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Verschwendung und hohe Kosten: CDU Hamburg will Eichgesetz ändern – Wasserzähler halten länger durch als 5 Jahre

Die CDU Hamburg fordert, das Eichgesetz zu ändern. Denn Wasserzähler werden derzeit alle fünf bis sechs Jahre ausgetauscht, obwohl sie meist noch in perfektem Zustand sind.

Der Senat soll eine Bundesratsinitiative anstoßen.

Eigentümer, aber auch Mieter, könnten durch längere Fristen viel Geld sparen.

Auch die Umwelt würde durch weniger Schrott entlastet werden.

In Deutschland regelt das Mess- und Eichgesetz die Eichfrist für Wasserzähler. Für Kaltwasserzähler beträgt sie sechs Jahre, für Warmwasserzähler fünf. In der Praxis – auch beim in Hamburg maßgeblichen Unternehmen Hamburg Wasser – werden in Haushalten mit Warm- und Kaltwasserzähler beide zusammen alle fünf Jahre ausgetauscht.

Im Gebiet von Hamburg Wasser sind 916.297 Zählwerke im Einsatz (Drs. 22/5906). Jährlich werden in Hamburg und im angrenzenden Versorgungsgebiet etwa 200.000 Wasserzähler ausgetauscht. Dies hat erhebliche Kosten für Mieter und Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden zur Folge. 75 EUR kostet ein Wasserzählertausch in Deutschland im Durchschnitt nach Zahlen einer Untersuchung des Hamburg-Instituts aus 2017.

Dazu fällt jede Menge Schrott an: Hamburg Wasser gibt in Drs. 22/5906 170 bis 180 Tonnen jährliches Altmaterial zu Protokoll – nur für das eigene Versorgungsgebiet. Hochgerechnet auf die 62 Mio. Wasserzähler in der Bundesrepublik (Schätzung des Hamburg-Instituts von 2017), ergibt sich auf die o. g. Zahlen ein jährlicher, deutschlandweiter Müllberg von 11.502 bis 12.179 Tonnen. Durch eine Verdoppelung der Eichfrist kann sich dieser Müllberg auf die Hälfte reduzieren.

Die Eichfristen gestalten sich in vielen europäischen Ländern deutlich länger: In den Niederlanden 12-20 Jahre, in Belgien 16 Jahre, in Großbritannien 15 Jahre, in Frankreich 12-15 Jahre, in Norwegen 10-15 Jahre, in Italien 10-12 Jahre, in Spanien und Portugal werden die Zähler im Schnitt gar erst nach 23 Jahren ausgetauscht.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert, die Fristen auf 10 bis 15 Jahre zu verlängern. Er begründet dies damit, dass 95 Prozent der Wasserzähler auch nach Ablauf der Eichfrist von fünf bzw. sechs Jahren innerhalb der eichrechtlich zulässigen Toleranzwerte arbeiten würden. Selbst geringfügige Messfehler würden für Verbraucher günstiger als die kurzen Wasserzähleraustauschintervalle sein. Die Wasserzähler seien zudem auf eine Nutzungsdauer von 15-20 Jahre ausgelegt.

Auch Hamburg Wasser selbst bemängelt die vergleichsweise kurze Eichfrist und bemüht sich seit Jahren in verschiedenen Gremien um eine Verlängerung auf acht Jahre – jedoch erfolglos.

Deswegen beantragt die CDU-Bürgerschaftsfraktion, dass der Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Eichgesetzes anstoßen möge.

Kleine Schriftliche Anfragen zum Thema:

Wasserzähler – Wie modern ist Hamburg?

Wasserzähler – Wie modern ist Hamburg? (II)

Wasserzähler – Wie modern ist Hamburg? (III)

Antrag:

Längere Eichfristen für Wasserzähler im Mess- und Eichgesetz