Anwohnerinnen und Anwohner aus den Straßen „Im Soll“, „Reembusch“ und „Neusurenland“ schlagen Alarm: Immer wieder werde in diesen Tempo-30-Zonen zu schnell gefahren. Besonders besorgniserregend sei dabei das Verhalten gegenüber Radfahrenden, die oft mit zu geringem Abstand überholt würden. Die Bürger fordern daher eine deutlichere Beschilderung und verbesserte Straßenmarkierungen, um die Verkehrssicherheit – insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende – zu erhöhen.
Auf eine entsprechende Anfrage zur Bewertung dieser Situation und zu möglichen Maßnahmen hat der Senat nun Stellung genommen – mit einer Antwort, die bei den Betroffenen kaum auf Verständnis stoßen dürfte.
Senat verweist auf geltende Regelungen
Laut Senat ist die Tempo-30-Zone an den Zufahrten regel- und rechtskonform mit den entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 274.1 StVO) gekennzeichnet. Eine Wiederholung innerhalb der Zone sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den Verwaltungsvorschriften unzulässig. Auch zusätzliche Fahrbahnmarkierungen wie „30“-Piktogramme seien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – etwa bei Unfallhäufungen oder nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Doch genau hier sieht die Behörde keinen Handlungsbedarf: Weder lägen aktuelle Hinweise oder Beschwerden zu überhöhter Geschwindigkeit vor, noch hätten Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2023 im Reembusch Auffälligkeiten ergeben. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit betrug demnach 33 km/h.
Bürger erleben Verkehr anders als die Statistik
Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zeichnet sich im Alltag jedoch ein anderes Bild ab. Immer wieder werde zu schnell gefahren, Radfahrende fühlten sich bedrängt und gefährdet. Sie beklagen, dass sich das Verkehrsverhalten nicht allein durch bestehende Schilder steuern lasse, sondern dass visuelle Hinweise auf der Fahrbahn oder zusätzliche Maßnahmen notwendig seien, um Tempo 30 auch tatsächlich durchzusetzen.
Fazit: Regelkonform, aber unzureichend?
Auch wenn die zuständige Behörde keine rechtliche Grundlage für weitere Maßnahmen sieht, bleibt der Unmut in der Bevölkerung bestehen. Die Kritik: Rechtlich mag alles korrekt geregelt sein – doch das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, bleibt auf der Strecke.
Ob künftig dennoch Handlungsbedarf gesehen wird, könnte davon abhängen, ob Beschwerden und Hinweise künftig besser dokumentiert werden – oder ob es erst zu Zwischenfällen kommen muss, bevor reagiert wird.