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Nur 4 Prozent der Immobilien der Stadt Hamburg weisen eine Grünbedachung auf – nimmt der Senat den Klimaschutz nicht so ernst, wie er immer suggeriert? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Nur 4 Prozent der Immobilien der Stadt Hamburg weisen eine Grünbedachung auf – nimmt der Senat den Klimaschutz nicht so ernst, wie er immer suggeriert?

Der Staat und das Bundesland sollten immer mit gutem Beispiel voran gehen. Dies ist in Hamburg leider nicht der Fall.

 

Hier wurden nur 42 von 1.018 Immobilien der Stadt Hamburg mit einer Grünbedachung ausgerüstet.

 

Auch für Neubauten und Sanierung von Gebäuden der Stadt Hamburg wird aus fadenscheinigen Gründen von einer Begrünung abgesehen. Bspw. aufgrund erhöhten Pflegeaufwandes, der Gefahr von Vandalismus und mangelnder Wirtschaftlichkeit.

 

Wenn der Senat den Klimaschutz erst nimmt, muss er endlich so viele eigene Immobilien wie möglich mit einer Grünbedachung ausstatten. Fadenscheinige Ablehnungen darf es dabei nicht mehr geben.

Pflanzen auf Dächern sind sinnvoll: Sie kühlen im Sommer, sie dämmen im Winter, halten Wasser zurück (entlasten die Kanalisation), filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft und können sogar die Dachabdichtung schützen. Um private Gründächer zu fördern, stellt der Senat bis 2024 drei Mio. EUR zur Verfügung.

 

Grundsätzlich sollte die Stadt Hamburg meiner Meinung nach städtische Dachflächen für Fotovoltaikanlagen zur Verfügung stellen und zugleich eine Dachbegrünung herstellen. In Zeiten des Klimawandels können wir uns keine Verzagtheit leisten. Oft ist durchaus Beides möglich – Dachbegrünung kann durch den kühlenden Effekt sogar den Wirkungsgrad von Solarzellen steigern. Das heißt aber nicht, dass auf jedem Dach immer Optimierungspotenzial besteht. Ich bin jedoch bestrebt, das Maximale zu erreichen. Es ist viel mehr möglich als das, was jetzt ist. Wir benötigen jetzt und in Zukunft viel mehr Ökostrom und Abkühlung bei immer heißeren Sommern.

 

Was macht die rot-grüne Koalition?

 

Der Senat schreibt, dass Hamburg seine Vorbildfunktion wahrnimmt. Bei jedem Neubau und jeder Sanierung öffentlicher Gebäude würde grundsätzlich auf Gründachpotenzial geprüft und wenn möglich umgesetzt. Mit Drucksache 22/3908 (Anlage 2) muss der Senat offenlegen, dass die Prüfung auf Grünbedachung offensichtlich nur im rudimentären Umfang erfolgt.

 

Als Begründung für ein Absehen von Grünbedachung wird bspw. Folgendes angegeben: „Notwendige Pflegewege“, „Sanierung Bestandsbau“, „Aufgrund geringer Dachhöhe/Vandalismus ist kein Gründach geplant“, „Pauschalangebot des Bauträgers“ und „wirtschaftliche Gründe“.

 

Schulbau Hamburg kann nicht einmal angeben, warum keine Installierung von einer Grünbedachung erfolgte und teilt Folgendes mit: „Die erbetenen Daten werden in der erfragten Form nicht statistisch erfasst beziehungsweise liegen nicht vollumfänglich vor.“

 

Wenn der Senat aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwandes, der Gefahr von Vandalismus und mangels Wirtschaftlichkeit von der Installierung von einer Grünbedachung absieht, kann man nicht von einer Vorbildfunktion sprechen. Auch zeigt die Antwort von Schulbau Hamburg, dass hier keine Prüfung erfolgte, ansonsten hätte man die Ergebnisse angeben können.

 

Die Stadt Hamburg hat nur 42 von 1.018 Immobilien mit einer Fläche von 38.429 m² mit einer Dachbegrünung ausgestattet. (Drs. 22/2738 und 22/3553), das heißt 4,13 Prozent der städtischen Immobilien haben ein (teil-)begrüntes Dach. Das ist zu wenig. Hier kann erheblich nachgesteuert werden.

 

Reicht der Anreiz für private Immobilienbesitzer?

 

Privatinvestoren sind bisher in Hamburg von Gründächern noch nicht sehr überzeugt, grüne Dächer sind noch immer selten. Wahrscheinlich sind viele von anfänglichen Investitionen abgeschreckt. Zwar betreibt die Stadt Hamburg Gründach- (und Fassaden-)Förderung, siehe https://www.hamburg.de/gruendach-hamburg/.

 

Doch offensichtlich bleibt hier noch viel Potenzial zur Öffentlichkeitsarbeit und zur stärkeren finanziellen Förderung privater Gründächer. Bereits im Februar 2021 betrug die Restsumme der Fördermittel für Gründächer in Höhe von 3 Mio. EUR nur noch 1.183.631 EUR (Drs. 22/2844). Diese Mittel sollen bis 2024 reichen. Das ist zu wenig.

 

Der Senat kann durch eine höhere Förderung und dem verbesserten Nachkommen seiner Vorbildfunktion schneller für bessere Luft und geringere Umgebungstemperaturen im Hochsommer sorgen. Bisher geschieht dies unzureichend.

 

Weiterlesen:

 

https://www.sandrokappe.de/gruendachfoerderung-hamburg/