Viele Menschen im Stadtteil fragen sich seit Monaten: Was passiert eigentlich mit der ehemaligen Miamedes-Praxis an der Gründgensstraße 26 in Steilshoop? Öffnet sie wieder? Wurden die Möbel bereits abgeholt? Gibt es bald wieder Ärztinnen und Ärzte vor Ort?
Ich habe hierzu nachgefragt.
Die kurze Antwort
Bis heute gibt es kein Zeichen für eine Wiedereröffnung.
Nachdem der Betrieb eingestellt wurde, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) den Betreiber mehrfach aufgefordert, seinen Versorgungsauftrag gemäß § 95 Abs. 3 SGB V zu erfüllen. Laut KVH drohen Sanktionen – im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Zulassung.
Doch eines ist klar: All das ändert nichts an der aktuellen Situation. Derzeit findet in diesen Räumen keine medizinische Versorgung statt.
Öffnet die Praxis wieder?
Derzeit sieht es leider nicht danach aus. Es gibt keine bestätigte Information darüber, dass in absehbarer Zeit wieder Ärztinnen oder Ärzte an diesem Standort tätig werden.
Die Lage in Steilshoop verschärft sich weiter
Steilshoop kämpft seit Jahren mit einem deutlichen Rückgang hausärztlicher Kapazitäten. Die Schließung der Miamedes-Praxis trifft daher auf einen ohnehin angespannten Versorgungsmarkt. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das längere Wege, überfüllte Praxen und Schwierigkeiten bei der Terminvergabe.
Viele stellen daher berechtigte Fragen:
► Warum kann ein Praxisinhaber seinen Betrieb einstellen, obwohl der Bedarf im Stadtteil offensichtlich ist?
► Warum gelingt es nicht schneller, einen Nachfolger zu finden?
► Und weshalb gibt es offenbar keine Möglichkeit, den Standort zu sichern?
Was sagt der Senat?
Nach Auskunft des Senats verfügt die Stadt nur über begrenzte rechtliche Mittel, um direkt in die vertragsärztliche Versorgung einzugreifen. Die ambulante Versorgung unterliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen.
Die KV kann prüfen, mahnen und Sanktionen verhängen. Sie kann jedoch niemanden zwingen, eine Praxis aktiv zu betreiben oder neu zu besetzen.
Konkret bedeutet das:
- Weder die Stadt noch die KVH können jemanden verpflichten, die Praxis zu übernehmen.
- Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Eigentümer zur Wiedereröffnung zu zwingen.
- Unterstützungsangebote für eine Nachbesetzung sind grundsätzlich möglich, bislang aber offenbar nicht erfolgreich gewesen.
Was wir jetzt brauchen
Wenn Steilshoop nicht weiter medizinisch ausdünnen soll, braucht es konkrete Schritte:
- Geeignete und attraktive Praxisflächen im Stadtteil.
- Gezielte Förderinstrumente der KV, um Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung in Steilshoop zu gewinnen.
- Ein aktives Gespräch mit dem früheren Betreiber, um die beiden KV-Sitze wieder für eine Nachbesetzung verfügbar zu machen.
Die Ex-Miamedes-Praxis bleibt vorerst geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht in Sicht.
Für die Menschen in Steilshoop bedeutet das weiterhin Unsicherheit – und berechtigten Ärger. Die medizinische Grundversorgung eines ganzen Stadtteils darf nicht dauerhaft vom Zufall abhängen. Hier sind jetzt alle Beteiligten gefordert, tragfähige Lösungen auf den Weg zu bringen.
Quelle: Drs. 23-02950

