Ratten gehören trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin zum Stadtbild vieler Großstädte. Aufgrund ihrer hohen Anpassungsfähigkeit und schnellen Vermehrung lassen sich die Tiere nicht vollständig aus urbanen Lebensräumen verdrängen. Sie gelten als Vorrats-, Material- und Gesundheitsschädlinge und können erhebliche Schäden verursachen.
Um eine flächendeckende Bekämpfung sicherzustellen, gilt in Hamburg seit mehr als 40 Jahren eine Rattenverordnung. Sie verpflichtet Bürgerinnen und Bürger, Ratten oder Anzeichen eines Befalls auf öffentlichem Grund unverzüglich zu melden. Auf Privatgrundstücken sind Eigentümer dafür verantwortlich, einen Befall zeitnah zu bekämpfen. Während dies bei Ein- und Zweifamilienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen auch in Eigenregie möglich ist, wird bei Mehrfamilienhäusern in der Regel die Beauftragung eines Fachbetriebs empfohlen.
Zur Vorbeugung raten die Behörden, auf Vogelfütterungen bei bestehendem Rattenbefall zu verzichten, keine Lebensmittelreste auf den Kompost zu geben und Abfälle stets in verschlossenen Behältern aufzubewahren. Dadurch werden potenzielle Nahrungsquellen für die Tiere reduziert.
Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt nimmt Meldungen über Rattensichtungen auf öffentlichem Grund entgegen und berät Mieterinnen, Mieter sowie Eigentümer zu geeigneten Maßnahmen bei einem Befall. Rattensichtungen können telefonisch unter (040) 42845-7972 (werktags in der Regel von 7:00 bis 14:30 Uhr) oder per E-Mail an schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de gemeldet werden.
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