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Erhöhung der Gebühr für Grundwasserentnahmen – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

 

 

Erhöhung der Gebühr für Grundwasserentnahmen

Der Senat teilt der Bürgerschaft Folgendes mit:

 

Im Jahre 2013 wurde durch die Bürgerschaft eine jährliche Erhöhung der Grundwassergebühren um drei Prozent beschlossen. Dies erfolgte durch die Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Gebühr für Grundwasserentnahmen.

 

Auf dieser Grundlage erfolgte die letzte Änderung am 17. Dezember 2018. Sie beinhaltete eine lineare Anhebung der Gebührensätze für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 3%.

 

Die o.g. Beschlüsse der Bürgerschaft werden nun auch für die Jahre 2021 und 2022 umgesetzt. Durch die moderate Erhöhung der Gebühr soll weiterhin ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Ressource Grundwasser gesetzt werden.

 

 

Angesichts des prognostizierten Bevölkerungszuwachses für Hamburg und dem damit einhergehenden Anstieg des Trinkwasserbedarfs ergibt sich eine besondere Notwendigkeit zum Wassersparen.

 

Die inzwischen vorliegenden Bevölkerungsprognosen deuten auf zusätzliche Trinkwasserbedarfe in den kommenden Dekaden hin. Im Übrigen muss damit gerechnet werden, dass Klimaveränderungen in Zukunft ebenfalls zu einem erhöhten Trinkwasserbedarf beitragen werden. Von daher sind dringend weitere Anstrengungen und Anreize zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser notwendig.

 

Die vorgesehene lineare Erhöhung der Gebührenerlöse um 3% für das Jahr 2021 bedeutet, dass die Gebühr für die Förderung aus oberflächennahen Grundwasserleitern statt bisher 0,1647 Euro ab dem 1. Januar 2021 dann 0,1696 Euro pro Kubikmeter und für die Förderung aus tiefen Grundwasserleitern statt bisher 0,1773 Euro dann 0,1826 Euro pro Kubikmeter beträgt.

 

Ab 1. Januar 2022 sind für die Förderung aus oberflächennahen Grundwasserleitern 0,1747 Euro pro Kubikmeter und für die Förderung aus tiefen Grundwasserleitern 0,1881 Euro pro Kubikmeter zu entrichten.

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen wären nach der Gebührenfestsetzung auf der Basis bestehender Förderrechte durch die lineare Erhöhung zusätzliche Erlöse in Höhe von etwa 450 Tsd. Euro pro Jahr zu erzielen.

 

Allerdings ist aus der Erfahrung mit früheren Gebührenanpassungen mit der Rückgabe von Förderrechten im Umfang von etwa 50 Tsd. Euro zu rechnen, sodass pro Jahr zusätzliche Erlöse in Höhe von etwa 400 Tsd. Euro zu erwarten sind. Von diesen entfällt der weitaus größte Teil auf die Hamburger Wasserwerke GmbH, die dies bei der Wasserpreiskalkulation zu berücksichtigen hat.

 

Was meinen Sie? Sehen Sie es wie der Senat?

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Kommentare: 1
  • #1

    A. Meyer (Donnerstag, 17 September 2020 18:25)

     

    “Durch die moderate Erhöhung der Gebühr soll weiterhin ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Ressource Grundwasser gesetzt werden” Das wird so nichts, denn für die meisten kommt das Wasser aus der Leitung, genau wie der Strom aus der Steckdose oder das Geld von der Bank! Warum sollte man vor allen Dingen mit Wasser sparen, denn in jedem trendigen, öffentlichen Medienbeitrag wird das Wetter als nicht ganz so schön bezeichnet, wenn die Sonne nicht pausenlos bei mind. 27°C, über Wochen herunterbrennt… Noch Fragen?