Im Tegelweg in Farmsen-Berne zeigt sich exemplarisch, wie langwierig Verkehrsmaßnahmen in Hamburg sein können. Bereits vor rund 15 Jahren wurde beschlossen, die Straße durchgehend als Tempo-30-Zone auszuweisen. Hintergrund waren die hohe Verkehrsbelastung sowie ein erheblicher Querungsbedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger.
Im Jahr 2011 folgte schließlich die formelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung: Die bestehende Tempo-30-Zone sollte bis zur Einmündung der Straße Swebenbrunnen ausgeweitet werden. Damit lag die rechtliche Grundlage für eine Umsetzung bereits vor. Doch umgesetzt wurde die Maßnahme bis heute nicht.
Ein wesentlicher Grund liegt in der vorhandenen Lichtsignalanlage an der Kreuzung Tegelweg. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung sind Tempo-30-Zonen grundsätzlich nicht mit Ampelanlagen vereinbar. Für eine vollständige Umsetzung der Zone müsste die Ampel daher zurückgebaut werden.
Nach aktueller Auskunft bestehen aus Sicht der Polizei allerdings keine rechtlichen oder verkehrsfachlichen Gründe, die einem solchen Rückbau entgegenstehen. Dennoch ist dieser Schritt bislang nicht erfolgt.
Auch die Möglichkeit einer streckenbezogenen Tempo-30-Anordnung – also einer Geschwindigkeitsbegrenzung unabhängig von einer Zone – wurde geprüft. Diese wäre grundsätzlich auch bei bestehender Ampel zulässig. Voraussetzung hierfür sind jedoch besondere Gefahrenlagen, etwa nachweisbare Unfallhäufungen, erhebliche Lärmbelastungen oder die Nähe zu schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden liegen diese Voraussetzungen im Tegelweg derzeit nicht vor.
Seit 2010 beschränken sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Wesentlichen auf punktuelle Eingriffe. Dazu zählen regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen, der Einsatz mobiler Überwachungsanlagen sowie Anpassungen an der Ampeltechnik. Darüber hinaus wurde ein Verkehrszeichen entfernt. Weitergehende bauliche oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen wurden nicht als erforderlich angesehen.
Warum eine bereits 2011 angeordnete Maßnahme bis heute nicht umgesetzt wurde, bleibt damit weiter unbeantwortet. Klar ist lediglich: Die Umsetzung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Tegelweg ist nicht Bestandteil des aktuellen Arbeitsprogramms Straßenplanung. Ohne Aufnahme in dieses Programm können keine weiteren Planungsschritte erfolgen. Ein konkreter Zeitplan existiert nicht.
Für die Anwohner bedeutet das vorerst Stillstand. Die seit Jahren diskutierte Verbesserung der Verkehrssicherheit bleibt weiterhin offen – trotz bestehender Beschlüsse und grundsätzlich vorhandener rechtlicher Möglichkeiten.
Quelle: – Drucksache 23/3564 –

