Hamburg muss bis Ende 2032 nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 0,5 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Der Senat begründet jedoch selbst, warum das Hafengebiet – obwohl dort bereits zahlreiche Windkraftanlagen stehen – für die Ausweisung von Windenergiegebieten nicht genutzt werden kann.
In mehreren Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen erklärt der Senat, dass die Flächenziele über den Flächennutzungsplan erreicht werden sollen. Da sich das Hafengebiet aufgrund des Hafenentwicklungsgesetzes der Bauleitplanung entzieht, könnten dort keine Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Stattdessen seien lediglich Einzelanlagenplanungen möglich. Einzelne Anlagen im Hafen könnten erst ab Ende 2032 begrenzt auf den Flächenbeitragswert angerechnet werden (Drs. 22/14271; Drs. 22/14870).
Damit bleibt Hamburg für die Erfüllung seiner Flächenziele im Wesentlichen auf Flächen außerhalb des Hafens angewiesen. Die Folge: Immer neue potenzielle Standorte werden im Stadtgebiet gesucht – mit entsprechenden Nutzungskonflikten für Anwohner, Natur und Landschaft.
CDU: Stadtstaat muss Möglichkeiten des Bundesgesetzes nutzen
Aus Sicht der CDU wäre ein anderer Weg deutlich sinnvoller.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz ermöglicht ausdrücklich, dass Bundesländer ihre Flächenziele über Staatsverträge gemeinsam erfüllen. Flächenbeiträge können zwischen Ländern übertragen werden. Gerade für einen dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg wäre dies eine naheliegende Lösung.
Schleswig-Holstein und Niedersachsen verfügen über deutlich größere geeignete Flächen für Windenergie. Würden diese Länder mehr Windenergieflächen ausweisen als gesetzlich vorgeschrieben, könnten entsprechende Flächenbeiträge auf Hamburg übertragen werden. Das Bundesgesetz eröffnet diese Möglichkeit ausdrücklich.
Die CDU hat deshalb wiederholt vorgeschlagen, entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarländern abzuschließen. Der Senat lehnt diesen Weg bislang jedoch ab und setzt stattdessen auf zusätzliche Flächenausweisungen innerhalb Hamburgs.
Unsere Forderung
Die CDU fordert den Senat auf,
- Verhandlungen mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen über Staatsverträge nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz aufzunehmen,
- die im Bundesrecht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Flächenausgleichs zu nutzen und
- dadurch unnötige Nutzungskonflikte in Hamburg zu vermeiden.
Gerade als Stadtstaat sollte Hamburg alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, anstatt immer neue Konflikte um knappe Flächen im eigenen Stadtgebiet zu erzeugen.
Quellen: Bürgerschaftsdrucksachen 22/14271 und 22/14870

