Anwohnerinnen und Anwohner haben mich gefragt, ob die neuen Stationen und Tunnel der U-Bahn-Linie U5 ausdrücklich so geplant wurden, dass sie im Katastrophen- oder Verteidigungsfall auch als zivile Schutzräume dienen könnten – ausgestattet mit Notstrom, Lüftung, Wasser- und Abwasserversorgung, sanitären Anlagen und Raum für medizinische Erstversorgung.
Die Antwort fällt eindeutig aus: Die Zuständigkeit für den Schutzraumbau liegt beim Bund, konkret bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Bei der Planung der U5-Stationen wurde daher kein Schutzraumkonzept berücksichtigt.
Anders als bei früheren Schnellbahnprojekten in den 70er bis 90er Jahren, bei denen Förderprogramme eine Mehrfachnutzung ermöglichten, gibt es solche Programme heute nicht mehr. Deshalb wurde auf vorbereitende Rohbau-Infrastruktur zur Doppelnutzung verzichtet.
Die U5 bringt Hamburg zwar moderne Mobilität – doch als Schutzräume sind ihre Stationen nicht vorgesehen.
Drucksache 23/1325 –

