Skip to content Skip to footer

Windkraft in Hamburg: Senat hält Bürger weiter im Dunkeln – Gutachten geheim, Naturschutzflächen betroffen

Der Senat treibt die Ausweisung neuer Windenergiegebiete in Hamburg weiter voran. Gleichzeitig bleiben zentrale Gutachten unter Verschluss. Bürger, Bezirke und betroffene Anwohner erfahren weiterhin nicht, welche Auswirkungen die Planungen auf Natur, Landschaft und Wohnumfeld tatsächlich haben werden.

Das ist besonders brisant, weil Hamburg im Gegensatz zu vielen Flächenländern nur über sehr begrenzte Freiräume verfügt. Jede neue Windkraftfläche führt zwangsläufig zu Nutzungskonflikten. Betroffen sind Landschaftsräume, wertvolle Naturflächen und teilweise Bereiche in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten.

Trotzdem verweigert der Senat weiterhin die Veröffentlichung wesentlicher Gutachten. Nach der aktuellen Senatsantwort liegen die Untersuchungen zu Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Natura-2000-Gebieten, Denkmalschutz sowie Sicht- und Raumwirkungen bereits im Entwurf vor und werden derzeit geprüft. Die Öffentlichkeit soll diese jedoch nicht einsehen können. Erst später im Verfahren sollen die Unterlagen veröffentlicht werden.

Gleichzeitig räumt der Senat ein, dass die abschließende fachliche Bewertung der Flächen noch gar nicht erfolgt ist. Diese soll erst nach den Beteiligungsverfahren und letztlich erst mit dem Bürgerschaftsbeschluss im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Die Bürger sollen Stellung nehmen, obwohl die endgültige Abwägung noch gar nicht vorliegt.

Besonders kritisch ist die Grundsatzfrage, ob Hamburg überhaupt in diesem Umfang eigene Windenergieflächen ausweisen muss.

Das Bundesrecht eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, dass Bundesländer untereinander Vereinbarungen schließen. Hamburg hätte daher mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen über sogenannte Flächenkooperationen verhandeln können. Beide Länder verfügen bereits heute über deutlich größere Flächenpotenziale und bauen Windenergie in erheblichem Umfang aus. Flächenbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitig angerechnet werden.

Statt diesen Weg konsequent zu verfolgen, versucht der Senat nun, die knappen Hamburger Freiflächen für Windenergie zu nutzen. Die Folge sind Konflikte mit Naturschutz, Landschaftsschutz und den Interessen vieler Anwohner.

Hinzu kommt, dass bereits heute Konflikte mit bestehendem Planungsrecht bekannt sind. Der Senat bestätigt selbst, dass mindestens eine vorgesehene Windenergiefläche den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widerspricht. Wie dieses Problem gelöst werden soll, ist bislang offen.

Für viele Bürger entsteht dadurch der Eindruck, dass wichtige Entscheidungen längst vorbereitet werden, während die entscheidenden Informationen weiterhin zurückgehalten werden.

Gerade bei einem Thema mit so weitreichenden Auswirkungen wäre das Gegenteil erforderlich: maximale Transparenz, vollständige Offenlegung der Gutachten und eine ehrliche Diskussion darüber, ob Windkraftanlagen in einer dicht bebauten Millionenstadt tatsächlich die beste Lösung sind oder ob Kooperationen mit den Nachbarländern sinnvoller gewesen wären.

Stattdessen lässt der Senat die Bürger weiterhin im Dunkeln.

Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/4123 „Windenergiegebiete in Hamburg – Stand der Gutachten, Zeitplanung und Transparenz der Flächenbewertung“