Der Senat teilt mit, dass die Planung neuer Windenergiegebiete in Hamburg weiterhin in Bearbeitung ist und zentrale fachliche Bewertungen noch nicht abgeschlossen sind. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, 0,5 Prozent der Hamburger Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplans.
Nach Angaben des Senats laufen derzeit mehrere Gutachten und Untersuchungen, die für die Bewertung der möglichen Windenergieflächen erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit, zum Artenschutz, zu Natura-2000-Gebieten, zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie technische Begleitgutachten. Die Unterlagen werden aktuell von der zuständigen Planungsdienststelle geprüft und für die bevorstehende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorbereitet.
Der Senat teilt mit, dass die Beteiligung der Behörden, Umlandgemeinden und anerkannten Naturschutzverbände noch im zweiten Quartal 2026 beginnen soll. Ein konkretes Datum wird jedoch nicht genannt. Die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach derzeitiger Planung ebenfalls noch für das Jahr 2026 vorgesehen.
Eine vollständige fachliche Prüfung und abschließende Bewertung aller Potenzialflächen soll nach Angaben des Senats jedoch erst nach Abschluss sämtlicher Beteiligungsverfahren und nach dem Beschluss durch die Hamburgische Bürgerschaft im Jahr 2027 erfolgen. Damit stehen wesentliche Abwägungsentscheidungen noch aus.
Zu bereits vorliegenden Zwischenergebnissen macht der Senat keine konkreten Angaben. Er verweist darauf, dass einzelne Gutachten und deren Ergebnisse nur im Zusammenhang mit dem späteren Planentwurf sinnvoll bewertet werden könnten. Deshalb halte man eine vorzeitige Veröffentlichung einzelner Gutachten vor Beginn der Beteiligungsverfahren nicht für zielführend.
Der Senat erklärt außerdem, dass Stellungnahmen aus der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Teil des Abwägungsmaterials seien und in die spätere Gesamtbewertung einfließen würden. Die Auswahl geeigneter Windenergieflächen erfolge derzeit anhand einheitlicher Abstandskriterien, die hamburgweit angewendet würden.
Hinsichtlich möglicher Konflikte mit bestehendem Planrecht teilt der Senat mit, dass nach aktuellem Entwurfsstand eine geplante Windenergiefläche den Festsetzungen des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 widerspricht. Das zuständige Bezirksamt Altona sowie die Fachbehörden seien darüber informiert. Ein erster Austausch habe bereits stattgefunden. Über das weitere Vorgehen müsse jedoch noch entschieden werden.
Zu den beauftragten Gutachterbüros führt der Senat aus, dass diese nach den geltenden Vergaberichtlinien und unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Eignung ausgewählt worden seien. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, der Artenschutzfachbeitrag sowie die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung werden von der Bosch & Partner GmbH erstellt. Die Raumwirkungs- und Sichtraumanalyse übernimmt die Institute for Heritage Management GmbH. Das technische Begleitgutachten wird von der Deutsche WindGuard GmbH erarbeitet.
Eine erste interne Gesamtbewertung der Potenzialflächen über den reinen Verfahrensstand hinaus nennt der Senat nicht. Für die jeweiligen Beteiligungsschritte würden jeweils Planentwürfe auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse erstellt.
Risiken für den weiteren Zeitplan sieht der Senat derzeit nach eigenen Angaben nicht. Man halte weiterhin an der vorgesehenen Terminplanung fest.
Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/4123 „Windenergiegebiete in Hamburg – Stand der Gutachten, Zeitplanung und Transparenz der Flächenbewertung“ vom 26. Mai 2026.

