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CDU-Antrag: Förderprogramm für Zisternenbau aufsetzen – Für einen effektiven Schutz gegen Starkregenereignisse

Der Klimawandel wird auch in Hamburg immer spürbarer, unser gewohntes Wetter verändert sich zunehmend. Immer mehr und stärkere Trockenperioden, unterbrochen von Starkregenereignissen, dominieren zunehmend die Wetterlage. Die Kombination dieser beiden Klimaextreme, stellt eine besondere Herausforderung für unsere Stadt dar.

Der zunehmend ausgetrocknete und immer mehr versiegelte Boden kann kaum Regenwasser aufnehmen, sodass bei Starkregen mit unkontrollierten Wassermassen zu rechnen ist. In den letzten Jahren nahmen diese immer mehr zu, allein im Juni 2021 gab es deutschlandweit 850 Starkregenereignisse. Es war der zweit-höchste Wert seit 21 Jahren. Wir müssen uns perspektivisch an diese Art von Wetterphänomen gewöhnen und uns entsprechend darauf vorbereiten.

Seit Jahren spricht der Senat davon, Hamburg zur Schwammstadt machen zu wollen, um die zunehmenden Regenmassen aufzusaugen und zu speichern. Als Speicher sollen Grünbedachungen und Zisternen dienen.

Erste Anfänge sind erkennbar, so werden beispielsweise bei Sportplatzsanierungen riesige Zisternen gebaut. Dieser Ansatz ist zu begrüßen und sollte grundsätzlich auch vermehrt bei privaten Bauvorhaben erfolgen, damit die Wassermassen dezentral gespeichert werden können. Die auf privatem Grund gebauten Zisternen unterstützen das Vorhaben Schwammstad und reduzieren die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen der Stadt.

Die Errichtung von Zisternen ist häufig nicht wirtschaftlich, insbesondere die Nach-rüstung von Bestandsimmobilien. Selbst der Senat sieht häufig bei eigenen Bauvorhaben von der Errichtung von Zisternen ab. Ein Förderprogramm könnte hier Abhilfe schaffen.

Mit Drucksache 22/2844 spricht sich der Senat jedoch gegen die Umsetzung eines Förderprogrammes aus, da ein finanzieller Anreiz für Zisternen und zur Nutzung des in ihnen gespeicherten Niederschlagswassers bereits durch Einsparungen beim Trinkwasserbezug und durch die gesplittete Niederschlagswassergebühr bestehe.

Jedoch besteht für viele Grundstückseigentümer kein Anreiz für die Ertüchtigung von Zisternen, da diese keine Niederschlagswassergebühr zahlen müssen, wenn aufgrund der Begebenheit des Grundstücks kein Anschluss an das Regen- oder Mischsiel möglich ist. Eine Gebühr fällt auch dann nicht an, wenn keine Einleitung in das Sielnetz erfolgt, da das Wasser auf dem Grundstück versickert, vollständig anderweitig (z.B. zur Gartenbewässerung oder als Toilettenspülwasser nach vorheriger Speicherung in einer Zisterne) genutzt oder in einen Graben bzw. in ein Gewässer direkt eingeleitet wird. Mit Drucksache 22/11094 muss der Senat eingestehen, dass insgesamt 43% der Hamburger Grundstücke bisher keine Niederschlagswassergebühr zahlen.

Durch die fehlende Förderung werden viele dringend benötigte Zisternen nicht gebaut, womit dem Ziel des Senates, Hamburg zur Schwammstadt zu machen, entgegengewirkt wird.

Die CDU fordert daher, ein Förderprogramm für Zisternen für Privatleute, die Wohnungswirtschaft und Unternehmen in Hamburg zu pilotieren.