Die Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt – sorgt weiterhin für Verunsicherung bei vielen Hühnerhalterinnen und Hühnerhaltern in Hamburg. Besonders häufig wird die Frage gestellt, warum die Verpflichtung zur Stallhaltung noch immer besteht und wann mit einer Lockerung zu rechnen ist.
Senat sieht weiterhin hohes Risiko
Nach Einschätzung des Senats ist die Gefährdungslage unverändert ernst. Ziel aller Maßnahmen bleibt es, einen Ausbruch der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen unbedingt zu verhindern. Grundlage für die Bewertung ist unter anderem die Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institut, das das Risiko einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel weiterhin als durchgängig hoch bewertet.
Diese Einschätzung wird durch aktuelle Zahlen untermauert: Allein im Februar 2026 wurde das Virus bei 46 Wildvögeln sowie einem Fuchs in Hamburg nachgewiesen. Das Infektionsgeschehen ist damit weiterhin aktiv.
Besonderheiten in Hamburg verstärken die Lage
Hamburg weist laut Senat mehrere strukturelle Besonderheiten auf, die das Risiko zusätzlich erhöhen:
- Viele kleine (Hobby-)Geflügelhaltungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt
- Ein hoher Anteil an Wasserflächen wie Elbe, Alster, Kanäle und Fleete
- Zahlreiche Grünflächen, die von Wildvögeln als Rast- und Futterplätze genutzt werden
Diese Faktoren sorgen dafür, dass Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel schwer zu verhindern sind – ein zentraler Übertragungsweg der Geflügelpest.
Vogelzug noch nicht abgeschlossen
Ein weiterer entscheidender Punkt: Der Vogelzug in Norddeutschland ist noch nicht beendet. Zugvögel gelten als Hauptüberträger der Krankheit und können das Virus über weite Strecken verbreiten. Solange diese Wanderbewegungen andauern, bleibt das Risiko hoch.
Wie lange gilt die Stallpflicht noch?
Eine feste zeitliche Prognose gibt es nicht. Der Senat betont, dass die Entscheidung über die Aufstallungspflicht laufend überprüft wird. Maßgeblich sind dabei insbesondere:
- Entwicklung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln
- Aktuelle Risikoeinschätzungen von Fachinstituten
- Saisonale Faktoren wie der Vogelzug
Erst wenn sich die Lage deutlich entspannt und das Risiko einer Einschleppung sinkt, kann über eine Aufhebung der Stallpflicht entschieden werden.
Auch wenn die Stallpflicht für viele Halter eine Belastung darstellt, hält der Senat sie derzeit für notwendig. Angesichts der weiterhin aktiven Geflügelpest bei Wildvögeln und der besonderen geografischen Bedingungen Hamburgs ist eine Lockerung aktuell nicht in Sicht. Entscheidend bleibt: Der Schutz der Bestände hat oberste Priorität.

