Beim Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg reiht sich inzwischen eine Ungereimtheit an die nächste. Aus ursprünglich rund 234 Millionen Euro Projektkosten sind nach aktuellem Stand mindestens 750 Millionen Euro geworden. Die Inbetriebnahme verzögert sich. Zwei Männer, die über Jahre an der Spitze der Stadtreinigung standen, haben inzwischen Hausverbot. Und ein früherer grüner Staatsrat erhielt nach seiner Tätigkeit eine Anstellung bei der Stadtreinigung, jedoch erhielt dieser von der neuen Geschäftsführung seit Januar überhaupt keine neuen Arbeitsaufträge mehr – sein Vertragsverhältnis lief dennoch bis April weiter. Wurde hier ein alter Parteifreund unterstützt.
Doch die Probleme beschränken sich nicht auf die ehemalige Geschäftsführung. Ein Blick in öffentlich zugängliche Unterlagen wirft grundsätzliche Fragen zur Kontrolle des Großprojekts auf.
Die eigens für das Projekt zuständige ZRE GmbH verfügt über keinen eigenen Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat der Stadtreinigung selbst fehlten über mehrere Jahre Mitglieder bei einem erheblichen Teil der Sitzungen; 2023 nahm ein Mitglied sogar an keiner einzigen der vier Sitzungen teil. Gleichzeitig verweigert der Senat bis heute eine konkrete Antwort darauf, ob im Aufsichtsrat überhaupt die für ein Großprojekt dieser Dimension erforderliche Fachkompetenz in Bereichen wie Anlagenbau, Kostencontrolling, Finanzierung und Risikomanagement vorhanden war.
Hinzu kommt die damalige Führungsspitze. Rüdiger Siechau wurde über die im Hamburger Corporate Governance Kodex vorgesehene Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt. Begründung: „betriebliche Notwendigkeiten“. Der Senat räumt heute sogar ein, dass deshalb gar kein Anlass gesehen wurde, Alternativen zu prüfen. An der Entscheidung waren neben dem Aufsichtsrat die Umweltbehörde, die Finanzbehörde und die Senatskanzlei beteiligt.
Der langjährige kaufmännische Geschäftsführer Holger Lange, zuvor SPD-Staatsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtreinigung, hat nach seinem Ausscheiden ebenfalls Hausverbot erhalten. Warum, sagt der Senat nicht. Und der frühere grüne Staatsrat und Aufsichtsratsvorsitzende Michael Pollmann erhielt nach Angaben des Senats von der neuen Geschäftsführung „keinerlei neue Aufträge“.
Besonders bemerkenswert ist deshalb die Antwort des Senats auf die Frage nach Abweichungen vom Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK). Statt die einzelnen Fälle und den Umgang der zuständigen Behörden damit darzustellen, verweist er darauf, dass „alle Abweichungen“ öffentlich in den HCGK-Entsprechenserklärungen der Stadtreinigung einsehbar seien.
Genau dieser Hinweis wirft eine weitere Frage auf: Wenn die Auffälligkeiten öffentlich dokumentiert waren – warum haben Senat, Fachbehörden und Aufsicht nicht früher reagiert?
1. Millionenprojekt – aber die ZRE GmbH hat keinen eigenen Aufsichtsrat
Die ZRE GmbH ist die Gesellschaft, über die das Großprojekt errichtet wird. Trotzdem verfügt sie über keinen eigenen Aufsichtsrat.
Das ergibt sich aus der HCGK-Entsprechenserklärung des SRH-Konzerns aus dem Jahr 2024. Dort wird die ZRE GmbH ausdrücklich unter den Tochtergesellschaften aufgeführt. Zu den HCGK-Regelungen über den Aufsichtsrat erklärt die Stadtreinigung anschließend:
„Gliederungspunkt 5 des HCGK findet auf die SRHV und ihre Tochtergesellschaften sowie auf ihre Mehrheitsbeteiligung VKN keine Anwendung, denn keine der Gesellschaften verfügt über einen Aufsichtsrat.“
Das ist zunächst eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion und für sich genommen kein Beleg für einen Verstoß. Beim ZRE stellt sich aufgrund der Dimension des Projektes aber die Frage, ob diese Struktur für eine wirksame Kontrolle ausreichend war.
