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Senat hält Hundeverbot auf Friedhöfen für weiterhin „zeitgemäß“

Der Senat der Freie und Hansestadt Hamburg sieht keinen Anlass, das generelle Verbot von Hunden auf Hamburger Friedhöfen zu lockern. In einer aktuellen Stellungnahme macht der Senat deutlich, dass aus seiner Sicht das bestehende Verbot weiterhin angemessen und notwendig ist.

Im Zentrum der Begründung steht die besondere Funktion der Friedhöfe: Sie seien in erster Linie Orte der Bestattung und des Gedenkens. Auch wenn viele Friedhöfe zusätzlich als Grün- und Erholungsräume genutzt werden, hätten Trauernde und Hinterbliebene Vorrang. Gerade in emotional belastenden Situationen sei es ihnen laut Senat nicht zuzumuten, sich mit möglichen Störungen durch Hunde auseinandersetzen zu müssen.

Darüber hinaus verweist der Senat auf praktische Probleme: Es könne nicht zuverlässig sichergestellt werden, dass Hunde sich stets regelkonform verhalten. Dazu zählen insbesondere Risiken wie das Betreten oder Beschädigen von Grabflächen, freies Herumlaufen oder das Hinterlassen von Verunreinigungen. Eine lückenlose Kontrolle sei aus Sicht des Senats nicht realistisch.

Auch mögliche Ausnahmen – etwa das Mitführen angeleinter Hunde auf größeren Friedhofsanlagen oder bestimmten Wegen – wurden nach Darstellung des Senats nicht weiterverfolgt. Die bestehenden Regelungen werden insgesamt als zeitgemäß und weiterhin erforderlich bewertet.

Damit bleibt es bei der klaren Linie: Aus Sicht des Senats steht der Schutz von Pietät, Ruhe und Würde der Friedhöfe über möglichen Lockerungen für Hundebesitzer.

Quelle: Drucksache 23/3402