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Hamburger Wasserverbrauch steigt – Grüner Senator Kerstan ohne Faktenkenntnis – Stadt muss Vorbild werden: Regenwasser fürs Behörden-WC! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Der spezifische Wasserverbrauch (Privatverbraucher und Kleingewerbe) ist seit 2015 gestiegen. Seit Ende der 2000er-Jahre lag er bei 139 bis 140 Liter pro Person und Tag (Drs. 22/4971). 2018: 145 Liter, 2020: 144 Liter. Trotzdem sprach Umweltsenator Jens Kerstan in der letzten Bürgerschaftssitzung vor der Sommerpause von einem gesunkenen Verbrauch.

Auch nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass die Zahlen nicht stimmen, wollte er von seiner Meinung nicht Abstand nehmen. Aus seiner Sicht sei der Wasserverbrauch in seiner Amtszeit gesunken. Wenn das Jahr 1980 als Referenz genutzt wird, stimmt das. Wenn wir 2010 oder 2015 (seitdem ist Kerstan Umweltsenator) als Referenz nehmen, ist das falsch. Erneut wird klar, dass die PR-Maschinerie versucht, ein besseres Bild darzustellen als vorliegt.

Kerstan (Grüne) äußerte in der Debatte sogar die Überlegung, zeitweise Rasensprenger zu verbieten. Wer das kontrollieren soll, wenn es keinen bezirklichen Ordnungsdienst gibt, ist fraglich. Noch wichtiger: Warum muss Jens Kerstan, entgegen der Faktenlage, versuchen, aus dem gestiegenen Wasserverbrauch eine Erfolgsmeldung zu fabulieren?

Bevor den Hamburgern und Hamburgerinnen das Rasensprengen verboten werden soll, müssen wir beim Verbrauch der öffentlichen Gebäude anfangen. Es gibt jedoch nur fünf Brauchwasseranlagen bei 1.018 öffentlichen Gebäuden.Bei einer Brauchwasseranlage kann bspw. Regenwasser verwendet werden. Hier wird also wertvolles Frischwasser die Toilette heruntergespült.

Die CDU-Fraktion sieht ein erhebliches Einsparungspotenzial bei den Behörden und öffentlichen Unternehmen. Jedoch kennt der Senat nicht einmal den Wasserverbrauch der Behörden.

Bevor wieder die Bürger und Bürgerinnen Hamburgs gegängelt werden, sollte erst einmal der Senat bei sich anfangen zu sparen.

Die Preise für Frischwasser steigen derweil munter weiter (Drs. 21/17548 und 22/2223)

2015: 1,68 EUR/m³

2016: 1,71 EUR/m³

2017: 1,73 EUR/m³

2018: 1,75 EUR/m³

2019: 1,77 EUR/m³

2020: 1,77 EUR/m³

2021: 1,79 EUR/m³

Die Nettopreise verstehen sich plus Umsatzsteuer und fixem Grundpreis.

Senator Kerstan muss zugeben, dass er die Unwahrheit gesagt hat. Er ist seit 2015 Umweltsenator – der Pro-Kopf-Wasserverbrauch ist seitdem gestiegen.

Der Senat hat auf ganzer Linie bei der Sicherung des Trinkwassers versagt. Die Aussagen, dass sich alles verbessert, halten nicht das, was sie versprechen.