Viele Bürgerinnen und Bürger aus Steilshoop haben mich in den letzten Wochen angesprochen und gefragt, warum der Steilshooper Markt und die Mittelachse bei Schnee und Eis teilweise nur unzureichend geräumt sind – und vor allem: Wer eigentlich dafür verantwortlich ist.
Um Klarheit zu schaffen, habe ich beim Senat konkret nachgefragt. Die Antwort ist eindeutig, aber für viele überraschend.
Öffentliche Wege – aber nicht automatisch städtischer Winterdienst
Bei den genannten Flächen handelt es sich um öffentlich gewidmete Wegeflächen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Winterdienst automatisch von der Stadt oder der Stadtreinigung Hamburg übernommen wird.
Nach § 31 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) sind für die Schnee- und Eisbeseitigung die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Maßgeblich sind dabei die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke.
Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Anliegern
Die Zuständigkeit beruht auf der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet die Anlieger dazu, Geh- und Wegeflächen so zu sichern, dass sie gefahrlos genutzt werden können – insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen.
Gerade in Steilshoop, wo viele Menschen täglich zu Fuß unterwegs sind, ist das ein sensibles Thema. Unsichere Wege treffen besonders ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie mobilitätseingeschränkte Personen.
Quelle: 23-02672

