Der Bau der neuen U-Bahn-Linie U5 zählt zu den größten und teuersten Infrastrukturprojekten in der Geschichte Hamburgs. Allein der Abschnitt U5-Ost verschlingt Investitionen in Milliardenhöhe. Um diese enorme finanzielle Last zu stemmen, ist Hamburg in hohem Maße auf die Unterstützung des Bundes angewiesen – und genau hier kommt das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ins Spiel.
Wie aus einer aktuellen Schriftlichen Kleinen Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft hervorgeht, beteiligt sich der Bund in erheblichem Umfang an der Finanzierung der U5-Ost. Für die Jahre 2023 bis 2025 wurden Bundesmittel in Höhe von rund 382 Millionen Euro veranschlagt. Diese Gelder sind nahezu vollständig geflossen und decken neben Baukosten auch pauschal einen Teil der Planungskosten ab.
Besonders relevant: Das Bundesministerium für Verkehr hat darüber hinaus signalisiert, dass weitere bis zu 50 Millionen Euro aus dem GVFG-Fördertopf für die U5-Ost bereitgestellt werden könnten. Voraussetzung dafür ist, dass Hamburg entsprechende förderfähige Kosten nachweist – was nach Angaben des Senats grundsätzlich möglich ist.
Gleichzeitig wird deutlich, dass Hamburg an haushaltsrechtliche Grenzen stößt. Die im Haushaltsplan 2025 vorgesehenen Einzahlungsermächtigungen sind bereits vollständig ausgeschöpft. Um zusätzliche Bundesmittel tatsächlich abrufen zu können, wären daher neue oder erweiterte Haushaltsermächtigungen erforderlich. Ohne entsprechende politische Entscheidungen droht also, dass bereitstehendes Bundesgeld nicht genutzt werden kann.
Die Anfrage macht damit zweierlei klar: Erstens ist die U5 ein extrem kostenintensives Projekt, das Hamburg allein kaum stemmen könnte. Zweitens beteiligt sich der Bund in erheblichem Umfang an der Finanzierung – doch die Nutzung dieser Mittel hängt entscheidend davon ab, wie konsequent und vorausschauend der Hamburger Senat die haushalterischen Voraussetzungen schafft.
Gerade angesichts der Gesamtkosten der U5 wird deutlich: Jeder Euro Bundesförderung entlastet den Hamburger Haushalt – und damit letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Quelle: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 23/2304

