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Senat schaut weg: Illegale Visitenkartenwerber dürfen Hamburg weiter vermüllen

Wer in Bramfeld, Steilshoop oder Farmsen-Berne sein Auto abstellt, kennt das Problem: Kaum geparkt, steckt bereits die nächste Visitenkarte eines Gebrauchtwagenhändlers in der Fensterscheibe oder Türdichtung. Tausendfach werden diese kleinen Werbekarten an Fahrzeuge geklemmt. Die Folge: Viele Karten landen kurze Zeit später auf Gehwegen, Grünstreifen oder Parkplätzen und vermüllen den öffentlichen Raum.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Bereits seit Jahren ist das Verteilen solcher Werbekarten auf öffentlichen Wegen nach dem Hamburgischen Wegegesetz verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.

Doch die Antwort des Senats auf meine aktuelle Anfrage offenbart ein erhebliches Vollzugsdefizit. Zwar wird auf die Möglichkeit von Bußgeldern verwiesen, gleichzeitig räumt der Senat jedoch ein, dass gezielte Kontrollmaßnahmen oder behördenübergreifende Schwerpunktaktionen nicht geplant sind. Begründung: Man wisse nicht, wann und wo die Karten verteilt werden.

Mit anderen Worten: Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, verzichtet der Senat weitgehend auf eine aktive Verfolgung der Verstöße. Stattdessen werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Vorfälle zu melden. Die Verantwortung wird damit faktisch auf die Bevölkerung verlagert.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Bezirksämter nach eigener Aussage lediglich bekannte Schwerpunktgebiete kontrollieren und mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Ein konsequentes Vorgehen gegen die organisierten Verteilerstrukturen findet jedoch nicht statt. Auch die Einrichtung gezielter Schwerpunktkontrollen wird ausdrücklich nicht verfolgt.

Die Begründung überzeugt nicht. In vielen Stadtteilen sind die betroffenen Parkplätze und Straßenzüge seit Jahren bekannt. Wer regelmäßig unterwegs ist, kann beobachten, dass die Karten immer wieder an denselben Orten auftauchen. Wenn Behörden argumentieren, die Verteilung sei zeitlich und örtlich nicht vorhersehbar, wirkt dies eher wie eine Rechtfertigung für fehlende Kontrollen als wie ein ernsthafter Bekämpfungsansatz.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Hamburg verfügt weiterhin über keinen flächendeckenden bezirklichen Ordnungsdienst. Während andere Städte Verstöße im öffentlichen Raum durch sichtbare Ordnungskräfte verfolgen, fehlen in Hamburg vielerorts die personellen Ressourcen für regelmäßige Kontrollen. Das Ergebnis erleben die Bürger täglich: Vermüllung, illegale Werbung und ein zunehmend nachlässiger Umgang mit öffentlichen Flächen.

Wer Verbote erlässt, muss diese auch durchsetzen. Andernfalls verlieren Regeln ihre Glaubwürdigkeit. Die Antwort des Senats zeigt leider erneut: Das Problem ist bekannt, doch an einem konsequenten Vollzug fehlt es weiterhin.