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Heidstücken in Bramfeld zwischen den Teichen: Entsiegelung wird vier Monate dauern und 600 TEUR kosten; Fahrbahn bleibt erhalten; weitere Fakten – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Heidstücken in Bramfeld zwischen den Teichen: Entsiegelung wird vier Monate dauern und 600 TEUR kosten; Fahrbahn bleibt erhalten; weitere Fakten

Die Straße Heidstücken in Bramfeld wird teilweise entsiegelt. Das hatte ich durch meine letzte Anfrage herausbekommen (22/1755).

 

Nun sind neue Fakten durch meine aktuelle Anfrage (22/2313) ans Licht gekommen.

 

Die Stadt und der Bezirk werden für geplante Kosten von 600.000 EUR die Heidstücken von den Hausnummern 33 bis 49 größtenteils entsiegeln und eine Grünfläche daraus machen.

 

Zuletzt hatte ich Sie mit diesem Artikel zum Ist-Stand und zu den Planungen rund um die Teiche beim Reembusch und den Heidstücken informiert: https://www.sandrokappe.de/heidstuecken-bramfeld-gruenflaeche/

 

Nun wissen wir auch, dass die Straße weiterhin für PKW und LKW passierbar bleibt, sie wird also nicht etwa komplett eingezäunt. Die Hausnummern 33 bis 49 entsprechen auf dem Bild (Bebauungsplan Bramfeld 58) dem kompletten grün eingezeichneten, vertikalen Abschnitt der Heidstücken zwischen den Teichen. Hier werden alle nicht notwendigen Versiegelungen aufgerissen. Die Maßnahme ist eine Kompensation für erfolgte Bebauung in dem Gebiet.

 

Wie genau sich welche Behörden und der Bezirk die Kosten aufteilen werden, ist noch nicht beschlossen. Auch ein Zeitpunkt steht noch nicht fest. Das Bezirksamt Wandsbek hat jedoch mit der Grundlagenermittlung begonnen und die Beauftragung eines Ingenieurbüros vorbereitet. Zunächst soll die Erarbeitung der Vorplanung erfolgen. Von Anfang bis Ende der Maßnahme sollen laut Senat vier Monate ins Land streichen.

 

Der östliche Teich, der seit kurzem der Stadt Hamburg gehört, wird nicht von der Umzäunung befreit werden. Das stünde dem Ziel, die Grünfläche für den Biotop- und Artenschutz zu nutzen, entgegen. Weiterhin bleibt ein Angelverein, der das Gelände verantwortungsvoll nutzt, die einzige Partei, die Zutritt erlangt (Jahrespacht 100 EUR). Auch der Zaun des westlichen Teiches wird nicht entfernt werden.

 

Was für die Naturentwicklung und den Artenschutz gut ist, wird einige Bramfelder/innen, die hier gerne diese Natur auch begehen wollen, ärgern. Argumente dagegen: Privatbesitz, Bodenverseuchung und der Sicherheitsaspekt (steiles Ufer mit tiefem Wasser).

 

Anwohner und Anwohnerinnen sollen über die Entsiegelungsmaßnahmen „gegebenenfalls“ über die politischen Gremien beteiligt bzw. informiert werden, obwohl wahrscheinlich Parkplätze wegfallen werden. Ich verstehe nicht, warum den Bewohnern/-innen nicht zumindest einfach ein Flyer in den Briefkasten geworfen wird. Falls Sie informiert bleiben wollen, bietet sich das Verfolgen dieser und weiterer regionaler Entwicklungen auf jeden Fall über meinen Newsletter an: https://www.sandrokappe.de/infobrief

Download
Aktuelle Anfrage 22/2313 mit Antwort des Senats
22-02313.pdf
Adobe Acrobat Dokument 103.0 KB

Update 10.04.2021

Meine neueste Anfrage vom 12.03.2021 (Drs. 22/3558) ging auf eine Textpassage des Bebauungsplans Bramfeld 58 ein, in dem Folgendes steht:

 

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand können sich nach ca. 10 Jahren die Belastungen im Boden soweit abgebaut haben, daß eine Bebauung ohne Gesundheitsgefährdung vertretbar erscheint. Im Rahmen einer dann einzuleitenden Änderung des Bebauungsplans soll – im Sinne des stadtentwicklungsplanerischen Ziels – eine innere Verdichtung angestrebt werden. Um diese Zielsetzung durch andere Nutzungen, wie z.B. eine Parkanlage, nicht zu behindern und um zusätzliche Kosten für den Erwerb durch die Freie und Hansestadt Hamburg und der späteren Veräußerung dieser Grundstücke zu vermeiden, wurde auch aus diesem Grund private Grünfläche ausgewiesen.“

 

Auf diese Passage angesprochen, betont der Senat jedoch, dass diese Einschätzung veraltet ist. Der Abfall müsste tatsächlich aus dem Boden geholt werden und dies sei auch die Aufgabe von den privaten Grundstückseigentümern. Es sei derzeit kein Ankauf oder Bebauungsplanveränderung angestrebt:

 

„Eine Wohnbebauung ist nach einer Stellungnahme der für Altlasten zuständigen Behörde aus dem Jahr 2019 (siehe bezirkliche Drs. 20-7082) aufgrund der flächendeckenden Belastung des Bodens und der Bodenluft derzeit nicht zulässig und nur möglich, wenn der Auffüllungskörper auf den betroffenen Flächen vollständig entfernt würde und der Bebauungsplan entsprechend geändert werden würde. Da es sich um private Flächen handelt, sind die Untersuchungen, die Planung und Durchführung einer Bodensanierung von den jeweiligen Grundstückseigentümern durchzuführen.“

 

Zwischen den beiden Teichen soll eine Renaturierung stattfinden. Doch es gibt hier keine Neuigkeiten zu vermelden. Noch immer prüft das Bezirksamt Wandsbek verschiedene Varianten:

 

„Das zuständige Bezirksamt erarbeitet zurzeit Alternativen für einen teilweisen Rückbau und eine Renaturierung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen. Es liegt noch keine abschließende Variantenentscheidung vor. Bauanträge liegen nicht vor, und sind hierfür auch nicht erforderlich.“

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Kommentare: 1
  • #1

    Ralf Kaisen (Samstag, 19 Dezember 2020 13:42)

    “Fahrbahn bleibt erhalten”. Etwas anderes wäre an Dummheit auch nicht zu übertreffen.