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Voraussetzungen für 200 Euro Einmalzahlung beschlossen – Hamburger Studierende und Fachschüler können Energiegeld ab 15. März beantragen

Hamburg ist startklar: Der Senat hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Einmalzahlung für Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler:innen in Hamburg schnell umsetzen zu können. Die Energiepreispauschale soll dabei helfen, die aktuellen finanziellen Belastungen abzufedern, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Bei dem sogenannten Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) handelt es sich um ein Bundesgesetz, das in den Bundesländern umgesetzt wird. Die Länder hatten sich auf einen bundesweiten einheitlichen Beginn des Antragsverfahrens zum 15. März verständigt.

Bundesweiter Start zum 15. März

Berechtigt sind diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zum Stichtag am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. Schüler:in in einer Fachschulklasse oder vollqualifizierenden Berufsfachschulklasse waren. Damit können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Fach- und Berufsfachschüler:innen von der Energiepreispauschale profitieren. Die Energiepreispauschale muss nicht versteuert werden und ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

 Antragsberechtigte Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler:innen können ihren Antrag ab dem 15. März auf einer digitalen Plattform stellen. Diese Plattform wird zentral entwickelt und betrieben, die Bundesländer nutzen diese, um das EPPSG umzusetzen. So soll eine zügige Durchführung der Bewilligungsverfahren gewährleisten werden. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Plattform werden durch den Bund getragen, der auch die Auszahlung der Pauschale über die Bundeskasse vornimmt.

 Für die Antragsstellung erhalten Studierende und Fach- sowie Berufsfachschüler:innen ihre individuellen Zugangscodes von den jeweiligen Ausbildungsstätten. Um den Antrag auf Auszahlung des Energiegelds zu stellen, benötigen alle Antragsteller:innen zudem ein BundID-Konto. Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler:innen können dieses bereits jetzt anlegen, um ab dem 15. März den Antrag stellen zu können. Hierfür ist ein Identitätsnachweis nötig. Dieser Nachweis kann durch einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Wenn Personen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung haben, können Sie anstelle der elektronischen Identifizierung die individuellen Zugangsdaten zusammen mit einer PIN nutzen. Die PIN erhalten sie in diesen Fällen separat von der jeweiligen Ausbildungsstätte.

 Alle wichtigen Informationen rund um das EPPSG und den Antragsprozess finden Sie hier: Einmalzahlung200 – Startseite & FAQ – Häufige Fragen und Antworten (einmalzahlung200.de)” so der Senat mit Pressemittelung vom 02.03.2023