Im Zuge der Bauarbeiten für die neue U-Bahn-Linie U5 wurde bekannt, dass die Höhnkoppel künftig als Zufahrtsstraße für Feuerwehr, Müllabfuhr und weitere Fahrzeuge dienen soll, um den Bramfelder Dorfplatz erreichbar zu machen. Eine erhebliche Änderung – bislang war die Straße lediglich für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zugelassen.
Anwohnerinnen und Anwohner meldeten sich bei mir mit der berechtigten Frage: Wie kann eine Straße, die bisher für den leichten Verkehr vorgesehen war, plötzlich von deutlich schwereren Fahrzeugen befahren werden? Ich habe deshalb beim Senat nachgehakt.
Antwort des Senats:
▶️ Für Einsatzfahrten der Feuerwehr ist die Nutzung der Höhnkoppel laut § 35 StVO jederzeit möglich. In diesen Fällen gilt die Gewichtsbeschränkung nicht.
▶️ Auch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) darf die Straße grundsätzlich gemäß § 35 Absatz 6 StVO nutzen. Allerdings wird derzeit noch geprüft, ob die Höhnkoppel tatsächlich für die Belastungen durch Müllfahrzeuge geeignet ist. An dieser Prüfung sind die U5 Projekt GmbH, die SRH sowie der zuständige Straßenbaulastträger beteiligt.
▶️ Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Zufahrt zum Bramfelder Dorfplatz von Süden für die SRH weiterhin sichergestellt.
▶️ Wichtig für die Anwohner: Bevor schwerere Fahrzeuge die Straße dauerhaft befahren, wird eine Bestandsaufnahme der Höhnkoppel durchgeführt. Falls später Schäden auftreten, die auf die Baustellennutzung zurückzuführen sind, trägt die U5 GmbH die Kosten für die Instandsetzung.
💬 Ich bleibe an dem Thema dran. Es muss sichergestellt sein, dass keine dauerhafte Überlastung der Höhnkoppel erfolgt – und dass niemand im Quartier auf den Folgekosten sitzen bleibt. Wenn auch Sie Fragen oder Hinweise haben, schreiben Sie mir gerne!

