Der Hamburger Senat hat auf die anhaltende Frostperiode reagiert und das bislang geltende Verbot von Tausalz auf Nebenflächen vorübergehend aufgehoben. Mit einer heute erlassenen Allgemeinverfügung erlaubt die Verkehrsbehörde den Einsatz von klassischem Streusalz ab sofort bis einschließlich 13. Februar 2026. Ziel ist es, vereiste Gehwege sicherer zu machen und die Unfallgefahr deutlich zu reduzieren.
Hintergrund ist der außergewöhnlich kalte Januar: Mit einer Durchschnittstemperatur von –0,4 Grad Celsius erlebt Hamburg den kältesten Januar seit 2010. Dauerfrost, festgetretener Schnee und wiederholte Tau- und Frostwechsel haben vielerorts zu massiven Eisplatten geführt, die mit Sand oder Splitt kaum noch zu beseitigen sind – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger ein hohes Risiko.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar. Klar ist: Bis Mitte Februar steht die Sicherheit im öffentlichen Raum im Vordergrund – mit der Erwartung, dass die neu geschaffenen Spielräume verantwortungsvoll genutzt werden.

