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Welche Maßnahmen sind für die Starkregenvorsorge geplant?

Mit Drucksache 22/6633 teilt der Senat mit, dass im Jahr 2022 aus Zentralen Ermächtigungen zur Umsetzung des Hamburger Klimaplans für Vorhaben im Zusammenhang mit der „RegeninfraStrukturAnpassung“ (RISA) insgesamt 1.159.000 € konsumtive Kostenermächtigungen und 3.600.000 € Ermächtigungen Auszahlungen für Investitionen zu leisten zur Verfügung stehen. Eine Bewertung hinsichtlich der jeweiligen Kosten für die Maßnahmen hat stattgefunden, die Mittel wurden für die folgenden Maßnahmen bewilligt: 

Maßnahme   Vorgesehene Mittel (konsumtiv / investiv) in Tsd. Euro 
Einrichtung einer RegenInfraStrukturAnpasssung (RISA) – Koordinierungs- und Leitstelle (Externes Gutachten zu Blau-Grüne-Infrastruktur als strategische Grundlage für RISA-Leitstelle)  74/- 
Fachplanerische Grundlagen: Planungsinstrumente (Externe Aufträge zur Entwicklung von Planungsinstrumenten (bspw. GIS-Anwendung), RISA)   550/- 
Ministerielle Grundlagen (Externe Aufträge zur Entwicklung von technischen Richtlinien, RISA)  90/- 
Ministerielle Grundlagen: wassersensible Verkehrsinfrastruktur   80/- 
Entwicklung, Initiierung und fachliche Begleitung von Schwammstadtprojekten als Best Practice Beispiele und Beratungsmodulen für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung (Referenzprojekte zu den oben genannten Grundlagen, RISA)  90/1.000 
Fachbehördliche Vollzugsaufgaben: Starkregenvorsorge/Integriertes Risikomanagement  75/- 
Fachbehördliche Vollzugsaufgaben: Niederschlagswasserbehandlung (Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen zur Aufrechterhaltung der Gewässerqualität, RISA)  200/2.600 

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Sportstättenbau und dem von der zuständigen Behörde und HW betreuten Projekt „RegenInfraStrukturAnpasssung“ (RISA) wurden bereits mehrere Sportanlagen hinsichtlich ihrer Eignung für die Überflutungsvorsorge geprüft. Derartige Prüfungen sollen auch zukünftig vorgenommen werden.

Folgende Anlagen wurden bisher betrachtet: 

  • Sportanlage Wendenstraße 132 
  • Sportanlage beim Gesundbrunnen  
  • Sportanlage Snitgerreihe 
  • Sportanlage Öjendorfer Weg 
  • Sportanlage Kandinskyallee
  • Sportanlage Beim Saaren 
  • Sportanlage Marckmannstraße 
  • Wolfgang-Meyer-Sportanlage 
  • Sportanlage Döhrntwiete 
  • Bolzplatz Kollwitzring  
  • Bolzplatz Querkamp 
  • Bolzplatz Schleemer Weg 
  • Bolzplatz Schöfferstieg 
  • Bolzplatz Steinfelddamm 
  • Bolzplatz Schiffbeker Moor 
  • Bolzplatz Hammer Park 
  • Bolzplatz Horner Moor 
  • Bolzplatz Horner Park 
  • Bolzplatz Große Holl 
  • Bolzplatz Pröbenweg 
  • Bolzplatz Eitzensweg  
  • Bolzplatz Marckmannstraße  
  • Bolzplatz Laufkötterweg 
  • Bolzplatz Spliedtring

Bei keiner der bisher betrachteten Anlagen waren die Voraussetzungen, wie z.B. Nähe einer überflutungsgefährdeten Senke zur Sportanlage, passende Höhenverhältnisse, Versickerungspotentiale, für den Start eines konkreten Projektes zur Überflutungsvorsorge gegeben, siehe dazu auch Drs. 22/5277.