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Besoldungsstrukturgesetz in Hamburg: Umsetzungszeitplan und Auswirkungen

Nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss am 10. Oktober 2023 wird erwartet, dass die Hamburgische Bürgerschaft in einer ersten und zweiten Lesung über das Besoldungsstrukturgesetz entscheiden wird. Sollte alles nach Plan verlaufen, wird das Gesetz frühestens am 17. November 2023 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) veröffentlicht.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes beziehen sich auf den Besoldungsergänzungszuschuss und die erhöhten Familienzuschläge. Diese werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten, wie in Drucksache 22/12727 auf Seite 12 und 52 näher erläutert.

Die Auszahlungen der erhöhten Familienzuschläge werden voraussichtlich automatisiert zu Beginn des Jahres 2024, möglicherweise im Januar oder Februar, erfolgen.

Im Hinblick auf den Besoldungsergänzungszuschuss werden potenziell berechtigte Beamtinnen und Beamte unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes gezielt angeschrieben. Der Zeitpunkt und der Umfang der erforderlichen Angaben für die Bearbeitung der Anträge sind derzeit noch nicht konkret vorhersehbar, und somit kann kein genauer Zeitpunkt für die ersten Auszahlungen genannt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leistungen gemäß den neuen gesetzlichen Grundlagen rückwirkend zum 1. Januar 2022 gewährt werden.

Darüber hinaus werden die Nachzahlungsfälle für Familienzuschläge für drei oder mehr Kinder für den Zeitraum von 2014 bis 2021 gemäß Artikel 4 des Gesetzes zentral vom Personalamt bearbeitet. Aktuell können keine konkreten Zeitpunkte für die Auszahlungen dieser Nachzahlungen genannt werden.

Für weitere Einzelheiten und Informationen im Zusammenhang mit dem Besoldungsstrukturgesetz in Hamburg wird auf Drucksache 22/12727 verwiesen. Dieses Gesetz wird zweifellos erhebliche Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur und die finanzielle Situation der berechtigten Beamtinnen und Beamten in Hamburg haben und stellt somit eine wichtige Entwicklung für die öffentlichen Bediensteten dar.