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Krankhaftes Ansammeln von Tieren : 25 bestätigte Fälle von Animal Hoarding in Hamburg seit 2009: 819 Tiere betroffen – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Krankhaftes Ansammeln von Tieren : 25 bestätigte Fälle von Animal Hoarding in Hamburg seit 2009: 819 Tiere betroffen

Scott Granneman from St. Louis, MO, USA, CC BY-SA 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0>, via Wikimedia Commons
Scott Granneman from St. Louis, MO, USA, CC BY-SA 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0>, via Wikimedia Commons

Das krankhafte Ansammeln von Tieren ist weltweit ein Thema. Auch in Hamburg gibt es neben einer wahrscheinlich hohen Dunkelziffer seit 2009 ganze 25 Fälle von Animal Hoarding.

 

So wurden in einem Haushalt 41 Hunde festgestellt. In einem anderen Fall waren es 26 Katzen.

 

In beiden Fällen wurden die Tiere ins Tierheim Süderstraße verbracht. Die Besitzer oder Besitzerinnen waren überfordert.

 

Nach einer Anfrage zu den Fakten stellen die CDU-Fraktion und ich nun einen Antrag, um die Situation zu verbessern.

Anders, als es die ein oder andere Fernsehsendung betreibt, sollte man Animal Hoarder nicht vorverurteilen. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine psychische Erkrankung.

 

Dass Tiere leiden oder sogar sterben, da man sich in dieser zu hohen Anzahl nicht mehr um sie kümmern kann, bekommen Animal Hoarder oft nicht einmal mit.

 

Auf meine Kleine Anfrage 22/3842 muss der Senat mitteilen, dass nicht jedem Betroffenen ein Betreuungsangebot unterbreitet worden ist.

 

Ich bin tierschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Hamburg und habe mich mit meinen Kollegen und Kolleginnen deshalb für einen Antrag entschieden, den Animal Hoardern Hilfe zukommen zu lassen.

 

Wir wollen, dass die Stadt Hamburg jeder betroffenen Person des Tieransammelns ein Beratungs- und Therapieangebot unterbreitet. Zwingen kann man übrigens niemanden, dies soll nicht missverstanden werden. Es soll ein Hilfsangebot sein, kein Zwang.

 

Fakten in Hamburg zum Animal Hoarding

 

In meiner Kleinen Anfrage 22/3842 antwortet der Senat, dass ab 2009 25 Fälle in Hamburg dokumentiert wurden. Dazu könnten noch Fälle des Bezirks Hamburg-Mitte kommen, es gibt hier keine Statistik von 2009 bis 2015.

 

Hier sehen Sie die teils erschreckende tabellarische Auflistung:

Sicherstellung von Tieren in Hamburg

 

Zwischen 700 und 1000 Tiere aus Tierschutzgründen (nicht nur von Animal Hoardern) wurden in den letzten Jahren von den Behörden sichergestellt. Grundsätzlich werden sie ins Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins in der Süderstraße verbracht. Die Sicherstellung der Tiere kostet die Stadt Geld:

 

– Hund: 16 EUR pro Tag

– Katze: 7 EUR pro Tag

– Kleintier: 4 EUR pro Tag

– Fische je Aquarium 7 EUR pro Tag

 

Diese Kosten holen sich die Behörden von den Tierhaltern zurück. Teilweise sind diese jedoch nicht zahlungsfähig oder leisten die Kosten der Gebührenbescheide in langjährigen Ratenzahlungen ab. Doch in einigen Fällen wurde nach Rücksprache mit den Tierhalterinnen bzw. Tierhaltern eine Veräußerungsverfügung unterschrieben, so dass die Sicherstellung aufgehoben und die Tiere zur Vermittlung an Dritte freigegeben werden konnten. In diesen Fällen erfolgt keine Rückforderung der Kosten durch die Tierhalterin bzw. den Tierhalter.

 

Umgang der Stadt mit bekannten Animal Hoardern

 

Es ist nicht einfach für die Behörden, sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen:

 

Zitat Senat:

 

„Nach dem Tierschutzgesetz hat die Tierhalterin bzw. der Tierhalter auf Verlangen der zuständigen Behörde in Wohnräumen gehaltene Tiere vorzuführen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die Tiere nicht artgemäß oder verhaltensgerecht gehalten werden und ihnen dadurch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

 

Das Betreten der Wohnräume ist dann zulässig, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung („Gefahr im Verzug“) erforderlich ist oder der Tierhalter bzw. die Tierhalterin diese freiwillig gestattet.

 

Verzögerungen von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen können aufgrund der Einlegung von Rechtsmitteln auftreten.

 

Die daraus resultierenden Hürden für die Verwaltungspraxis sind verfassungsrechtlich fundiert.“

 

Ein generelles Tierhaltungsverbot sprechen die Behörden nicht aus. Es wird immer im Einzelfall geprüft, ob sich die betroffene Person noch um einzelne Tiere kümmern kann. Dann darf sie dies auch. Jedoch erfolgt eine Überwachung der Tierhalter, zuerst engmaschig, später in größeren Abständen und bei erneuten Verdachtsmeldungen.

 

Was ich nicht ausreichend finde

 

Der Senat schreibt: Spezielle Beratungsangebote für diesen Personenkreis werden nicht vorgehalten. Gegebenenfalls erforderliche medizinische Behandlungen erfolgen im Rahmen des ärztlichen Regelsystems. Das Fachamt Gesundheit des jeweiligen Bezirksamtes wird anlassbezogen informiert.“

 

Ich halte es für sehr sinnvoll, jedes Mal ein Beratungsangebot der Stadt zu unterbreiten. Nur so kann die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung gesenkt werden.

 

Anzahl der Veterinäre der Stadt Hamburg in den Bezirken