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Zu Silvester kein Böllerverbot in Steilshoop geplant – auch nicht für den Hotspot Steilshooper Markt

In der Silvesternacht kam es im Bereich des Steilshooper Marktes zu massiven Angriffen auf Polizei und Feuerwehr. Rund 200 überwiegend jugendliche Täter attackierten Einsatzkräfte gezielt mit Pyrotechnik, mehrere Personen wurden verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen stammte die Mehrheit der Tatverdächtigen aus Steilshoop selbst oder angrenzenden Stadtteilen wie Barmbek-Nord.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Konsequenzen der Senat aus den Ereignissen zieht. Klar ist: Ein pauschales Böllerverbot für ganz Steilshoop wäre weder verhältnismäßig noch mehrheitsfähig. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten auch weiterhin traditionell den Jahreswechsel feiern und verantwortungsvoll Feuerwerk nutzen.

Gleichzeitig hätte zumindest geprüft werden können, ob für den konkret betroffenen Bereich rund um den Steilshooper Markt – also genau dort, wo die Ausschreitungen stattfanden – eine zeitlich und räumlich eng begrenzte Allgemeinverfügung sinnvoll gewesen wäre. Ein solches Vorgehen hätte Sicherheit und Prävention in den Fokus gestellt, ohne das gesamte Quartier unter Generalverdacht zu stellen.

Der Senat hat sich gegen den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung entschieden. Umso wichtiger ist nun die Frage, welche alternativen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit vor Ort nachhaltig zu verbessern und Wiederholungen zu verhindern. Dazu gehören eine angepasste Polizeipräsenz, klare Einsatzkonzepte für bekannte Brennpunkte sowie eine frühzeitige Ansprache von Risikogruppen.

Silvester braucht beides: Sicherheit für Einsatzkräfte und Anwohnende – und zugleich Augenmaß im Umgang mit Traditionen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, aus den Ereignissen konkrete Lehren zu ziehen und diese rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel umzusetzen.