor dem Haus der Jugend Bramfeld erweitern (Drs. 22-3900)
Die CDU-Fraktion beantragt, den Zaun am Grünstreifen zwischen dem Haus der Jugend Bramfeld und der Mauer des Skaterplatzes zu schließen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Fläche weiterhin als öffentliche Toilette genutzt wird.
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Sachverhalt:
Direkt neben dem Skaterplatz auf dem Bramfelder Marktplatz halten sich regelmäßig Personen der Trinkerszene auf. Oft verrichten sie ihre Notdurft auf dem Grünstreifen des Hauses der Jugend – an der Stelle zwischen Zaun und Mauer des Skaterplatzes.
Ein entsprechender durchgängiger Zaun wäre eine Barriere für diese Personen und eine günstige Maßnahme, der Verunreinigung und Geruchsbelästigung durch menschliche Ausscheidungen Herr zu werden.
Dort spielen Kinder, die die Nutzung ihrer Freizeiteinrichtung als öffentliche Toilette nicht erleben sollten, auch hygienisch ist die derzeitige Situation eine Katastrophe.
Petitum/Beschluss:
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle einen Zaun zu errichten, um die Nutzung des Grünstreifens als öffentliche Toilette einzudämmen.
2. Dem Regionalausschuss ist über die Planung und Umsetzung zu berichten.
Die Verwaltung soll Möglichkeiten prüfen, um der irregulären Nutzung der Grünfläche als öffentliche Toilette Herr zu werden. Bis zu einer Antwort ist der Antrag vertagt.
TOP 5.8: CDU-Antrag: Ehemalige Kita „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg – Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnungsbau schaffen (Drs. 22-3901)
Die CDU-Fraktion fordert Gespräche über die Zukunft der seit 2023 leer stehenden ehemaligen Kita „Pusteblume“. Geprüft werden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wohnnutzung des Grundstücks.
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Sachverhalt:
Die ehemalige Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg steht seit ihrer Schließung im Jahr 2023 leer. Ursprünglich war vorgesehen, das Gebäude nach einer Sanierung wieder einer Kita-Nutzung zuzuführen. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Vorhaben kaum noch realistisch erscheint.
Der Senat führt selbst aus, dass sich das Gebäude in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Derzeit wird geprüft, ob eine Sanierung überhaupt wirtschaftlich vertretbar ist oder ein Neubau die sinnvollere Lösung darstellt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude für eine zukünftige Kita-Nutzung zu groß dimensioniert ist, die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und sich die Rahmenbedingungen aufgrund des demografischen Wandels verändert haben (Drucksache 23/4110).
Besonders bemerkenswert ist die Aussage des Senats, dass eine Neuvermietung beziehungsweise eine neue Nutzungsperspektive erst in den kommenden drei bis vier Jahren erwartet wird. Damit würde ein zentral gelegenes Grundstück in Steilshoop noch über Jahre hinweg brachliegen, obwohl bereits heute erheblicher Wohnraummangel in Hamburg besteht.
Der bestehende Bebauungsplan „Steilshoop 5“ setzt das Grundstück weiterhin als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesheim“ fest. Die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch, dass diese Festsetzung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr entspricht. Wenn selbst die zuständigen Stellen inzwischen erhebliche Zweifel an einer erneuten Kita-Nutzung äußern, sollte frühzeitig geprüft werden, welche alternativen Nutzungen für den Standort sinnvoll sind.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt erscheint insbesondere eine Wohnbebauung als naheliegende Option. Jeder ungenutzte Standort, der für zusätzlichen Wohnraum aktiviert werden kann, sollte zeitnah entwickelt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Anpassung des geltenden Planungsrechts.
Anstatt weitere Jahre auf ungewisse Prüfungen und mögliche Nutzer zu warten, sollten die notwendigen Gespräche jetzt geführt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Grundstück einer sinnvollen und zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden kann. Ziel muss sein, den jahrelangen Leerstand zu beenden und einen Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Steilshoop zu leisten.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
1. zeitnah Gespräche mit der Sprinkenhof GmbH über die zukünftige Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg aufzunehmen,
2. gemeinsam mit der Eigentümerin ein abgestimmtes Verfahren für die zukünftige Entwicklung des Grundstücks festzulegen,
3. zu prüfen, welche planungsrechtlichen Schritte erforderlich sind, um die derzeitige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesheim“ aufzuheben und stattdessen die Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen,
4. dem Regionalausschuss über die Ergebnisse der Gespräche sowie über den möglichen Zeitplan für eine Änderung des Bebauungsplans zu berichten.
