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Verwaltungsgebäude am Ohlsdorfer Friedhof weiter ohne barrierefreien Zugang – Lösung in Planung

Am Hauptverwaltungsgebäude des Ohlsdorfer Friedhof besteht seit mehreren Jahren kein barrierefreier Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen. Trotz wiederholter Hinweise an die Friedhofsverwaltung und der Einbindung des Kompetenzzentrums barrierefreies Hamburg konnte bislang keine bauliche Lösung umgesetzt werden.

Das Gebäude wurde im Jahr 1911 nach den Plänen des ersten Friedhofsdirektors Wilhelm Cordes errichtet und steht unter Denkmalschutz. Aufgrund seiner architektonischen Bedeutung und der leicht erhöhten Lage im Gelände gestaltet sich eine bauliche Anpassung schwierig. Nach Angaben des Denkmalschutzamtes wäre jedoch zumindest an der Vorderseite zur Fuhlsbüttler Straße eine bauliche Lösung grundsätzlich denkbar. Entsprechende Schritte der Verwaltung sind bislang jedoch nicht erfolgt.

Irreführende Hinweisschilder sorgen für zusätzliche Barrieren

Besonders problematisch ist die aktuelle Beschilderung: Sowohl auf der Straßenseite als auch innerhalb des Friedhofsgeländes weisen Schilder mit Rollstuhlsymbol auf eine angebliche Zugangsmöglichkeit hin. Tatsächlich funktionierten die dort angebrachten Klingeln zeitweise nicht oder nur unzureichend. Für betroffene Menschen bedeutet das: Sie stehen vor einer verschlossenen Tür – trotz anderslautender Hinweise.

Nach aktueller Auskunft wurden die Klingeln inzwischen kurzfristig instandgesetzt. Eine dauerhafte bauliche Lösung gibt es jedoch weiterhin nicht.

Budget für dauerhafte Lösung vorgesehen

Positiv ist: Im Wirtschaftsplan des laufenden Jahres ist ein Budget für eine dauerhafte Lösung eingestellt worden. Der Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt. Konkrete Maßnahmen, Zeitpläne oder eine verbindliche Umsetzungsperspektive wurden bislang jedoch nicht öffentlich benannt.

Gerade an einem Ort wie dem Ohlsdorfer Friedhof, der für viele Hamburgerinnen und Hamburger ein wichtiger Ort des Gedenkens ist, darf Barrierefreiheit kein nachrangiges Thema sein. Denkmalschutz und Behindertengleichstellung sind keine Gegensätze – sie müssen gemeinsam gedacht werden.

Nun ist der Senat gefordert, zeitnah für eine rechtskonforme und praktikable Lösung zu sorgen – damit mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher nicht länger vor verschlossenen Türen stehen.

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