Runde Geburtstage und besondere Ehejubiläen sind für viele Menschen wichtige Meilensteine im Leben. In Hamburg – ebenso wie auf Bundesebene – werden solche Anlässe offiziell gewürdigt. Dennoch herrscht häufig Unklarheit darüber, zu welchen Jubiläen gratuliert wird, wer zuständig ist und ob ein Antrag erforderlich ist. Ein Überblick über die geltenden Regelungen schafft Transparenz.
Ehrungen durch den Hamburger Senat
Für Gratulationsschreiben aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen ist in Hamburg die Senatskanzlei zuständig. Der Senat gratuliert Hamburger Bürgerinnen und Bürgern
- zum 90. Geburtstag sowie
- ab dem 100. Geburtstag (und jedem weiteren Lebensjahr)
mit einem Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters. In Abstimmung mit den Bezirksämtern finden zudem anlassbezogen persönliche Ehrungen der ältesten Hamburgerinnen und Hamburger statt, teilweise verbunden mit einem Besuch des Ersten Bürgermeisters und einem Blumengeschenk. Weitere persönliche Ehrungen können die Bezirksämter eigenständig organisieren. Dafür stellt die Senatskanzlei Mittel für Blumen oder andere Präsente zur Verfügung. Ein gesondertes Antragsverfahren ist hierfür nicht erforderlich; die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Hamburgischen Datenschutzgesetzes.
Ehejubiläen in Hamburg
Ehejubiläen werden nur auf Antrag bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern gewürdigt. Voraussetzung ist der Nachweis der Heiratsurkunde. Der Senat gratuliert:
- zum 50. und 60. Hochzeitstag mit einem Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters sowie einer Ehejubiläumsmedaille,
- zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag ebenfalls mit einem Glückwunschschreiben.
Ab dem 65. Ehejubiläum können die Bezirksämter zusätzlich persönliche Ehrungen organisieren. Auch hier unterstützt die Senatskanzlei die Bezirke finanziell bei Geschenken oder Blumengrüßen.
Weitere Gratulationen des Senats
Darüber hinaus gratuliert der Erste Bürgermeister ausgewählten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu runden Geburtstagen, ab dem 70. Lebensjahr in Einzelfällen auch zu halbrunden Geburtstagen. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger Hamburgs sowie hochrangige Persönlichkeiten aus Politik und Staat erhalten regelmäßig Glückwunschschreiben.
Ehrungen durch den Bund
Auf Bundesebene erfolgen Gratulationen im Auftrag des Bundespräsidenten durch das Bundesverwaltungsamt. Der Bundespräsident gratuliert:
- zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag,
- zu Ehejubiläen zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag.
Die erforderlichen Daten für Hamburger Bürgerinnen und Bürger werden vom Senat digital über ein spezielles Meldeportal an das Bundesverwaltungsamt übermittelt. Auch hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage. Für Details zum Antrags- oder Meldeverfahren ist direkt das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Quelle: Drucksache 23-02356