Der Antrag wurde an den Planungsausschuss überwiesen.
TOP 5.9: CDU-Antrag: Sanierung vorziehen: Gebäude der Straßensozialarbeit in Steilshoop (Drs. 22-3699)
Die CDU-Fraktion fordert, die Sanierung der als mangelhaft eingestuften Räume der Straßensozialarbeit im Gropiusring vorzuziehen. Bis zu einer vollständigen Sanierung sollen außerdem kurzfristige Verbesserungen geprüft werden.
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Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag am 17.06.26 beraten und folgendem Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen zugestimmt:
Die Vorlage hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt, da die Verwaltung das Objekt betrachtet hat und im Rahmen ihrer weiteren Handlungen berücksichtigt.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Straßensozialarbeit in Steilshoop ist für den Stadtteil von herausragender Bedeutung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich wichtige Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien, kümmern sich um Konflikte im öffentlichen Raum, bauen Vertrauen auf und wirken präventiv gegen Gewalt, Perspektivlosigkeit und soziale Spannungen.
Gerade in Steilshoop zeigt sich immer wieder, wie wichtig funktionierende Sozialarbeit vor Ort ist. Insbesondere rund um Halloween und Silvester kommt es regelmäßig zu erheblichen Ausschreitungen im Stadtteil. Die Herausforderungen sind seit Jahren bekannt. Das Sozialmonitoring für den Stadtteil spricht Bände. Umso wichtiger wäre es, diejenigen zu stärken, die sich tagtäglich um Prävention, Ansprache und Unterstützung kümmern.
Umso unverständlicher ist der Umgang mit der Immobilie im Gropiusring 19–21 (am Spielplatz). Der Senat selbst bezeichnet den baulichen Zustand offiziell als „mangelhaft“ (Bürgerschaftsdrucksache 23/3970). Damit bestätigt die Stadt ausdrücklich, dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und funktionierende soziale Einrichtung entsprechen.
Trotzdem stehen weiterhin keine Haushaltsmittel für die notwendige Sanierung zur Verfügung. Stattdessen wurde der Finanzierungsbedarf lediglich für den Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet. Für eine so wichtige Einrichtung in einem Stadtteil wie Steilshoop ist dies nicht akzeptabel.
Es ist den Beschäftigten ebenso wie den Jugendlichen und Familien vor Ort nicht länger zuzumuten, dass eine derart wichtige soziale Einrichtung dauerhaft in einem Gebäude arbeiten muss, dessen Zustand von der Stadt selbst als mangelhaft beschrieben wird. Während an anderer Stelle Millionenbeträge investiert werden, fehlt hier vergleichsweise wenig Geld für eine Einrichtung, die für den sozialen Frieden und den Zusammenhalt im Stadtteil unverzichtbar ist.
Steilshoop darf mit diesem Problem nicht bis 2027 oder noch länger warten müssen. Deshalb müssen kurzfristig Sondermittel eingeworben werden, damit die Sanierung zeitnah umgesetzt werden kann.
Der Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich gegenüber dem Senat sowie den zuständigen Fachbehörden mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass kurzfristig Sondermittel für die dringend notwendige Sanierung der Räumlichkeiten der Straßensozialarbeit im Gropiusring 19–21 in Steilshoop bereitgestellt werden, damit die Umsetzung schnellstmöglich erfolgen kann und nicht erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2027/2028 geprüft beziehungsweise umgesetzt wird.
2. Darüber hinaus möge geprüft werden, welche Sofortmaßnahmen bis zu einer vollständigen Sanierung ergriffen werden können, um die Arbeitsbedingungen vor Ort kurzfristig zu verbessern.
Der Antrag wurde im Jugendhilfeausschuss beraten. Dort ist die Verwaltung zum Entschluss gekommen, die Sanierung nicht vorzuziehen.
Mitteilungen
TOP 6.1: Mitteilung: Lärmbelastung Gründgensstraße – Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3666)
Die Verkehrsbehörde berichtet über die Bitte, U5-Baustellenverkehre zur Entlastung der Gründgensstraße möglichst über den Ruwoldtweg zu führen. Verbindlich vorgeschrieben werden könne den Bauunternehmen eine bestimmte Route jedoch nicht.
