Skip to content Skip to footer

108,4 Mio Euro kostetet die Reinigung öffentlicher Straßen und Grünflächen im Jahr 2022 – ab 2024 müssen die Hersteller wie Zigarettenfirmen sich an den Kosten beteiligen. Hamburg hat 20.423 Papierkörbe

Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum („Littering“) stellt ein weitverbreitetes Umweltproblem dar und hat als Thema in der Öffentlichkeit an Bedeutung zugenommen. Während der Corona-Pandemie haben der öffentliche Raum und seine Aufenthaltsqualität an Bedeutung zugenommen. Die verstärkte Nutzung und Vermüllung des öffentlichen Raums kann bei den Kommunen zu einem höheren Aufwand und zu höheren Kosten für die Reinigung führen.

Die Stadt Hamburg habe entsprechend gegengewirkt. Mit Drs. 22/7419 teilt der Senat mit, dass beispielsweise der Bedarf an öffentlichen Papierkörben deutlich zugenommen hat. So wurde seit 2018 die Anzahl der Papierkörbe um rund 1.500 erhöht.

Aktuell findet man in Hamburg 20.423 Papierkörbe. Allein im Bezirk Wandsbek 3.333. Die meisten sind in Hamburg Mitte aufgestellt (4.446). Durchschnittlich wird pro Woche ein Volumen von unglaublichen 5.492.306 Liter entleert. Die jährlichen Kosten für die Reinigung öffentlicher Straßen und Grünflächen liegen bei rund 108.400.000 Euro und sind somit seit 2021 um 400.000 Euro gestiegen.

Ab 2024 müssen sich die Hersteller gemäß einer EU-VO an den Entsorgungskosten beteiligen. Die Einzahlungspflicht in den Fonds soll ab 2024 gelten. Erstattungen können jeweils im Folgejahr geltend gemacht werden, also nach derzeitiger Zeitplanung erstmals 2025 für 2024. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Gutachten geht derzeit von bundesweit erstattungsfähigen Reinigungskosten von rund 431 Mio. aus, so der Senat mit Drucksache 22-10619.

Mit der Umsetzung der „SingleUse-Plastics-Verordnung“, Richtlinie (EU) 904/2019 (Einwegkunststoffrichtlinie) im Jahr 2024 werden endlich auch die Versorger an den Entsorgungskosten beteiligt. Die 108,4 Mio, welche die Stadt Hamburg derzeit trägt, werden somit auch von Dritten mitgetragen. Der Senat muss den dadurch entstehenden finanziellen Spielraum für einen Ausbau der Sauberkeit vor Ort nutzen. Die Mittel dürfen nicht im Haushalt versacken, sondern müssen gezielt dafür genutzt werden die öffentlichen Parks sauberer zu machen.  

 

Wie kommt es zur Auswahl von Mülleimern:

Bei der Stellung von Müllbehältern im öffentlichen Raum orientiert sich die SRH in der Regel an Bedarfen und Erfahrungswerten. So werden beispielsweise standardmäßig Müllbehälter im Haltestellenumfeld des ÖPNV gestellt, an touristischen Hotspots, in Straßen mit hohem Publikumsverkehr, vielen Einkaufsmöglichkeiten sowie Take-AwayGastronomie verstärkt aufgestellt. Zudem werden auch die Straßenübergänge, Überwege und das Umfeld von Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten häufig mit Müllbehältern ausgestattet.

In Grünanlagen erfolgt die Stellung von Müllbehältern in der Regel im unmittelbaren Umfeld von Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, das gilt für die Aufstellung auf Spielplätzen, so der Senat mit Drucksache 22/6145.