Hamburg wird die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2027 nicht einhalten. Das geht aus aktuellen Senatsantworten hervor. Gleichzeitig bleibt eine zentrale Frage offen: Drohen der Stadt Strafzahlungen – und wenn ja, in welcher Höhe?
Die WRRL verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre Gewässer bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Dieses Ziel gilt für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer und ist verbindliches europäisches Recht.
Senat räumt Zielverfehlung ein
Bereits in früheren Unterlagen wurde deutlich, dass Hamburg Schwierigkeiten haben wird, die Ziele fristgerecht zu erreichen. Diese Einschätzung bestätigt der Senat nun erneut. In den aktuellen Antworten heißt es mit Verweis auf bestehende Planungsdokumente, dass die Ziele der Richtlinie „voraussichtlich nicht an allen Oberflächenwasserkörpern erreicht werden“.
Welche Gewässer konkret betroffen sind und welche Ursachen dafür maßgeblich sind, wird derzeit allerdings nicht aktualisiert dargestellt. Stattdessen verweist der Senat darauf, dass eine „aktualisierte Auswertung […] im Rahmen der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans“ erfolgen werde.
Nur begrenzte Fortschritte bei Maßnahmen
Zwar wurden in den Jahren 2025 und 2026 einzelne Maßnahmen umgesetzt oder begonnen. Dazu zählen unter anderem:
- Gewässeraufwertungen an der Tarpenbek
- Maßnahmen an Wandse und Berner Au
- Bau von Fischaufstiegsanlagen an Alster-Schleusen
- Verbesserungen an der Dove-Elbe
Allerdings handelt es sich dabei überwiegend um punktuelle Projekte mit begrenzter Reichweite. Eine flächendeckende Verbesserung der Gewässer ist daraus bislang nicht erkennbar.
Zudem zeigt sich: Für viele Maßnahmen fehlen konkrete Planungsgrundlagen – entsprechend können auch keine belastbaren Kosten angegeben werden. Neue Maßnahmenprogramme für die Zeit ab 2028 befinden sich erst in der Erarbeitung.
Offene Frage: Drohen Strafzahlungen?
Besonders brisant ist der Umgang mit möglichen finanziellen Folgen. Sollte Deutschland die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, kann die Europäische Union Vertragsverletzungsverfahren einleiten. In der Vergangenheit haben solche Verfahren zu erheblichen Strafzahlungen geführt, die auf Bund und Länder umgelegt werden können.
Auf die konkrete Frage nach möglichen Kosten oder Risiken für Hamburg antwortet der Senat jedoch:
„Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu hypothetischen Fragestellungen Stellung zu nehmen.“
Eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang Strafzahlungen drohen könnten, bleibt damit aus.
Kritik an fehlender Transparenz
Damit entsteht ein widersprüchliches Bild: Einerseits wird eingeräumt, dass die Ziele der WRRL voraussichtlich nicht erreicht werden. Andererseits bleibt offen, welche Konsequenzen daraus entstehen könnten – sowohl ökologisch als auch finanziell.
Auch eine vollständige Übersicht darüber, welche Maßnahmen noch erforderlich sind, liegt aktuell nicht vor. Der maßgebliche Bewirtschaftungsplan wird derzeit fortgeschrieben.
Mehr als 20 Jahre nach Einführung der Wasserrahmenrichtlinie steht Hamburg kurz vor Ablauf der Frist – ohne die gesetzten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig fehlen konkrete Angaben zu den finanziellen Risiken einer möglichen Zielverfehlung.
Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/3686 sowie Anlage 2

