Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben mich auf ein aktuelles Ärgernis in der Fabriciusstraße aufmerksam gemacht: Auf Höhe des EDEKA-Markts – zwischen dem Bäcker und dem Eisladen – sind zahlreiche Werbeaufsteller an Straßenlaternen angebracht worden. Ob sich die Plakatierung noch weiter in die Straße hineinzieht, konnte ich selbst bislang nicht überprüfen. Doch schon auf dem genannten Abschnitt fallen die Plakate deutlich ins Auge.
In diesem Fall erscheint die Anbringung der Werbeträger unangebracht. Der öffentliche Raum gehört allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Wenn dieser Raum durch private Werbung übermäßig in Anspruch genommen wird, kann er seine eigentliche Funktion – als Ort der Begegnung, Bewegung und Orientierung – nicht mehr voll erfüllen.
Interessanterweise wurde mir bei einer Nachfrage vor Ort bestätigt, dass der nahegelegene EDEKA-Markt selbst nicht für die Aufsteller verantwortlich ist. Dies wirft die Frage auf: Wer steckt dahinter – und vor allem – ist diese Form der Werbung überhaupt zulässig?
Immer wieder erreichen mich Hinweise aus Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne über wild aufgestellte Plakate. Besonders bei privaten Veranstaltungen kommt es regelmäßig zu Beschwerden – teils, weil die Plakate unsachgemäß oder sogar rechtswidrig angebracht wurden.
Was kann man gegen solche Plakatierungen unternehmen?
Illegale Plakatierungen können gemeldet werden – dafür gibt es zwei zentrale Anlaufstellen:
1. Bezirksamt Wandsbek – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Servicezentrum Sondernutzungen und Gewerbemeldungen
Schlossgarten 9, 22041 Hamburg
Telefon: 42881-4905, -4908, -4910 oder -4916
E-Mail: sondernutzungen@wandsbek.hamburg.de
2. Zentralstelle Wildplakatierung – Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
Telefon: 42804-6051, -2260 oder -6053
E-Mail: wildplakatierung@hamburg-nord.hamburg.de
Wer kontrolliert eigentlich?
Die Zentralstelle Wildplakatierung führt keine eigenen Kontrollen durch. Zuständig ist die Ströer Media Deutschland GmbH, Nachfolgerin der DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Sie handelt auf Grundlage eines Gestattungsvertrages mit der Stadt Hamburg (vom 22.10.2007) und ist verpflichtet, Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu ahnden.
Eine großangelegte Kontrolle fand zuletzt vom 1. bis 8. März 2024 statt. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt – sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Diese wurden bereits teilweise durch die Zentralstelle bearbeitet.
Wird im Rahmen von Kontrollen durch die Wegeaufsicht eine illegale Plakatierung festgestellt, erfolgt die Meldung an das zuständige Bezirksamt, in diesem Fall Hamburg-Nord, das dann für die Beseitigung sorgt.
Mein Fazit
Der öffentliche Raum darf nicht zum beliebigen Werbeträger verkommen. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, sich in ihrer Umgebung frei und unbelästigt zu bewegen – ohne von einer Flut an Werbebotschaften umgeben zu sein, die womöglich nicht einmal genehmigt wurden. Wenn Ihnen ähnliche Plakatierungen auffallen, scheuen Sie sich nicht, diese an die oben genannten Stellen zu melden.
Ich bleibe an dem Thema dran – für mehr Ordnung und Fairness im Stadtbild.