Die Neuausrichtung der Hamburger Bodenpolitik sorgt in vielen Stadtteilen für Unruhe – vor allem dort, wo Einfamilienhäuser auf städtischen Erbbaurechtsgrundstücken stehen. Die rot-grüne Koalition verfolgt das Ziel, Nachverdichtungspotenziale stärker zu nutzen, um mehr Wohnraum zu schaffen und städtische Flächen langfristig für das Allgemeinwohl zu sichern.
Gerade in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne, wo zahlreiche Einfamilienhaussiedlungen auf Erbbaurechtsflächen bestehen, wächst nun die Sorge: Werden auslaufende Verträge künftig noch verlängert – oder droht der Abriss zugunsten größerer Wohnanlagen?
Unklare Handlungsgrundlage – und wenig Transparenz
Laut Senat arbeiten Finanzbehörde und Bezirksamt Wandsbek an einer übergeordneten Handlungsgrundlage für Erbbaurechtsgrundstücke. Doch konkrete Einblicke bleiben aus.
Abschließend geprüfte Gebiete mit möglichen Nachverdichtungspotenzialen veröffentliche die Bezirksverwaltung ausschließlich im Rahmen der Wohnungsbauprogramme, heißt es. Zu einzelnen Grundstücken und Planungen äußert sich der Senat nicht – mit Verweis auf Verhandlungsposition, Datenschutz und Betriebsgeheimnisse. Für viele Betroffene bleibt damit unklar, welche Bereiche konkret betroffen sein könnten.
Die Fakten: Farmsen-Berne besonders im Fokus
Besonders brisant: In Bramfeld und Steilshoop laufen in den kommenden zehn Jahren keine Erbbaurechtsverträge für Einfamilienhausgrundstücke aus. In Farmsen-Berne hingegen enden im gleichen Zeitraum 15 Verträge – und genau dort wachsen die Ängste, dass die Stadt ihre neuen politischen Leitlinien sofort praktisch anwenden könnte.
Hinzu kommt: Fälle wie in der Carlshöhe zeigen bereits jetzt, wie kurze Restlaufzeiten die Finanzierung lähmen, Sanierungen verhindern und Haushalte massiv belasten.
Wie wird der Restwert eines Hauses überhaupt ermittelt?
Beim Auslaufen eines Erbbaurechts erhält der Erbbauberechtigte eine Entschädigung. Der Restwert wird durch ein Verkehrswertgutachten bestimmt – ein Verfahren, das zwar üblich ist, aber je nach Zustand des Gebäudes auch zu ernüchternden Ergebnissen führen kann. Die Entschädigung wird anschließend ausgezahlt. Gerade für Familien, die jahrzehntelang in ihre Häuser investiert haben, stellt diese Unsicherheit ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Wann informiert die Stadt über die Zukunft des Erbbaurechts?
Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer erhalten üblicherweise etwa fünf Jahre vor Vertragsende eine Mitteilung, wie es weitergeht. Doch gerade weil auslaufende Verträge eine enorme wirtschaftliche Bedeutung haben, fühlen sich viele Anwohner mit dieser relativ kurzen Frist deutlich zu spät informiert.
Große Verunsicherung – und wenig konkrete Antworten
Die rot-grüne Bodenpolitik verfolgt das Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen und Grundstücke langfristig für das Allgemeinwohl zu sichern. Doch in der Praxis führt diese Strategie derzeit vor allem zu wachsender Verunsicherung – besonders dort, wo Menschen seit Jahrzehnten in Erbbaurechtshäusern leben und auf Klarheit angewiesen sind.
Während der Senat auf allgemeine Programme und interne Prozesse verweist, bleiben viele zentrale Fragen offen: Wo wird konkret nachverdichtet? Werden Verträge verlängert? Was passiert mit gewachsenen Einfamilienhaussiedlungen?
Bramfeld, Steilshoop und vor allem Farmsen-Berne warten auf Antworten – und auf eine Bodenpolitik, die Planungssicherheit statt Unsicherheit schaffen.
Quelle: Drucksache 23-02080

