Die Bezirksversammlung Wandsbek hatte im September 2025 auf Antrag von SPD und Grünen beschlossen, die zuständige Fachbehörde zu prüfen zu lassen, ob der Friedhof Ohlsdorf angesichts der zahlreichen Baustellen in der Umgebung – etwa an der Wellingsbütteler Landstraße, der Steilshooper Allee und der Fuhlsbüttler Straße – temporär für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet werden kann. Ziel war es, eine Entlastung der angrenzenden Stadtteile und eine Verbesserung der Erreichbarkeit zu erreichen. Doch nun liegt die Antwort des rot-grünen Senats vor – und sie fällt eindeutig aus: Eine Öffnung des Friedhofs für den allgemeinen Verkehr wird klar abgelehnt.
Begründung des Senats
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Hamburger Friedhöfe – AöR – machen unmissverständlich deutlich, dass der Friedhofszweck Vorrang vor allen verkehrlichen Überlegungen hat.
Schon 2015 zeigte eine ARGUS-Studie, dass mehr als 60 % des damaligen Verkehrs über den Ohlsdorfer Friedhof reine Durchfahrten ohne Friedhofsbezug waren. Diese seien nach der Bestattungsverordnung ausdrücklich untersagt. Die Einführung des Schrankensystems 2020 habe den Friedhof seither spürbar entlastet, Lärm und Abgase reduziert und die Ruhe für Trauernde und Erholungssuchende wiederhergestellt.
Eine erneute Öffnung würde laut Behörde zu einer „wesentlichen Steigerung der Durchfahrten und damit der Belastung“ führen. Um eine solche Öffnung überhaupt zu ermöglichen, müsste sogar die Bestattungsverordnung geändert oder ausgesetzt werden – ein Schritt, den der Senat entschieden ablehnt.
Polizei und Verkehrsdirektion lehnen ebenfalls ab
Auch die zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD5) und die Polizei sprechen sich ausdrücklich gegen die Idee aus. Der Friedhof liege auf privatem Gelände, die Verkehrsbehörden hätten hier keine Entscheidungshoheit. Zudem sei die Infrastruktur des Friedhofs und der angrenzenden Quartiere nicht für Durchgangsverkehre dieser Größenordnung geeignet.
Wörtlich heißt es:
„Weder die Leistungsfähigkeit der Quartierstraßen in Klein Borstel noch die Ausfahrt des Friedhofs zur Fuhlsbüttler Straße sind für Durchgangsverkehre dieses Ausmaßes ausgelegt.“
Zudem würden Staus, Begegnungsprobleme und Sicherheitsrisiken für Fußgänger und Radfahrer entstehen – insbesondere im Umfeld der Schulen in Klein Borstel.
Ausnahme nur für direkt betroffene Anwohner
Lediglich Anwohnerinnen und Anwohner der von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sowie medizinische Dienste, Fahrdienste und ansässige Firmen dürfen den Friedhof weiterhin über ein Transpondersystem befahren. Diese Sonderregelung gilt nur vorübergehend und ist zeitlich an die Bauarbeiten gekoppelt.

