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Schätzbilanz 2025: Rechtsfolgen auf Basis unsicherer Daten?

Mitte 2026 will der Senat die Hamburger Schätzbilanz der CO₂-Emissionen für 2025 vorlegen. Dieses Instrument ist keineswegs nur ein statistischer Zwischenstand, sondern potenziell Auslöser weitreichender politischer Verpflichtungen. Gerade deshalb offenbart die Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/2632 erhebliche Schwächen in Methodik, Transparenz und rechtlicher Belastbarkeit.

Der Senat bestätigt darin ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Bilanz „nur ein Teil der finalen Statistiken vorliegt“ und „keine vom Länderarbeitskreis Energiebilanzen vereinheitlichte Methodik“ für fehlende Daten existiert (Drs. 23/2632). Gleichzeitig erklärt er, dass „ca. ein Drittel“ der für die Bilanz relevanten Daten nicht auf Ist-Werten, sondern auf „plausiblen Modellrechnungen und Trendfortschreibungen“ beruhen wird.

Besonders problematisch ist die sektorale Datenlage. Laut Senat bestehen „vor allem in den Sektoren Industrie und Verkehr Datenlücken“ (Drs. 23/2632). Bei der Industrie sei „die Betriebsweise der Industriekraftwerke noch nicht bekannt“, im Verkehr lägen „Teildaten nur für den Straßenverkehr“ vor. Damit fehlen ausgerechnet in den größten Emissionsbereichen belastbare Grundlagen.

Trotz dieser Unsicherheiten bleibt der Senat bei der Veröffentlichungspraxis bemerkenswert vage. Auf die Frage, wie Methodik, Annahmen und Unsicherheiten offengelegt werden, antwortet er lediglich: „Umfang und Art der Veröffentlichung erfolgen entsprechend der zu dem Zeitpunkt der Publikation vorliegenden Informationen“ (Drs. 23/2632). Konkrete Transparenzstandards? Fehlanzeige.

Noch gravierender: Der Senat räumt ein, dass das Hamburgische Klimaschutzgesetz „keine Mindestanforderungen an die Datenqualität“ definiert und ebenso „keine zulässigen Abweichungen“ zwischen Schätz- und Endbilanz festlegt (Drs. 23/2632). Damit existiert kein rechtlicher Korrekturrahmen für mögliche Fehleinschätzungen.

Auch die Kontrolle der Zahlen erfolgt nicht unabhängig. Der Senat erklärt, die Erarbeitung geschehe „im Zusammenwirken mit dem Statistikamt Nord“, die „Qualitätsprüfung erfolgt durch die fachlich zuständige Behörde“ selbst (Drs. 23/2632). Externe Prüfinstanzen sind nicht vorgesehen.

Besonders bemerkenswert ist die Antwort zur rechtlichen Tragfähigkeit: Eine Bewertung verweigert der Senat mit Verweis darauf, dass das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf „meinungsbildende Stellungnahmen“ begründe (Drs. 23/2632). Gleichzeitig hält er an einem Instrument fest, das trotz erheblicher Unsicherheiten politische Automatismen auslösen soll.

Damit entsteht ein paradoxes Bild:

  • Ein Drittel der Daten geschätzt.
  • Keine definierten Qualitätsstandards.
  • Keine Abweichungstoleranzen.
  • Keine externe Kontrolle.
  • Aber potenziell verpflichtende Sofortprogramme.

Ein rechtlich hochwirksames Steuerungsinstrument ohne belastbare Datengrundlage birgt erhebliche Risiken – politisch wie juristisch. Statt Klarheit droht eine klima­politische Steuerung im Blindflug.

Quelle: Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/2632, „Klimaneutralität 2040: Schätzbilanz 2025“