Denn allein die von der SRH aufgenommenen und über Darlehensverträge an die ZRE GmbH weitergereichten Namensschuldverschreibungen beliefen sich Ende 2023 bereits auf 168 Millionen Euro. Ende 2024 waren es 280 Millionen Euro.
Damit stellt sich die Frage: Wer kontrollierte auf Ebene der Projektgesellschaft laufend Kosten, Nachträge, Terminrisiken und Projektentscheidungen – und warum wurde für ein Projekt dieser Größenordnung kein eigener Aufsichtsrat eingerichtet?
2. Aufsichtsrat der Stadtreinigung: Jahrelang auffällige Fehlzeiten
Umso wichtiger wäre eine intensive Kontrolle durch den Aufsichtsrat der Stadtreinigung gewesen.
Doch die HCGK-Entsprechenserklärungen dokumentieren über mehrere Jahre auffällige Fehlzeiten:
- 2021: Ein unterjährig berufenes Mitglied nahm an 0 von 2 Sitzungen teil.
- 2022: Drei Mitglieder nahmen jeweils nur an 2 von 4 Sitzungen teil.
- 2023: Ein Mitglied nahm an keiner der vier Sitzungen teil.
- 2024: Wieder nahm ein Mitglied nur an der Hälfte der Sitzungen teil.
Besonders erklärungsbedürftig ist das Jahr 2023. Ausgerechnet damals erklärte die Stadtreinigung, der Aufsichtsrat habe den fortschreitenden Bautätigkeiten des ZRE „besondere Aufmerksamkeit“ gewidmet. Gleichzeitig fehlte eines seiner Mitglieder das gesamte Jahr bei sämtlichen Sitzungen.
Noch schwerer wiegt eine andere offene Frage: Hatte das Gremium überhaupt die erforderliche Fachkompetenz zur Kontrolle eines Großprojektes dieser Größenordnung?
Der Senat wurde per SKA konkret gefragt, ob mindestens ein Aufsichtsratsmitglied nachgewiesene Erfahrungen in Großprojekten, Anlagenbau, Baukostencontrolling, Großprojektfinanzierung und Risikomanagement besaß.
Die Antwort:
„Die Besetzung des Aufsichtsrates erfolgt entsprechend des HCGK und der geltenden Regularien.“
Eine Antwort auf die eigentliche Frage ist das nicht. Auch verweigert der Senat die Antwort auf die Frage, ob ein Aufsichtsratsmitglied Erfahrungen mit Bauvorhaben über 100 Mio aufweist. Offensichtlich nicht. Kein Wunder, dass man die Probleme nicht gesehen hat. Schließlich weist niemand Erfahrungen diesbezüglich auf.
3. Siechau sollte unbedingt bleiben – heute hat er Hausverbot
Besonders widersprüchlich erscheint im Rückblick der Umgang mit Rüdiger Siechau.
Der HCGK sieht grundsätzlich eine Altersgrenze von 67 Jahren für Mitglieder der Geschäftsführung vor. Trotzdem beschloss der Aufsichtsrat bereits am 16. Dezember 2021, Siechau vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 weiterzubeschäftigen.
Beteiligt waren nicht nur der Aufsichtsrat, sondern auch Umweltbehörde, Finanzbehörde und Senatskanzlei. Als Begründung nennt der Senat „betriebliche Notwendigkeiten“.
Noch bemerkenswerter: Alternativen wurden offenbar überhaupt nicht geprüft:
„Vor diesem Hintergrund bestand kein Anlass, Alternativen zu prüfen.“
Heute hat Siechau Hausverbot bei der Stadtreinigung und steht im Zentrum der Aufarbeitung des ZRE-Debakels.
