Unebene Gehwege, hochstehende Platten oder abgesacktes Pflaster sind im öffentlichen Raum leider keine Seltenheit. Kommt es dadurch zu einem Sturz oder einer Verletzung, stellt sich für viele Betroffene die Frage: Wer ist zuständig – und wie kann ich meinen Schaden bei der Stadt geltend machen?
Wer ist zuständig?
Bei Unfällen durch Stolperstellen auf öffentlichen Wegen ist im Bezirk Wandsbek das
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Management des öffentlichen Raumes
zuständig.
Schadensmeldungen müssen schriftlich beim Bezirksamt eingereicht werden. Das Fachamt prüft den Sachverhalt und leitet den Vorgang anschließend an das Rechtsamt des Bezirksamtes weiter. Dort erfolgt die rechtliche Bewertung sowie die Entscheidung über das weitere Vorgehen und mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg.
Kontaktdaten Bezirksamt Wandsbek
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Management des öffentlichen Raumes
📍 Schloßstraße 60, 22041 Hamburg
📞 Telefon: 040 42881-0
📧 E-Mail: bezirksamt@wandsbek.hamburg.de
🌐 Internet: www.hamburg.de/wandsbek
(Schriftliche Einreichung per Post oder E-Mail wird empfohlen.)
Was sollte eine Schadensmeldung enthalten?
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, sollten folgende Angaben gemacht werden:
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genauer Unfallort (Straße, Hausnummer, ggf. Fotos)
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Datum und Uhrzeit des Vorfalls
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Beschreibung der Stolperstelle
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Art der Verletzung oder des Schadens
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eigene Kontaktdaten
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ggf. Zeugenaussagen oder ärztliche Unterlagen
Keine Rückmeldung vom Bezirksamt?
Sollten Sie trotz Meldung keine Antwort erhalten oder unsicher sein, wie es weitergeht, können Sie sich jederzeit direkt an mich wenden.
Ich kümmere mich darum, den Vorgang beim Bezirksamt nachzufassen und die zuständigen Stellen erneut einzubinden.
Stolperstellen im öffentlichen Raum sind kein Einzelfall und kein Bagatellproblem. Eine konsequente Meldung hilft nicht nur Betroffenen, sondern trägt auch dazu bei, Gefahrenstellen künftig schneller zu beseitigen.