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Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Regionalausschuss bittet die Verwaltung, mit der Hochbahn in Kontakt zu treten und prüfen zu lassen, ob die Baustellenverkehre zur Entlastung der Gründgensstraße über den Ruwoldtweg umgeleitet werden können. Dem Ausschuss ist über das Ergebnis zu berichten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen für die U5 Ost ist die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH kontinuierlich im Austausch mit den bauausführenden Unternehmen, u.a. um durchgehend für die Anwohnenden verträgliche Fahrwege zu gewährleisten. Auch für die Entlastung der Gründgenstraße hat die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH die Bitte an die bauausführenden Unternehmen weitergegeben, um nach Möglichkeit alternative Fahrwege (etwa über den Ruwoldtweg) zu nutzen.
Die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH ist jedoch nicht ermächtigt, den bauausführenden Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmern, bestimmte Fahrwege vorzuschreiben. Zudem werden die Fahrwege der Baufahrzeuge zumeist so gewählt, dass sie einen zügigen und störungsfreien Ablauf der Arbeiten ermöglichen – durch einen nicht unnötig verzögerten Bauablauf kommt dies den Anwohnenden selbst zugute.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Dazu folgende Stellungnahme der Verkehrsbehörde, dem Petenten wird die Antwort weitergeleitet:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen für die U5 Ost ist die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH kontinuierlich im Austausch mit den bauausführenden Unternehmen, u.a. um durchgehend für die Anwohnenden verträgliche Fahrwege zu gewährleisten. Auch für die Entlastung der Gründgenstraße hat die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH die Bitte an die bauausführenden Unternehmen weitergegeben, um nach Möglichkeit alternative Fahrwege (etwa über den Ruwoldtweg) zu nutzen. Die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH ist jedoch nicht ermächtigt, den bauausführenden Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmern, bestimmte Fahrwege vorzuschreiben. Zudem werden die Fahrwege der Baufahrzeuge zumeist so gewählt, dass sie einen zügigen und störungsfreien Ablauf der Arbeiten ermöglichen – durch einen nicht unnötig verzögerten Bauablauf kommt dies den Anwohnenden selbst zugute.
TOP 6.2: Mitteilung: Intermodale Wegeketten stärken: mehr Fahrradbügel an Bushaltestellen aufstellen – Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3691)
Die Verkehrsbehörde hat Bushaltestellen ohne direkten Anschluss an U- oder S-Bahn nach der Bevölkerungszahl im Einzugsgebiet ausgewertet. Auf dieser Grundlage sollen die Regionalausschüsse geeignete Standorte für zusätzliche Fahrradbügel vorschlagen.
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Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, eine Übersicht über geeignete Bushaltestellen mit besonders großem Einzugsgebiet, die keine direkte Umsteigeverbindung zu U- und S-Bahn-Haltestellen haben, zur Verfügung zu stellen, um Potenziale für mehr Fahrradbügel identifizieren zu können.
2. Die Regionalausschüsse werden im Anschluss darum gebeten, auf Grundlage der von der Fachbehörde zur Verfügung gestellten Daten und der Ortskenntnis sinnvolle Vorschläge für die Aufstellung von Fahrradbügeln im Umfeld von geeigneten Bushaltestellen mit genügend Platz zu machen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Als Anlage ist eine Übersicht der Haltestellen im Bezirk Wandsbek, die keinen direkten Umstieg zu U- und S-Bahn Haltestelle haben angefügt.
Je Haltestelle wurde die Wohnbevölkerung in definierten Einzugsbereichen aufaddiert.
• Einzugsbereiche nach VDV-Schrift 4 (01/2019, S.15)
• Netz OSM 2022 (Aufbau durch hvv)
• Bevölkerung: Statistikamt Nord für 2024 auf Adressebene (nur FHH).
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Da es sich um eine Vielzahl von zu prüfenden Stellen handelt, hat sich der Ausschuss auf eine Vertagung geeinigt. Die Fraktionen werden die Standorte über die Sommerpause prüfen.
TOP 6.3: Mitteilung: Sichere und gute Schulwege schaffen – Verbreiterung des Fußweges vor der Grundschule Am Gut – Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3762)
Die Verkehrsbehörde hält eine Verbesserung vor der Grundschule Am Gut nur im Rahmen einer eigenständigen Umgestaltung der Thomas-Mann-Straße für sinnvoll. Eine Einbeziehung in die Grundinstandsetzung der Karlshöhe sei nicht zweckmäßig.
