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Behördendächer für Photovoltaikanlagen nutzen und damit noch Geld verdienen – Stadt nutzt Potenzial nicht! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Behördendächer für Photovoltaikanlagen nutzen und damit noch Geld verdienen – Stadt nutzt Potenzial nicht!

Laut Hamburger Klimaschutzgesetz müssen auf Dächern von Neubauten ab 2023 Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ab 2025 greift diese Vorschrift auch für Bestandsgebäude, sofern die Dachhaut vollständig saniert wird.

 

Die CDU-Fraktion hat daher einen Antrag (Drs. 22/3875) in die Bürgerschaft eingebracht, um zu prüfen, ob die Dächer der öffentlichen Gebäude ebenfalls mit PV-Anlagen ausgestattet werden können und diese dann auch privaten Investoren zugänglich zu machen.

 

Die Stadt Hamminkeln konnte so jährlich einen Ertrag durch Pachteinnahmen in Höhe 1.200 Euro generieren und die Stromkosten um über 5.000 Euro reduzieren.

 

Derzeit sind es in HH nur traurige 3%, die überhaupt eine PV-Anlage aufweisen. Es kann nicht sein, dass private Hausbesitzer zukünftig verpflichtet werden, PV-Anlagen zu installieren, während die Stadt Hamburg nicht mit gutem Beispiel voran geht. Auch könnten mit der Verpachtung die Einnahmen der Stadt erhöht werden. Gerade in Corona-Zeiten ist jede Einnahme wichtig.

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Hierfür wird der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert und mit verschiedenen Maßnahmen umgesetzt.

 

Auch der Hamburger Senat will seinen Beitrag leisten und hat sich das Ziel gesetzt, öffentliche Gebäude verstärkt mit Photovoltaik (PV) auszustatten, um damit seiner Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaziele gerecht zu werden. Sowohl im „Hamburger Klimaplan 2015 als auch in der „Ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans“ sind vielfältige Zielaussagen und Maßnahmen zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien enthalten, darunter auch zu Photovoltaikanlagen.

 

Bei seiner vorletzten Sitzung im Jahr 2020 hat der Senat darüber hinaus Details zur umstrittenen Solardachpflicht und zur Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch beschlossen. Laut Hamburger Klimaschutzgesetz müssen auf Dächern von Neubauten ab 2023 Photovoltaik-Anlagen installiert und bereits ab Mitte kommenden Jahres beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent des Wärmenergiebedarfs aus Erneuerbaren gedeckt werden.

 

In der nun beschlossenen Rechtsverordnung zu dem vor über einem Jahr verabschiedeten Gesetz wurden Umsetzungsdetails und Ausnahmeregelungen festgelegt. Die mangelnde Dialogbereitschaft der Umweltbehörde hinsichtlich der Entscheidungsfindung wurde insbesondere von den Verbänden der Wohnungswirtschaft als rücksichtslos, selbstherrlich und wenig vertrauenserweckend kritisiert.

 

Klimaschutz kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Maßnahmen, die dabei auf Zwang beruhen, sind eine klare Absage zu erteilen. Diese können zu Ablehnung und einer überproportionalen Belastung von Menschen mit niedrigeren Einkommen führen.

 

Statt eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für Vermieter und Eigentümer durchzusetzen, losgelöst vom tatsächlichen Nutzen für das Klima, sollte die Stadt Hamburg zunächst seine eigene Potenziale heben und seiner Vorbildfunktion gerecht werden.

 

Hierfür gibt es in Deutschland bereits zahlreiche vielversprechende Beispiele. Kleinstädte wie Hamminkeln in NRW verpachten eigene Schul- und Behördendächer an Investoren. Der erzeugte Strom wird zu niedrigen Kosten direkt in den entsprechenden Gebäuden verbraucht und die gleichzeitig erzielten Pachteinnahmen entlasten die Stromrechnung. Die Stadt Hamminkeln konnte so jährlich einen Ertrag durch Pachteinnahmen in Höhe 1.200 Euro generieren und die Stromkosten um über 5.000 Euro reduzieren. Investitionen von der Stadt waren hierfür nicht erforderlich.

 

Eine systematische Überprüfung der Dachflächen des gesamten Immobilienbestandes der Stadt Hamburg zur Realisierung von Photovoltaik-Anlagen hat der Hamburger Senat bisher nicht durchgeführt. Bisherige Prüfungen erfolgten eher unstrukturiert und waren im Wesentlichen der Eigeninitiative der verschiedenen Akteure der Öffentlichen Hand geschuldet. Derzeit werden lediglich bei 87 öffentlichen Bestandsgebäuden Voruntersuchungen zur Nutzbarkeit von Dachflächen für FV-Anlagen durchgeführt. Ergebnisse dieser Prüfungen werden für das 2. Quartal 2021 erwartet. 29 Gebäude sollen in den nächsten Jahren eine Photovoltaik-Anlage erhalten.

 

Von den 1.018 Gebäuden der Stadt Hamburg sind lediglich 31 mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Somit verfügen bisher lediglich drei Prozent der öffentlichen Gebäude über eine PV-Anlage. Insgesamt wurden bislang lediglich drei PV-Dachflächen an einen externen Betreiber für die Installierung von PV-Anlagen verpachtet (Mensa Ulmenliet 20, dem Schulstandort Dratelnstraße 24 – 28; Kampweg 4). Es besteht somit ein erhebliches Potenzial für die Verpachtung von PV-Dachflächen, das es zu heben gilt.

 

Daher hat die CDU-Fraktion beschlossen, einen Antrag in die Bürgerschaft einzubringen, um dieses Potenzial nutzbar zu machen. Wir ersuchen den Senat, eine einheitliche und systematische Überprüfung der Dachflächen des gesamten Immobilienbestandes der Stadt Hamburg hinsichtlich Nutzung von Photovoltaik-Anlagen mit Unterstützung eines externen Dienstleisters durchzuführen.

 

Darüber hinaus sollen die ermittelten Potenzialdachflächen der öffentlichen Gebäude der Stadt Hamburg für die Nutzung von PV-Anlagen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Es kann nicht sein, dass private Hausbesitzer zukünftig verpflichtet werden, PV-Anlagen zu installieren, während die Stadt Hamburg nicht mit gutem Beispiel voran geht. Gerade einem rot-grünen Senat sollte es eine Herzensangelegenheit sein, erneuerbare Energien zu fördern, wo es nur geht.

 

Darüber hinaus würden die PV-Anlagen neben Strom auch Einnahmen generieren, die unsere Stadt sicher gut gebrauchen kann.