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Senat antwortet auf parlament. Anfrage: Schottergärten in Hamburg unzulässig – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Senat antwortet auf parlament. Anfrage: Schottergärten in Hamburg unzulässig

Background photo created by jannoon028 - www.freepik.com
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Nach Hamburgischer Bauordnung (HBauO) sind Schotter- bzw. Steingärten in Hamburg weitestgehend unzulässig.

 

Das ergab meine Kleine Schriftliche Anfrage 22/1618. Nach § 9 der HBauO gilt ein Versiegelungsverbot und ein Gebot, Flächen „durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten“.

 

Dadurch werden Insekten, Vögel und Kleinsäuger gefördert wie auch die Luft gefiltert. Begrünte Flächen kühlen ihre Umgebung ab und lassen Regenwasser versickern. Das sind gute Argumente gegen Schottergärten.

In mehreren Bundesländern und in zahlreichen Kommunen gelten ähnliche Regeln wie in Hamburg. Das Thema bleibt in den Bundesländern, deren Gesetzgebung nicht eindeutig gegen die Verschotterung von Gärten und Vorgärten spricht, auf der Tagesordnung. Einige Landesparlamente befassen sich mit der Frage oder werden durch Volksinitiativen dazu gezwungen.

 

Grundsätzlich sollte natürlich jede/r Besitzer/in von Grund und Boden selbst bestimmen sollen, was damit zu tun ist. Das Insektensterben, die Verringerung der Biodiversität, das Verschwinden von Straßenbäumen und die Phänomene des Klimawandels halten uns jedoch dazu an, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Begrünung von Vorgartenflächen und die Entscheidung, dem Regenwasser Gelegenheit zum Abfluss zu geben.

 

Schotterflächen heizen sich bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius auf bis zu 70 Grad Celsius auf. Diese Wärme wird lange gespeichert, was gerade in sowieso heißen Nächten im Sommer spürbar ist. Pflanzen und Bäume hingegen kühlen durch Verdunstung und Schatten. Sie lockern den Boden auf und verhindern so Überschwemmungen bei Starkregen. Dass Insekten, Vögel und Kleintiere auch an einer grünen Umgebung interessiert sind, versteht sich von selbst.

 

Laut Senatsantwort wurden vom „1. Januar 2016 bis zum 30. September 2020 […] von den Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen insgesamt 8.801 Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach HBauO durchgeführt“. Welche Verfahren sich konkret auf das Verbot von versiegelter Fläche und dem Gebot zur Begrünung beziehen, ist statistisch nicht erfasst.

 

Wir sollten uns alle darüber einig sein, dass wir in Hamburg diese einfach umzusetzende Maßnahme ergreifen, um die Natur in der Stadt zu behalten, unsere Kinder Hummeln, Vögel und Eichhörnchen beobachten können und die Temperaturen nicht weiter zum Gesundheitsrisiko werden.

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Kommentare: 1
  • #1

    Hilke (Samstag, 14 November 2020 18:10)

    Das Ganze finde ich fragwürdig. Die Grünflächen werden alle bebaut, weil es die Politik so will und der Privatmann darf seinen Garten nicht so gestalten, wie er möchte.Wer soll das verstehen? Baumfällungen benötigen Anträge und auch Ersatzbepflanzung ist ggf. erforderlich. Wieso werden uns Vorschriften gemacht und die Politiker halten sich an keine Regeln. Stellt sich langsam die Frage, welches Demokratieverständnis Politiker und Behörden hier haben.