Damit stellt sich eine politische Kernfrage: Was machte Siechau 2021 aus Sicht von Aufsichtsrat und Senat so unverzichtbar, dass trotz Überschreitens der Altersgrenze nicht einmal eine Alternative geprüft wurde?
4. Holger Lange: Vom SPD-Staatsrat zum Geschäftsführer – heute ebenfalls Hausverbot
Der zweite bemerkenswerte Fall betrifft Holger Lange.
Lange war zunächst Staatsrat und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtreinigung. Anschließend wechselte er selbst in die Geschäftsführung. Dort blieb er als zugewiesener Beamter in Besoldungsgruppe B10, ohne variable Vergütung. Bezahlt wurde er von der Freien und Hansestadt Hamburg; die Kosten wurden anschließend mit der SRH verrechnet.
Auch diese Konstruktion wurde in den HCGK-Entsprechenserklärungen öffentlich dokumentiert.
Heute steht fest: Auch Holger Lange hat Hausverbot.
Der Senat bestätigt:
„Die SRH macht von ihrem Hausrecht gemäß § 903 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Gebrauch und hat dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Holger Lange, Hausverbot erteilt.“ (23-4964)
Warum, sagt der Senat nicht.
Interessant ist aber der Zeitpunkt. Lange hätte während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer kein Hausverbot durch die Geschäftsführung erhalten können, weil alle gleichgestellt waren.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage auf den Aufsichtsrat: Wenn Sachverhalte vorlagen, die unmittelbar nach Langes Ausscheiden ein Hausverbot rechtfertigten, seit wann waren diese bekannt? Und hätte der Aufsichtsrat gegebenenfalls schon vorher dienst- oder gesellschaftsrechtlich reagieren müssen?
Ich bin überzeugt, Frau Fegebank hat einfach weggeschaut. So bestand die Möglichkeit, dass Lange noch Einfluss nimmt. Bei Hamburg Wasser hat man in vergleichbarer Situation beide Geschäftsführer freigestellt. Wieso hier nicht? Weil er ein SPD-Staatsrat war?
5. Michael Pollmann: Keine neuen Aufträge – warum lief das Vertragsverhältnis weiter?
Dann kommt Michael Pollmann hinzu.
Der frühere grüne Staatsrat war zuvor Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtreinigung und damit selbst Teil der Kontrollstruktur.
Später erhielt er von der damaligen Geschäftsführung Arbeitsaufträge zu Abfallmengen aus dem Gebiet Pinneberg und dem Parkplatz Braun.
Entscheidend ist die aktuelle Antwort des Senats:
„Es wurden seitens der neuen Geschäftsführung keinerlei neue Aufträge vergeben.“ (23-4964)
Das Vertragsverhältnis bestand bis April fort, obwohl seit Januar laut Senat keine neuen Aufträge mehr erteilt wurden. Dem Abendblatt konnte man entnehmen, dass er hohe Schulden bei der Grünen Partei habe. Es besteht der Verdacht: Die Umweltsenatorin hat möglicherweise einen „Parteifreund“ mit einem „Amigojob“ unterstützt.
Beim ZRE riecht es an allen Ecken nach politischem Filz. Ein grüner Staatsrat kontrolliert jahrelang die Stadtreinigung und wird später von ihr beschäftigt. Ein früherer SPD-Staatsrat bleibt trotz offener Haftungsfragen bis zum Schluss Geschäftsführer. Und bei einem Aufsichtsrat, der ein Großprojekt dieser Dimension kontrollieren soll, kann der Senat bis heute die notwendige Fachkompetenz nicht konkret belegen.
Jetzt müssen wir Konsequenzen ziehen: mehr Fachwissen, mehr Kontrolle und einen eigenen Aufsichtsrat für die ZRE GmbH. Dieses Projekt ist zu groß, um einfach weiterzumachen wie bisher. Das ZRE hat gezeigt, wohin unzureichende Kontrolle führen kann.
Drucksache 23/4964

