Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in den vergangenen Jahren bei mir gemeldet und ihre Sorgen über Tierhaltungen im Bereich der Haldesdorfer Straße geschildert. Dabei ging es nach den Berichten unter anderem um hygienische Zustände, die Haltung von Tieren sowie die Frage, ob Beschwerden und Hinweise von den zuständigen Behörden ausreichend verfolgt werden.
Um Klarheit über den Umfang der behördlichen Aktivitäten zu erhalten, habe ich den Senat im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage um Auskunft gebeten.
Die Antwort zeigt, dass es seit 2021 wiederholt Beschwerden zu unterschiedlichen Tierhaltungen und unterschiedlichen Tierhaltern im Bereich der Haldesdorfer Straße gegeben hat. Nach Angaben des Senats wurden die Hinweise jeweils überprüft und führten zu verschiedenen Maßnahmen.
Während im Jahr 2021 eine Beschwerde und eine Vor-Ort-Kontrolle mit einer Belehrung dokumentiert wurden, folgte 2022 nach einer weiteren Beschwerde ein Belehrungsschreiben.
Im Jahr 2023 registrierten die Behörden drei Beschwerden. Der Senat teilt mit, dass in diesem Zusammenhang unter anderem ein Bußgeld verhängt, eine Sicherstellung vorgenommen sowie ein Hinweis wegen eines möglichen Schadnagerbefalls an das Institut für Hygiene und Umwelt weitergegeben wurde.
Auch in den Folgejahren rissen die Beschwerden nicht ab. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 nennt der Senat jeweils mehrere Beschwerden sowie Vor-Ort-Kontrollen. In allen drei Jahren wurden nach Angaben des Senats Anordnungen zu Tierhaltungsbedingungen ausgesprochen.
Auffällig ist, dass trotz bereits erfolgter Maßnahmen und Anordnungen auch in den Folgejahren erneut behördliches Handeln erforderlich gewesen sein soll. Aus der Antwort geht allerdings nicht hervor, ob die ausgesprochenen Anordnungen dauerhaft umgesetzt wurden oder ob es nach deren Erlass erneut zu Beanstandungen kam.
Auf meine Nachfrage zu möglichen weitergehenden Maßnahmen verweist der Senat auf die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nach § 16a des Tierschutzgesetzes. Danach können die zuständigen Behörden im Einzelfall nicht nur Anordnungen zur Verbesserung der Tierhaltung erlassen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Tiere fortnehmen oder die Haltung von Tieren ganz oder teilweise untersagen.
Ob und wann solche weitergehenden Maßnahmen in Betracht kommen, müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich seien die konkreten Feststellungen der zuständigen Behörden sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Antwort des Senats zeigt, dass die Behörden über mehrere Jahre hinweg mit Beschwerden und Kontrollen im Bereich der Haldesdorfer Straße befasst waren. Gleichzeitig bleibt offen, ob die bisherigen Maßnahmen ausgereicht haben, um die beanstandeten Zustände dauerhaft zu beheben. Diese Frage wird die Bürgerschaft voraussichtlich weiterhin beschäftigen.
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Jahr |
Beschwerden |
Vor-Ort-Kontrolle |
Maßnahme |
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2020 |
0 |
– |
– |
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2021 |
1 |
1 |
Belehrung |
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2022 |
1 |
1 |
Belehrungsschreiben |
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2023 |
3 |
1 |
Ein Bußgeld,
Eine Sicherstellung, Einmal Abgabe an das Institut für Hygiene und Umwelt (Beschwerde bezog sich auf einen möglichen Schadnagerbefall) |
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2024 |
3 |
1 |
Anordnung zu Tierhaltungsbedingungen |
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2025 |
4 |
1 |
Anordnung zu Tierhaltungsbedingungen |
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2026 |
2 |
1 |
Anordnung zu Tierhaltungsbedingungen |
Quelle: Drucksache 23/4121