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Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, wie im Rahmen der geplanten Grundsanierung der Karlshöhe die Situation vor dem Schultor der Grundschule Am Gut in der Thomas-Mann-Straße für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der Gehweg an das hohe Fußgängeraufkommen angepasst, Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr reduziert und die Schulwegsituation insgesamt funktional und sicherer gestaltet werden kann.
2. Dem Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Eine Anpassung des Gehwegs an das hohe Fußverkehrsaufkommen, die Reduzierung von Nutzungskonflikten zwischen Fuß- und Radverkehr und die Aufwertung der Sicherheit und Funktionalität des Bereiches insgesamt vor der Grundschule am Gut kann nur gelingen, wenn eine Umgestaltung des gesamten Straßenzuges entwickelt wird. Eine kleinteilige Anpassung kann die Probleme nicht lösen. Die Umgestaltung des Straßenzugs der Thomas-Mann-Straße sollte daher ein eigenständiges Projekt sein. Eine Integration in die Grundinstandsetzung Karlshöhe/August-Krogmann-Straße zwischen Carsten-Reimers-Ring bis Swebengrund ist hingegen nicht sinnvoll.
Da es sich bei der Thomas-Mann-Straße um eine Bezirksstraße handelt, ist für eine Umgestaltung des Bereiches vor der Grundschule am Gut grundsätzlich das Bezirksamt verantwortlich.
Eine Finanzierung kann aus dem Bündnis für Rad- und Fußverkehr erfolgen.
Die Ausbaugrenze der geplanten Grundinstandsetzung Karlshöhe/August-Krogmann-Straße zwischen Carsten-Reimers-Ring bis Swebengrund endet am Knotenpunkt Karlshöhe/Thomas-Mann-Straße rund 40 Meter vor dem Eingangstor der Grundschule am Gut.
Für die Umgestaltung der Thomas-Mann-Straße ist ein enger Austausch mit der Grundinstandsetzung Karlshöhe/August-Krogmann-Straße zwischen Carsten-Reimers-Ring bis Swebengrund erforderlich. Soweit notwendig würde der LSBG seine Planungen dann an die Planung der Thomas-Mann-Straße anpassen.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Hier hat sich die Koalition nicht gut mit der Verwaltung abgestimmt. Während die Ampel-Koalition eine Umgestaltung im Zuge der Grundinstandsetzung der August-Krogmann-Straße für sinnvoll erachtete, sieht die Verwaltung das anders. Die Verwaltung sieht darin ein eigenständiges Projekt. Die CDU wird das Thema wieder aufgreifen. Herr Schütte von der SPD äußert, dass dies sicherlich im nächsten Arbeitsprogramm besprochen werden würde.
TOP 6.4: Mitteilung: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen – Region Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne (Drs. 22-3887)
Das Bezirksamt informiert über neue straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne. Dazu gehören Ladeplätze, Markierungen, Beschilderungen und Änderungen bei barrierefreien Parkständen.
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Sachverhalt:
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen wurden dem Bezirksamt Wandsbek zur Kenntnis gegeben:
– Hermelinweg 2
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
– Gründgensstraße (Höhe Eingang Borchertring 90)
Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
– Unnenland 2
Anordnung des VZ 299 StVO (Grenzmarkierung/Länge 10,5m)
– Berner Heerweg 391
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
– Steilshooper Allee 458/Haltestelle Ellernreihe (östlich der Ellernreihe)
Markierungen und Verkehrszeichen im Bereich der Haltestelle „Ellernreihe“
– LZA Steilshooper Allee / Fabriciusstraße – 712 –
Ummarkierung des Knotenbereichs
– Schreyerring 43 ggü.
Anordnung von Verkehrszeichen, Schraffen (VZ 605-10 und 605-20)
– Benzstraße 14
Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
– Turnierstieg 25
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
– Am Dorfgraben, Höhe Fabriciusstraße 270
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
– Bramfelder Chaussee 471
Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
– Swebengrund gegenüber Nr. 3a
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes
– Eckweg gegenüber Nr. 19
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Petitum/Beschluss:
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage:
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (anonymisiert)
Zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Defekte Sitzbank auf dem Markt-/Eventplatz Steilshoop: Das Holz für die Sitzbank sei bestellt.
Hundeauslaufzone am Appelhoffweiher: Keine Neuigkeiten beim geplanten Öffnungszeiten-Schild der neuen Hundeauslaufzone. Es soll noch 2026 installiert werden. Update 31.08.: Es ist mittlerweile installiert.
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Sandro Kappe, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Bürgerbüro: Schreyerring 41, 22309 Hamburg
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